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mehrere Fragen zu einem Fall

Dies ist ein Beitrag zum Thema mehrere Fragen zu einem Fall im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Folgender Fall: B. , 24, Anorexie, Drogen. Die letzten Monate sehr stabil, jetzt wieder Absturz. Sowohl vom Gewichtig als ...


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Alt 14.09.2016, 19:29   #1
Routinier
 
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Standard mehrere Fragen zu einem Fall

Hallo.

Folgender Fall: B. , 24, Anorexie, Drogen. Die letzten Monate sehr stabil, jetzt wieder Absturz. Sowohl vom Gewichtig als auch mit Drogen. Meldeadresse ist in der Wohnung des Exfreundes. Der hat sie raus geworfen. Zur Zeit ist sie also ofW.

Sie ist nun zum zweiten Mal in 2 Wochen von der Polizei mit Drogenpsychose aufgegriffen und in die Psychiatrie gebracht worden. Hilfe will sie keine annehmen, geschweige denn eine erneute Therapie starten

1. Sie hat zur Zeit 43 kg. Sehr wenig, aber noch nicht lebensbedrohlich. Rein von der Psychose kann sie entlassen werden. Sehe ich das richtig, dass ich nichts tun kann um ihren Ernährungszustand zu stabilisieren? Ab unter 40 wird es lebensbedrohlich. Also nicht mehr lange hin (11 kg gingen in 4 Wochen weg ). Aber zur Zeit eben kein Wille zur Behandlung und noch keine Gefahr. Also zuschauen und hoffen, dass ich sie früh genug mal wieder zu greifen kriege? Oder gibt es etwas, was ich tun könnte oder gar tun müsste?

2. AK Aufenthalt habe ich. Da sie ja nun quasi ofW ist, muss ich sie nun auf ofW ummelden? Ihr Ausweis wurde angeblich gestohlen, Anzeige hat sie nicht erstattet (war wohl der Dealer ihres Vertrauens ). Geld hat sie keines mehr. Konto leer. Ummelden und Ersatzausweis kosten aber. Was kann bzw muss ich tun, um meine Pflichten zu erfüllen?

Vielen Dank schonochmal mal.

LG
Boomer

Geändert von Boomer (14.09.2016 um 20:04 Uhr)
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Alt 16.09.2016, 13:20   #2
Held der Arbeit
 
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Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

1. Wahrscheinlich richtig.
Mit der Klinik darüber sprechen, ob wegen dauerhafter Selbstgefährung eine Unterbringung gerechtfertigt ist. Das wäre es nur, wenn Sie die Folgen ihres Handelns krankheitsbedfingt nicht einschätzen kann. In der Psychose zutreffend, sonst eher nicht. Wenn die Ärzte den Weg nicht mitgehen, hast Du keine Chance.
Antrag oder Mitteilung ans Gericht.

2. Musst Du. Die Leistungsträger wollen ja gerne den gewöhnlichen Aufenthalt für die Leistungsgewährung nachgewiesen haben. Bei uns bietet die Diakonie eine postalische Erreichbarkeit für die Ämter an.
Ummelden kostet bei uns nichts und geht auch schriftlich.
Verlustanzeige ans Meldeamt zu schicken kostet auch nichts und schafft erst mal Ruhe. Vielleich taucht der Ausweis ja noch auf ...

Anorexie ist bitter, weil Du fast handlungsunfähig bist. Ich hatte vor 4 Jahren Als Sozialdienst einer Werkstatt eine Teilnehmerin, die täglich zum Wiegen zum Arzt gehen musste. Meistens hatte sie einen Stein in der Tasche, um auf das Minimalgewicht zu kommen. Wurds zu wenig wurde sie eingewiesen. Sie lebt immer noch.
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Alt 16.09.2016, 14:11   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Vielen Dank für deine Antwort.

Die Ärzte bescheinigen ihr volle Orientierung. Sie ist gut über die Krankheit informiert und weiß um die Folgen. Gestern Abend wurde sie mit unbekanntem Ziel offiziell entlassen.

Alle Gespräche nutzten nichts. Sie lehnt jede Therapie ab, auch Angebote wie Frauenhaus u.ä. Wollte sie nicht annehmen. Sie wisse schon wo sie schlafen kann. Und Therapien hätte sie genug gemacht, sie will nicht mehr. Ok. Dann ist das leider so. Frustrierend ist es trotzdem.

Ich hoffe jetzt einfach drauf, dass ich akute Verschlechterungen früh genug mitbekomme. Hab ein Netz aus Streetworkern im "Viertel". Die informieren mich wenn sie sie sehen und merken,sie ist noch dünner und / oder schwächer geworden. Mehr bleibt mir wohl nicht. Kontaktieren kann ich sie nicht, da ihr Handy auch weg ist und ich nicht weiß, wo sie hin ist.

Verlusterklärung und Meldung ofW habe ich weg geschickt, mal sehen ob das so durchgeht.
Boomer ist offline  
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Alt 28.09.2016, 17:07   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Frage

So. Die Dame hält mich weiterhin auf Trab.

Seit dem letzten Beitrag vor 12 Tagen wurde sie weitere 3 Mal mit ner Drogenpsychose in die Psychiatrie eingeliefert und immer nach 2 bis 3 Tagen wieder entlassen.

Heute Anruf von einer Akutklinik: B. sprang vorgestern aus dem Fenster im 2. Stock unter Drogenkonsum und daraus resultierendem Verfolgungswahn. Sie "floh" durch den Sprung vor irgendjemandem / irgendetwas. Sie hat einen komplizierten Verdrehungsbruch am Fuß, ansonsten ist sie wieder klar orientiert. Sie wird nun operiert und nach Beendigung der Akutbehandlung soll sie wieder zurück zur Psychiatrie verlegt werden. Was sie schon jetzt vehement ablehnt.

Die Ärzte bescheinigen ihr außerhalb der drogeninduzierten Psychosen volle Orientiertheit. Sobald die Wirkung der Amphetamine nachlässt, ist sie klar. Also kein Grund zur Unterbringung. Gewicht 42 kg, also auch noch nicht bedrohlich.

Aber wie lange muss man in einem solchen Fall zuschauen bis man was unternehmen kann? 5 Mal innerhalb nicht mal 4 Wochen Einlieferung mit Drogenpsychosen, einhergehend mit Verfolgungswahn, vorläufiger Höhepunkt der Fenstersprung. Muss man wirklich abwarten, bis es beim nächsten Mal vielleicht der 10. Stock ist? Die Ärzte verweisen nur auf die jeweils aktuell vorhandene Orientiertheit wenn sie nix intus hat. Kann man da wirklich nur zuschauen und hoffen, dass es nicht übermorgen die Brücke ist? Oder vielleicht doch mal Antrag stellen, auch ohne Rückhalt der Ärzte?

Bitte um eine Meinung. Ich möchte mich nicht später für irgendwas verantworten müssen. Vielen Dank.

Edit: Gericht ist per Aktennotiz auf dem Laufenden.

Geändert von Boomer (28.09.2016 um 17:18 Uhr)
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Alt 29.09.2016, 08:05   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Zitat:
Sie hat einen komplizierten Verdrehungsbruch am Fuß, ansonsten ist sie wieder klar orientiert.
Vielleicht findest du hier einen Ansatz. Nach einem komplizierten Bruch am Fuss sind besondere Bedingungen in der Nachbehandlung eigentlich die Regel, z.B. dass er nicht oder nur wenig belastet werden darf. Das wäre also schon mal eine rein körperliche Behinderung die Pflege nötig macht.

Zitat:
Seit dem letzten Beitrag vor 12 Tagen wurde sie weitere 3 Mal mit ner Drogenpsychose in die Psychiatrie eingeliefert und immer nach 2 bis 3 Tagen wieder entlassen.
Das wäre mir zu lapidar. Du solltest vielleicht auch mal schreiben wie lange sie schon das Drogenproblem hat. Die Dame wäre die erste und einzige bei der lang anhaltender Drogenkonsum keine anderen Folgen hat. Da würde ich auf Feststellung und genauerer Diagnostik bestehen.
Der Satz: sie ist klar, sagt gar nix aus. Ich habe viele Betreute, wenn man sie hört sind sie auch "klar" aber wenn man den Hintergrund kennt, wenn man Querdenken kann dann ist nur klar, dass es sich um Verbalakrobatik handelt.
Du solltest dich mal heftig hinter die Ärzte klemmen.

Ein Argumentationsstrang der mir dazu einfiele- aber bitte jetzt nicht vergessen, dass ich die gesamten Hintergründe nicht kenne-
kann sich gegen die Sucht nicht zur Wehr setzen, evtl. kein freier Wille? ist dabei der/jeder Gefahr gegenüber distanzlos.
Die Sucht erzeugt Situationen die lebensgefährlich sind, nicht nur theoretisch sondern wie man jetzt am Fenstersprung sieht, auch ganz real und direkt.
Wenn das kein Zeichen für erhebliche Eigengefährdung ist, dann weiss ich auch nicht........
Ohne berechtigten Druck auf die Klinik wirst du tatsächlich nicht weiterkommen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 29.09.2016, 08:30   #6
Held der Arbeit
 
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Sieh dich nach einem Kurzzeit-Pflegeplatz in einem für Psychiatrie-Patienten geeigneten Pflegeheim um, um ihr zumindest die Chance zu geben, an ihrer Heilung mitzuwirken.
Sie braucht dazu vermutlich eine gesicherte Versorgung und im Anschluss Reha.

Parallel dazu stelle den Antrag ggf. ohne Unterstützung durch die Ärzte. Das würde ich schon allein für meinen eigenen Seelenfrieden tun.

Begründung ist in diesem Fall können sein(soweit ich das sehe):
1. die nachweislich anhaltend bestehende massive Eigengefährdung bei Krankeitsschüben, die bei fortgesetztem Konsum zwangsläufig erfolgen werden (Verlauf darstellen)
2. die akute Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schadens durch Heilungsstörungen bei der Fraktur.
3. ggf. die Ablehnung von Heilmaßnahmen zur Wiederherstellung der Fraktur am Fuß.

Das Gericht wird dafür einen Gutachter bestellen, bei der Schwere der Fragestgellung auch keinen "einfachen" Klinikarzt.


Ich hatte bei einem ähnlichen Fall (ohne Anorexie) innerhalb eines Jahres drei Anträge auf Unterbringung gestellt. Mehrfach Oberschenkel gebrochen, erst genagelt, dann Kurzschaft-, dann Langschaftprothese, jeder Sturz unter Alkoholeinwirkung, Pflegversuche erfolglos, da je nach ein paar Tagen ausgebüxt oder geflogen. Bei erneuter Fraktur haben ihm die Ärzte den wahrscheinlichen Verlust des Beins angekündigt. Das dritte Gutachten hat mir Recht gegeben.
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Alt 23.10.2016, 11:04   #7
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So. Weiter geht's.

Ich habe hatte einen Platz in einem psychiatrischen Pflegeheim zur Kurzzeitpflege, Antrag auf Reha auf den Weg gebracht. Ebenfalls Antrag auf Unterbringung bei Gericht ohne ärztliches Attest gestellt und den Fall aus meiner Sicht geschildert. Einen Tag vor dem Umzug in das Heim bestand sie auf Entlassung und wollte nicht dahin. Die Ärzte haben sie letzte Woche Donnerstag gehen lassen.

Montag rief sie an, zugedröhnt. Kein normales Gespräch möglich, sagte mir nicht wo sie ist und brach das Gespräch ab.

Mittwoch Abend fand die Polizei ihre Handtasche auf einem Waldparkplatz, von ihr keine Spur. Donnerstags klingelte sie schwer verletzt bei Anwohnern und kam auf die Intensivstation. Schwerste Verletzung am Unterschenkel, was passiert ist weiß sie nicht mehr. Der Verdacht auf Selbstverletzung liegt nahe, aber man weiß es nicht.

Zeitgleich kam ein Schreiben vom AG, ich möchte bitte eine fachärztliche Stellungnahme besorgen.

Habe dann mit dem Arzt der aktuellen Klinik gesprochen und alles geschildert. Er sah das wie ich und wollte dafür sorgen, dass sie erstmal auf Intensiv bleibt und der Neurologe dazu was schreibt.

Tja... Der Neurologe hat dann nur nach Suizidalität geschaut und diese verneint. Logisch, sie ist nicht suizidgefährdtet und darum geht es bei ihr auch gar nicht. Folglich wurde sie auf Normalstation verlegt. Noch ist sie dort, aber ich warte stündlich auf den Anruf, dass sie weg ist

So. Wo bitte soll ich noch so eine Stellungnahme herbekommen ? Ist das Gericht nicht eigentlich in der Verantwortung , hier ein Gutachten zur Fragestellung zu veranlassen? Soll und kann ich das AG im die Pflicht nehmen und ein Gutachten verlangen oder muss ich weiter zusehen?

Ich will doch niemanden weg sperren. Aber durch das "Klinik-Hopping" (4. Klinik in 5 Wochen) nimmt irgendwie keiner meine Bedenken ernst.

Lg.
Boomer
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Alt 23.10.2016, 12:18   #8
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Moin Boomer

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Ich will doch niemanden weg sperren. Aber durch das "Klinik-Hopping" (4. Klinik in 5 Wochen) nimmt irgendwie keiner meine Bedenken ernst.

Lg.
Boomer
Wie weit nimmst Du Deine Bedenken selber ernst?
Wenn Deine Betreute jede Gelegenheit dazu nutzt, sich breit zu machen und damit selber zu gefährden (egal ob suizidal oder nicht) - und sleber nicht mehr in der Lage ist, ihre Situation und ihr Handeln nebst einfachen Konsequenzen einzuschätzen - dann bist Du gefragt, eine Entscheidung zu fällen und voranzutreiben. Die Betreute kann es nicht (mehr)!
Da hilft es Dir nichts "niemanden wegsperren" zu wollen und gleichzeitig das Kolinik-Hopping zu beklagen.

Manchmal bedeutet dieser Job auch das "Schwein" zu sein und jemand für kurz oder lang unterzubringen.
Und trotzdem passiert es, dass man gerade von den Betroffenen sehr geachtet wird, weil man ihnen eine klare Linie vorgegeben und damit eine Chance zur Veränderung gegeben hat (die sie dann auch nutzen konnten).

Die Stellungnahme des Facharztes hättest Du besser nicht zum Thema Suizidalität sondern zum Thema Selbstgefährdung (auch unbeabsichtigt) erfragt. Dann hättest Du wahrscheinlich schon eine ausreichende Begründung für eine Unterbringung.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 23.10.2016, 12:35   #9
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Du hast Recht. Nur weiß ich nicht wie. Ich will eine Unterbringung für sie. Aber das Gericht will eine ärztliche Stellungnahme und die kann ich nicht liefern.

Weil das hier:

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen

Die Stellungnahme des Facharztes hättest Du besser nicht zum Thema Suizidalität sondern zum Thema Selbstgefährdung (auch unbeabsichtigt) erfragt. Dann hättest Du wahrscheinlich schon eine ausreichende Begründung für eine Unterbringung.
Habe ich gemacht . Ich habe alle Berichte der Krankenhäuser und der Polizei zusammen gesucht, um dem jetzigen Neurologen ein klares Bild zu verschaffen und ich habe explizit um eine Stellungnahme zur Eigengefährdung wegen diesen Geschichten gebeten. Ich erhielt aber nur nen Zweiteilung "keine Suizidalität, kann auf Normalstation " und "weitere Stellungnahmen seien nicht möglich"

Deshalb die Frage, ob das Gericht nicht von sich aus tätig werden muss und ein Gutachten durch einen Psychiater veranlassen muss. Ich hab ja alles ausführlich begründet und mich um eine Stellungnahme bemüht. Ich bekomme aber einfach keine und weiß auch nicht, wie ich die noch bekommen könnte. Und zusehen ist eben eigentlich keine Option für mich.

Lg
Boomer
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Alt 23.10.2016, 12:49   #10
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Zitat:
Ich habe hatte einen Platz in einem psychiatrischen Pflegeheim zur Kurzzeitpflege, Antrag auf Reha auf den Weg gebracht. Ebenfalls Antrag auf Unterbringung bei Gericht ohne ärztliches Attest gestellt und den Fall aus meiner Sicht geschildert.
Zitat:
Donnerstags klingelte sie schwer verletzt bei Anwohnern und kam auf die Intensivstation. Schwerste Verletzung am Unterschenkel, was passiert ist weiß sie nicht mehr. Der Verdacht auf Selbstverletzung liegt nahe, aber man weiß es nicht.
Zitat:
explizit um eine Stellungnahme zur Eigengefährdung wegen diesen Geschichten gebeten.
Zitat:
Die Ärzte bescheinigen ihr außerhalb der drogeninduzierten Psychosen volle Orientiertheit. Sobald die Wirkung der Amphetamine nachlässt, ist sie klar. Also kein Grund zur Unterbringung. Gewicht 42 kg, also auch noch nicht bedrohlich.
Zitat:
Habe dann mit dem Arzt der aktuellen Klinik gesprochen und alles geschildert. Er sah das wie ich und wollte dafür sorgen, dass sie erstmal auf Intensiv bleibt und der Neurologe dazu was schreibt.
Ich hab jetzt mal alles zusammen kopiert was du zu dem Fall sagst. Klar ist mir immer noch nicht wie du ihn wirklich einschätzt und was du willst?
Wenn ich von einer Unterbringung überzeugt bin dann stelle ich keinen Antrag auf Kurzzeitpflege und Reha.

Mach doch bitte mal deutlich was genau du, aus welchem Grund explizit möchtest.
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michaela mohr ist offline  
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