Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterilisation im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forumsmitglieder,
für meine B. 28 Jahre alt habe ich den AK Gesundheitssorge ohne Eiwi. Sie hat 4 Kinder geboren. ...
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11.09.2016, 13:19 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
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Sterilisation
Liebe Forumsmitglieder,
für meine B. 28 Jahre alt habe ich den AK Gesundheitssorge ohne Eiwi. Sie hat 4 Kinder geboren. Alle leben in Langzeitpflege bei Pflegeeltern. Auf Grund ihrer 70% igen Schwerbehinderung (Intelligenzminderung) und einer nicht korrekten Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder, würden alle weiteren geborenen Kinder auch zukünftig nicht in ihrem Haushalt leben. Meine B. lehnt mildere Verhütungsmittel aus Kostengründen (Grusi) ab. Zudem ist eine Einnahme nicht zuverlässig durch sie gewährleistet. Vielmehr wünscht sie sich eine Sterilisation. M.E. ist sie sich der Tragweite dieses Eingriffs durchaus bewusst. Die Kosten für den Eingriff würden auch die Eltern tragen. Jedoch sieht die Frauenärztin keine Gründe für eine medizinische Indikation. Somit erhält meine B. auch nicht den dafür benötigten Schein. In der Folge war meine B. mehrfach schwanger und ließ Abbrüche vornehmen. Sie leidet seelisch sehr darunter, was für mich durchaus eine mediz. Indikation begündet. Wir kann ich diesbezüglich gegenüber der Frauenärztin noch argumentieren? Eine Anfrage auf Kostenübernahme für die Dreimonatsspritze habe ich an das zuständige Sozialamt gestellt und eine Ablehnung erhalten. Wie kann ich weiter verfahren? Über eure Tipps wäre ich sehr dankbar. Gruß Dubai |
11.09.2016, 19:33 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Was die Kosten anbetrifft, gibt es vielerorts z. B. auch Stiftungen, gemeinnützige Organisationen o. Ä., die die Kosten in solchen Fällen manchmal tragen. Dort könnte man anfragen.
Was die med. Indikation betrifft: ist sie in psychotherapeutischer Behandlung, gibt es hier vll. die Möglichkeit, etwas Schriftliches zu erhalten? Allerdings: meines Wissens benötigt man die medizinische Indikation nur für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Sterilisation kann man auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten auch ohne die Indikation durchführen lassen. Geändert von mimi91 (11.09.2016 um 19:44 Uhr) |
11.09.2016, 20:12 | #3 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Zitat:
Die meisten Ärzte scheuen sich davor, so junge Frauen durch einen endgültigen Eingriff unfruchtbar zu machen. Zur rechtlichen Frage kann ich leider nichts sagen, da keine Erfahrung. |
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11.09.2016, 21:47 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Hallo Dubai,
der AK "Gesundheitssorge" ist natürlich für eine Entscheidung zur Sterilisation nicht ausreichend. Notwendig ist auch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung, sobald du als Betreuer(in) handelst. Wenn die Betreute allein entscheiden kann, ist sie natürlich frei in ihren Entscheidungen. Die ärztliche Stellungnahme für die medizinische Indikation ist ausschließlich für die Kostenübernahme notwendig. Sollte sie bei eigener Kostenübernahme diesen Wunsch äußern, muss dieser Eingriff bei ihr durchgeführt werden. Eventuell solltest du ein Sparbuch einrichten und jeden Monat 20 oder 30€ überweisen. Da wäre dann wenigstens in absehbarer Zeit ein entsprechender Eingriff möglich. (Oder die Eltern übernehmen die Kosten. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.)
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! Geändert von Betreuerwichtel (11.09.2016 um 21:56 Uhr) Grund: Klammerzusatz eingefügt |
18.09.2016, 18:23 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Dubai
Eine Sterilisation ist grundsätzlich nicht die Sache des Betreuers. Hierfür müßte gem. §1905 BGB ein gesonderter Betreuer bestellt werden, der den Antrag auf Sterilisation auch nur unter bestimmten Umständen (Eigengefährdung) stellen kann. Mit Sterilisatonen gegen den Willen der Betroffenen wurde in Deutschland so viel Mißbrauch getrieben, dass der Gesetzgeber da zurecht höchst vorsichtig geworden ist. Sofern Deine Betreute selber die Sterilisation wünscht, ist das natürlich eine ganz andere Sache. Hier kannst Du sie bei Anträgen etc. unterstützen. Bei einem meiner Betreuten, der ebenfalls seine Sterilisation wünschte, hat der Hinweis an den Sozialhilfeträger genügt, um die KÜ zu bekommen. Es wurde mit Dank darauf hingewiesen, dass der Sozialhilfeträger schon beim letzten Kind alle Kosten übernehmen hat und er wurde gebeten ggf. schon mal Rückstellungen für das nächste Kind zu übernehmen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.09.2016, 18:34 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
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Vielen Dank für eure Rückmeldungen. War mir unsicher, ob ich das Gericht informieren muss. Aber meine B. will diesen Eingriff unbedingt. Danke Imre, werde bei den Ämtern etwas hartnäckiger auftreten. Evt. übernehmen sie ja doch die Kosten.
LG. Dubai |
23.09.2016, 21:18 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.09.2016
Beiträge: 3
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... und wie wäre es mit der Spirale?
Kosten 150 - 300 Euro langfristig - bis 5 Jahre Und man muss an nichts denken ... |
24.09.2016, 12:03 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Eifelturm
Die Spirale ist eine schöne Sache, geht aber nur freiwillig, weil das Setzen derselben durchaus als operativer Eingriff angesehen werden kann. Die Betreute von Dubai, würde sich vielleicht freiwillig darauf einlassen - aber dann ist es wieder die Kostenfrage: Wer löhnt? MfG Imre
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24.09.2016, 19:21 | #9 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 3
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naja:
Vielmehr wünscht sie sich eine Sterilisation. M.E. ist sie sich der Tragweite dieses Eingriffs durchaus bewusst. ->Dann wird sie wohl auch nichts gegen die Spirale haben Die Kosten für den Eingriff würden auch die Eltern tragen. =>600 für Sterilisierung richt für ca. 3x Spirale Jedoch sieht die Frauenärztin keine Gründe für eine medizinische Indikation. => da wird die FÄ ja wohl keine Bedenken haben (... im Nachhinein verklagt zu werden) aber ist ja nur ein Vorschlag;-) |
25.09.2016, 14:30 | #10 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Eifelturm
Zitat:
Der Eingriff selber ist deshalb noch nicht verboten, sondern nur Privatvergnügen. Daher stellt sich ja auch die Kostenfrage. MfG Imre
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