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Mietvertrag

Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietvertrag im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, ich habe nichts Entsprechendes hier gefunden: Betreuter ( SGB-II Bezug , Miete wird vom Jobcenter gezahlt) wohnt schon ...


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Alt 14.09.2016, 07:29   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard Mietvertrag

Guten Morgen,

ich habe nichts Entsprechendes hier gefunden:

Betreuter ( SGB-II Bezug , Miete wird vom Jobcenter gezahlt) wohnt schon immer mit Eltern in gemeinsamer Wohnung. Mietvertrag lief auf Vater, dieser ist letztes Jahr verstorben. Danach kam die Mutter ins Pflegeheim, diese ist nicht mehr ansprechbar. Betreuter seit dem komplett überfordert.

Nun soll bestehender Mietvertrag durch Zusatzvereinbarung auf seinen Namen geändert werden, geht laut Vermieter aber nur wenn das Erbe des Vaters nicht ausgeschlagen wurde. Dies wurde aber getan wegen Schulden ( keine Mietschulden!).

Hat Betreuter trotzdem noch Anrecht auf Verbleib in der Wohnung?
Aiwala ist offline  
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Alt 14.09.2016, 09:12   #2
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

In § 563 Abs. 2 BGB findest du die Antwort auf deine Frage - es ist dabei unerheblich ob das Erbe ausgeschlagen wurde oder nicht.
Schnieder ist offline  
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Alt 14.09.2016, 09:39   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von Schnieder Beitrag anzeigen
In § 563 Abs. 2 BGB findest du die Antwort auf deine Frage - es ist dabei unerheblich ob das Erbe ausgeschlagen wurde oder nicht.


Danke!
Aiwala ist offline  
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