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Dringend - wie kriege ich Strom und Gas wieder an?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Dringend - wie kriege ich Strom und Gas wieder an? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen. Der B. hat enorme Strom- und Gasschulden, was zur Sperrung von beidem geführt hat. Am 29.09. ist zudem ...


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Alt 15.09.2016, 11:48   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Dringend - wie kriege ich Strom und Gas wieder an?

Hallo zusammen.

Der B. hat enorme Strom- und Gasschulden, was zur Sperrung von beidem geführt hat. Am 29.09. ist zudem die Zwangsräumung der Wohnung angesetzt. Zur Zeit ist stationär in einer Klinik (akute Erkrankung - wird noch eine Weile dauern).

- Darlehensantrag über Grundsicherung wurde abgelehnt, da die Rente zu hoch ist. Nur Wohngeldberechtigt. Dort kein Darlehen möglich.
- Die Räumung kam uns eigentlich ganz recht, so hätten wir eine Chance gehabt, zunächst bei einem anderen Anbieter neu anzufangen. Aber hier wurde ein toller Plan entwickelt. Der Gerichtsvollzieher wird kommen, die Räumung aber nicht vollziehen, da die Obdachlosenbehörde ihn gleich wieder in diese Wohnung einweist (Vermieter = gemeinnützig Siedlungsgesellschaft).

Der B. ist dank Spielsucht hoch verschuldet.

Und mir fällt keine Lösung mehr ein, wie ich Strom und Gas bezahlt bekommen und wieder frei geschaltet bekommen soll. Habt ihr eine Idee?

LG
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 15.09.2016, 12:02   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
Standard

Die Anbieter kommunizieren mittlerweile sehr gut miteinander, so dass ein Neuvertrag ohnehin äußerst schwer zu bekommen ist. Wenn der Anschluss einmal gesperrt ist, hilft nur die Verhandlung über die Schulden. Das wird meist aber zur Folge haben, dass man Prepaid Strom und Gas bekommt. Man zahlt eine bestimmte Menge im Voraus und ist das aufgebraucht, dann stoppt es.
Da sind Strom- und Gasanbieter leider sehr hart geworden.
DannyKasche ist offline  
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Alt 15.09.2016, 12:09   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
Standard

Ich wüsste nicht genau wie, aber vielleicht hilft das hier ein bisschen:
https://www.verbraucherzentrale.de/stromsperre

https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/all...stromschulden/
DannyKasche ist offline  
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Alt 15.09.2016, 12:28   #4
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Was möchte der zu Betreuende denn selbst dazu beitragen, dass er wieder mit Strom/Gas beliefert wird?

Wenn er nicht bereit ist, ein brauchbares Angebot zur Tilgung der Rückstände zu machen, muss er ohne Strom/Gas auskommen.

Ob das mit der Einweisung in die jetzige Wohnung so über die Bühne geht, wage ich zu bezweifeln.

Da der zu Betreuende keine laufenden Sozialleistungen erhält, kann die Ordnungsbehörde nicht sicherstellen, dass die Nutzungsentschädigung - Miete kann es ja nicht mehr sein - regelmäßig gezahlt wird. Dieses Risiko kann man dem Vermieter - egal ob gemeinnützig oder nicht - nicht noch zusätzlich aufbürden.

Du kannst dir Gedanken machen, ob du einen Einwilligungsvorbehalt beantragst, damit in der Zukunft keine weiteren Schulden entstehen.

Wenn der zu Betreuende aber erklärt, dass er nicht bereit ist, seine normalen vertraglichen Pflichten einzuhalten, wirst du an dieser Stelle auch nicht weiterkommen. Niemand kann durch die Bestellung eines Betreuers dazu gezwungen werden, sich vernünftig zu verhalten und/oder seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

Manchmal kann es auch ganz sinnvoll sein, eine Betreuung wieder aufzuheben.
Schnieder ist offline  
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Alt 15.09.2016, 13:19   #5
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard

Wenn er von der Ordnungsbehörde in seine Wohnung eingewiesen ist, muss doch die Ordnungsbehörde sicher stellen, dass diese "Notunterkunft" auch mit Strom und Gas versorgt wird. Im Obdachlosenheim oder anderen Notunterkünften müssen die Bewohner ja auch keinen Vertrag mit einem Stromversorger abschließen. Ich würde beim Ordnungsamt nachfragen, wie sie das regeln wollen, für die Gemeinde ist das ohnehin viel einfacher, wenn sie beim Stromversorger als Vertragspartner auftritt.


Die Ordnungsbehörde zahlt dem Vermieter i.d.R. die Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete + Nebenkosten, die Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe zahlt der B. ans Ordnungsamt. Das Risiko, dass der B. die Nutzungsentschädigung nicht in voller Höhe zahlt, trägt erst mal das Ordnungsamt, holt es sich dann ggf. später, falls überhaupt möglich, beim Betreuten zurück.


Dein B. muss sich dann (ggf. mit Unterstützung durch ABW) eine bezahlbare Wohnung suchen. Falls die Spielsucht weiterhin relevant ist und die Unterkunftskosten sonst nicht gesichert werden können, würde ich auch einen Einwilligungsvorbehalt in Betracht ziehen, falls sich der B. nicht an Absprachen bezüglich monatlicher Ausgaben hält.


Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 15.09.2016, 16:46   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

"Wenn er von der Ordnungsbehörde in seine Wohnung eingewiesen ist, muss doch die Ordnungsbehörde sicher stellen, dass diese "Notunterkunft" auch mit Strom und Gas versorgt wird."

Warum sollte die Ordungsbehörde verpflichtet sein auch Strom und Gas sicherzustellen?

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die Ordnungsbehörde von der Möglichkeit der Beschlagnahmung der Wohnung Gebrauch machen wird. Sie müsste in diesem Fall nachweisen, dass kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht - bei einer Einzelperson eher unwahrscheinlich.

Weiterhin darf die Wiedereinweisung nur zeitlich befristet ausgesprochen werden (max. 6 Monate ) eine weitere Wiedereinweisung ist nicht möglich.

Wenn du wissen willst, ob diese Optiion der Einweisung in die bisherige Wohnung überhaupt als Variante in Betracht kommt, solltest du dich mit der Ordnungsbehörde in Verbindung setzen - die sind bereits jetzt über den bevorstehenden Räumungstermin informiert.

Wenn der zu Betreuende seinen Willen frei bilden kann, hat er auch das Recht ofW zu sein und/oder "Platte zu machen".
Schnieder ist offline  
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Alt 15.09.2016, 21:30   #7
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard

@Schnieder:
Boomer schreibt doch oben, dass die Ordnungsbehörde offenbar die Einweisung in die Wohnung plant, warum soll sie das erst ankündigen und dann doch nicht umsetzen? Die Vermieterin hat doch keinen Schaden daraus, erhält ihr Geld ("Miete") zuverlässig vom Ordnungsamt. Ich habe es schon erlebt, dass der Vermieter die Wohnung dann freiwillig auch länger als 6 Monate für den rausgeklagten Mieter der Gemeinde als Notunterkunft zur Verfügung gestellt hat.

Natürlich muss keiner die zugewiesene Notunterkunft beziehen, von diesem Fall ist hier aber bisher gar nicht die Rede.

Die Einweisung in eine Notunterkunft erfolgt zur Abwendung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit, die eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" Darstellt. Die Notunterkunft muss den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entsprechen, eine im Winter (hier mangels Gas) nicht beheizbare Unterkunft ohne Stromversorgung ist dafür wohl kaum geeignet - zumal für eine Person, die gerade erst aus dem Krankenhaus entlassen wurde.

Selbstverständlich muss die Polizei eine Versorgung mit Strom und Gas sicherstellen, wenn sie den B. in die Wohnung als Notunterkunft einweist, oder siehst Du Stromanschluss und Heizung in Obdachlosenunterkünften als überflüssigen Luxus an, der eigentlich eingespart werden könnte?

Boomer, kläre das mit der Ordnungsbehörde gleich ab, weise ggf. auf das vorstehend Gesagte hin; sollte es Probleme geben, dann informiere auch den Krankenhaussozialdienst, dass der B. direkt aus der Klinik in eine nicht beheizbare Notunterkunft ohne Stromversorgung eingeweisen werden soll, dann kann und sollte Dich der Sozialdienst dabei unterstützen, eine akzeptable Notunterkunft für Deinen Betreuten angeboten zu bekommen.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 16.09.2016, 12:12   #8
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

So. Erstmal danke für eure Antworten.

Ich hab mich nun durchtelefoniert und dank eurer Hinweise wurde nun eine Lösung gefunden - in der Hoffnung, dass die so aufgeht.

Es ist tatsächlich so, dass es hier zurzeit keinen einzigen freien Platz mehr gibt. Auf meinem Hinweis, dass es keine menschenwürdige Umstände sind, wenn der Mann im Winter in der ihm zugewiesenen Wohnung ohne Heizung sitzen muss, wurde dann gemeinsam überlegt. Die Behörde hat dafür zu sorgen, dass Strom und Heizung läuft, ggf die Zähler auf die Behörde umschreiben. Das war der Behörde aber auch nicht recht bzw würden da die Stromanbieter nicht mitspielen.

Am 5.10. Wird ein Zimmer in einer Notunterkunft-WG frei. Am 27.9. wird der B. nochmal operiert und wird bei Räumung am 29.9. somit noch im KH sein. Er wird mit vollzogener Räumung obdachlos und in die Obdachlosigkeit darf das KH nicht entlassen. Entlassung ist für den 2. oder 3.10. bei gutem Verlauf geplant. So sollte es kein großes Problem sein, den B. im KH zu lassen bis er am 5.10. in das Zimmer ziehen kann. Hoffe ich zumindest.

Und dann ... Mal sehen. Erstmal warm und sicher.

Er hat leider keinerlei Krankheitseinsicht. Alles toll, ach nein also Sucht kann man das nicht nennen, er kommt schon klar. Die Betreuung ist ganz neu, kein Eiwi, will der B.auch nicht. Trotzdem werde ich diesen nun beantragen. Denn nach bisheriger Durchsicht ist klar, dass auch die nächste Wohnung so enden wird, weil das Konto am 1. leer geräumt wird und ich somit Miete und Energie nicht sichern kann. Da ihm jegliche Einsicht fehlt und die freie Willensbildung durch Sucht eingeschränkt ist, erhoffe ich mir Chancen auf einen Eiwi gegen den Willen.

Geändert von Boomer (16.09.2016 um 12:17 Uhr)
Boomer ist offline  
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