Dies ist ein Beitrag zum Thema Mofa für Alkoholiker? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
mit zwei Fragen zu einem konkreten Fall bitte ich um Eure Einschätzung:
Betreuter, 58 Jahre, über 30 Jahre ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
13.09.2016, 15:12 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
|
Mofa für Alkoholiker?
Liebe Teilnehmer,
mit zwei Fragen zu einem konkreten Fall bitte ich um Eure Einschätzung: Betreuter, 58 Jahre, über 30 Jahre Alkoholiker, aktuell mit kontrolliert-reguliertem Konsum lebt in einer Pflegeeinrichtung. Er ist körperlich noch recht mobil, möchte seine Mobilität durch Anschaffung eines Mopeds nun steigern. 1. Frage: benötigt er (besitzt einen alten Führerschein Klasse 3) eine Mofaschein? 2. Frage: wie kann ich prüfen, ob er zum Führen eines Mofas in der Lage ist? Kann/muss ich Verantwortung für seine Fahrtauglichkeit übernehmen?? AK´s: alle Angelegenheiten !! Grüße Klima |
15.09.2016, 10:17 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
|
Wurde der Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben, dann sind sogar Motorräder bis 125 Kubik mit dabei.
Ansonsten ist auch bei dem heutigen B-Führerschein der M-Schein (Mofa) mit enthalten. Mir stellt sich die Frage, ob nicht eine Alkoholsucht zum Entzug des Führerscheins führt? Meines Erachtens führt die Abhängigkeit und der Missbrauch zum zwingenden Entzug der Fahrerlaubnis. Und mal ehrlich: Wir haben zuviele Unfalltote auf unseren Straßen wegen alkoholisiertem Fahren. Hier sehe ich persönlich dich in jedem Fall in der Verantwortung. |
15.09.2016, 11:14 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
|
Ich habe gerade einen ähnlichen Fall. Nur hat meiner schon ein Mofa und betreibt keinen kontrollierten Konsum.
Ich hatte mich informiert und eine Meldung bei der zuständigen Stelle der Ordnungsbehörde gemacht. Mir wurde mitgeteikt, dass es erst dann einen Grund zum Führerscheinentzug gibt, wenn man ihn quasi auf frischer Tat beim fahren erwischt. Alkoholabhängigkeit, Leberzirrhose im Endstadium und beginnender Korsakow reichen offensichtlich noch nicht mal für ne Ladung zur MPU. "Man werde den Fall aber im Auge behalten ". Sehr unbefriedigende Situation für mich. Aber wie immer muss das Kind wohl erst in den Brunnen fallen |
15.09.2016, 11:22 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
|
Das halte ich aber für sehr bedenklich von der Führerscheinstelle:
13 FeV Klrung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik Fahrerlaubnis-Verordnung Eine diagnostizierte Alkoholsucht führt nämlcih durchaus häufiger zum Verlust der Fahrerlaubnis, auch wenn im Verkehr selber nichts aufgefallen ist. |
16.09.2016, 08:50 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
|
Hallo DannyKasche,
Hallo Boomer, mir ist sicher nicht wohl bei dem Gedanken, dass mein Betreuter bald mit dem Mofa unterwegs sein könnte, es stellt sich mir eben die Frage, ob ich ihn am Fahren hindern kann/sollte. Des Weiteren unterscheide ich folgende Themenbereiche:
Wie bekomme ich es hin, dass seine Fahrtauglichkeit geprüft wird? Kann dies nur auf freiwilliger Basis geschehen oder kann ich die Behörde (Führerscheinstelle) in die Pflicht nehmen. Bei einem an psychotischer Schizophrenie erkranktem hatte ich erreicht, dass er den Führerschein zunächst entzogen und er schließlich gesundheitlich gecheckt wurde. Dabei genügte eben die Mitteilung der genannten Erkrankung. Reicht dies in diesem Fall auch?? Schöne Grüße Klima |
16.09.2016, 09:53 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
|
Das scheint wohl an der Führerscheinstelle zu hängen, auch wenn ich das persönlich etwas anders sehe.
Mach eine Anzeige bei der Führerscheinstelle und dann wird man sehen, was dabei rum kommt. Hast du deinem Betreuten denn gesagt, dass du zweifel an seiner Idee hast? Vielleicht könnte das noch ein Weg sein? Aber das kann ich natürlich nicht einschätzen. |
Lesezeichen |
|
|