Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreiserweiterung? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum,
habe für einen B. u.a. den Aufgabenkreis "Vertretung bei Behörden, Ämtern und Einrichtungen". Nun benötigt B. Hilfe gegenüber ...
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19.09.2016, 19:32 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
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Aufgabenkreiserweiterung?
Liebes Forum,
habe für einen B. u.a. den Aufgabenkreis "Vertretung bei Behörden, Ämtern und Einrichtungen". Nun benötigt B. Hilfe gegenüber dem Jugendamt. Bedarf es dafür eine Aufgabenkreiserweiterung? Danke und lg. Dubai |
19.09.2016, 20:21 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
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Ich würde sagen nein. Das Jugendamt ist ja eine Behörde bzw. Amt.
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20.09.2016, 09:26 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Es kommt darauf an, was du beim Jugendamt machen willst.
Wenn du Angelegenheiten der elterlichen Sorge erledigen willst, muss ich dir sagen, dass das nicht geht. Elterliche Sorge kann nicht unter Betreuung gestellt werden. Wenn die Eltern hier nicht in der Lage sind, die entsprechenden Tätigkeiten auszuführen, muss ihnen diesbezüglich die Sorge entzogen werden und ein Pfleger oder Vormund bestellt werden.
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20.09.2016, 11:12 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
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Danke für eure Rückmeldungen.
Die Kinder leben alle in Vollzeitpflege und die Eltern haben kein Sorgerecht mehr. Es geht um Unterstützung der Eltern gegenüber der Behörde, einen häufigeren Besuchskontakt (derzeit 1h aller 3 Monate) zu vereinbaren. Demnach könnte mein Aufgabenkreis genügen um tätig zu werden. Lg. Dubai |
20.09.2016, 15:45 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.07.2016
Beiträge: 39
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Nun geht der Fall in eine ganz andere Richtung. Jugendamt wollte Schweigepflichtsentbindung für den Austausch von Infos zwischen JA und Betreuer. Soweit so gut. Nun soll ich Auskunft über Gutachten ( Geistige Behinderung der Eltern) aus der Betreuungsakte geben. Hier lege ich ein Veto ein. Gleichzeitig wurden die Eltern mit dem Thema Adoption konfrontiert. Davon war mir gegenüber keine Rede. Ich vertrete die Eltern, nicht den Vormund des Kindes. Versucht man mich zu instrumentalisieren? Fühlt sich jedenfalls so an.
Was könnt Ihr mir raten? LG Dubai |
20.09.2016, 18:43 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Dubai
Das Besuchsrecht der Eltern gegenüber dem Kind ist eine Angelegenheit der Eltern. Da kannst Du die Betreuten vertreten. Hier würde ich aber einen RA beauftragen, damit der sich mit dem JA herumschlägt. Das kann der viel besser. Die Herausgabe von Gutachten über die Eltern ist nicht Deine Angelegenheit. Da kannst Du das JA darauf hinweisen, dass sie das bzw. die Gutachten doch bitte direkt beim Gericht anfordern, da Du nicht darüber entscheiden darfst. Ansonsten gehe ich davon aus, dass das JA schon reichlich was an Unterlagen über die Eltern hat, da diese schon als Grundlage für die Entscheidung bzgl. des Entzuges des Sorgerechts nötig waren - und da hat das JA sehr wahrscheinlich seine Finger auch drin gehabt... MfG Imre
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