Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Vertragsrecht im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich wollte den Vertrag des Kabelanschlusses eines Betreuten kündigen. Er lebt im Heim. Nach Schriftwechsel hin uns her ...
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19.09.2016, 20:19 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 26.01.2016
Beiträge: 47
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Frage zu Vertragsrecht
Hallo zusammen,
ich wollte den Vertrag des Kabelanschlusses eines Betreuten kündigen. Er lebt im Heim. Nach Schriftwechsel hin uns her habe ich heute telefonisch erfahren, dass der Vertrag nicht auf ihn, sondern auf seine vor Jahren verstorbene Mutter läuft. Das Beitrag wird von seinem Konto abgebucht. Es hieß nun ich muss nachweisen das die Mutter verstorben ist. Ist das wirklich so? Im Endeffekt kann ich doch den Lastschrifteinzug zurückziehen? Es ist ja sein Konto von dem es abgebucht wird? Oder liege ich da falsch? |
19.09.2016, 21:26 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich hatte einen Fall, da lief der Vertrag auf den Namen der verstorbenen Ehefrau. Ich musste ihn unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde umschreiben lassen und dann kündigen. Dein Betreuter hat eine Einzugsermächtigung gegeben. Ich glaube nicht, dass es ausreicht, die einfach zurück zu ziehen. Es ist wohl sogar so, dass man als Angehöriger solche Verträge "erbt", d. h. dass man bis zur Kündigung die Pflichten erfüllen muss.
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20.09.2016, 06:28 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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Identischer Fall bei mir: Anbieter aus Köln akzeptiert meine Kündigung nicht, irgendwann kommt raus, dass meine B gar kein Kunde ist, sondern ihr verstorbener Mann. Heißt für mich, kein Kunde, kein Vertrag und gibt auch kein Geld.
Frag doch den Bestatter, ob er noch eine Sterbeurkunde hat, wäre dann der einfachste Weg. |
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