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Aufgabenkreiserweiterung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreiserweiterung? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum, habe für einen B. u.a. den Aufgabenkreis "Vertretung bei Behörden, Ämtern und Einrichtungen". Nun benötigt B. Hilfe gegenüber ...


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Alt 19.09.2016, 19:32   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
Standard Aufgabenkreiserweiterung?

Liebes Forum,

habe für einen B. u.a. den Aufgabenkreis "Vertretung bei Behörden, Ämtern und Einrichtungen". Nun benötigt B. Hilfe gegenüber dem Jugendamt. Bedarf es dafür eine Aufgabenkreiserweiterung?

Danke und lg. Dubai
Dubai ist offline  
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Alt 19.09.2016, 20:21   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
Standard

Ich würde sagen nein. Das Jugendamt ist ja eine Behörde bzw. Amt.
Tiramisu ist offline  
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Alt 20.09.2016, 09:26   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Es kommt darauf an, was du beim Jugendamt machen willst.

Wenn du Angelegenheiten der elterlichen Sorge erledigen willst, muss ich dir sagen, dass das nicht geht. Elterliche Sorge kann nicht unter Betreuung gestellt werden. Wenn die Eltern hier nicht in der Lage sind, die entsprechenden Tätigkeiten auszuführen, muss ihnen diesbezüglich die Sorge entzogen werden und ein Pfleger oder Vormund bestellt werden.
__________________
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Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 20.09.2016, 11:12   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
Standard

Danke für eure Rückmeldungen.

Die Kinder leben alle in Vollzeitpflege und die Eltern haben kein Sorgerecht mehr. Es geht um Unterstützung der Eltern gegenüber der Behörde, einen häufigeren Besuchskontakt (derzeit 1h aller 3 Monate) zu vereinbaren. Demnach könnte mein Aufgabenkreis genügen um tätig zu werden.

Lg. Dubai
Dubai ist offline  
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Alt 20.09.2016, 15:45   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
Standard

Nun geht der Fall in eine ganz andere Richtung. Jugendamt wollte Schweigepflichtsentbindung für den Austausch von Infos zwischen JA und Betreuer. Soweit so gut. Nun soll ich Auskunft über Gutachten ( Geistige Behinderung der Eltern) aus der Betreuungsakte geben. Hier lege ich ein Veto ein. Gleichzeitig wurden die Eltern mit dem Thema Adoption konfrontiert. Davon war mir gegenüber keine Rede. Ich vertrete die Eltern, nicht den Vormund des Kindes. Versucht man mich zu instrumentalisieren? Fühlt sich jedenfalls so an.

Was könnt Ihr mir raten?

LG Dubai
Dubai ist offline  
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Alt 20.09.2016, 18:43   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Dubai

Das Besuchsrecht der Eltern gegenüber dem Kind ist eine Angelegenheit der Eltern. Da kannst Du die Betreuten vertreten. Hier würde ich aber einen RA beauftragen, damit der sich mit dem JA herumschlägt. Das kann der viel besser.

Die Herausgabe von Gutachten über die Eltern ist nicht Deine Angelegenheit. Da kannst Du das JA darauf hinweisen, dass sie das bzw. die Gutachten doch bitte direkt beim Gericht anfordern, da Du nicht darüber entscheiden darfst.
Ansonsten gehe ich davon aus, dass das JA schon reichlich was an Unterlagen über die Eltern hat, da diese schon als Grundlage für die Entscheidung bzgl. des Entzuges des Sorgerechts nötig waren - und da hat das JA sehr wahrscheinlich seine Finger auch drin gehabt...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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