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Aufgabenkreisreduzierung - Anhörung-wie Stelllung beziehen ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreisreduzierung - Anhörung-wie Stelllung beziehen ? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, ein Betreuter von mir wünscht eine Reduzierung der AK auf " Vertretung gegenüber Behörden und sonstigen Leistungsträgern " ...


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Alt 22.09.2016, 10:23   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard Aufgabenkreisreduzierung - Anhörung-wie Stelllung beziehen ?

Guten Morgen,
ein Betreuter von mir wünscht eine Reduzierung der AK auf " Vertretung gegenüber Behörden und sonstigen Leistungsträgern " sowie " Unterstützung bei der Schaffung berflicher Perspektiven ".
Nächste Woche ist die Anhörung.
Situation:
junger Mann, aus Jugendhilfemaßnahme zu seiner Freundin hier in den Kreis gezogen. Mit 18 in der Maßnahme einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen, umfangreiche Aufgabenkreise. ( Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheit, Schaffung beruflicher Perspektiven, Aufenthaltsbestimmung etc. ). Als er zu uns in den Kreis kam wurde die Betreuungsbehörde informiert zwecks Betreuerwechsel da anderer Kreis. Und ja, auch das Jugendamt wurde informiert da seine Freundin Kinder hat und er als " unkontrollierbar gewalttätig (?) / genaueres weiß ich nicht " eingestuft wurde. Und so kam man auf mich und es wurde meine erste Betreuung. ( damals noch ehrenamtlich ).
Kurze Zusammenfassung der Ereignisse ( sonst sprenge ich hier den Rahmen )
- Die Freundin war von Anfang an bei unseren Gesprächen dabei, das habe ich auch als völlig selbstverständlich und positiv empfunden. Mein Betreuter hat eine sehr kurze Konzentrationsspanne und vergißt viel. Die Lebensgefährtin war für mich auch so ein bisschen " back-up " . So weit so gut.
- Termine beim Jobcenter sehr gut gelaufen, dort haben wir vereinbart das, bevor mein Betreuter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, eine psychiatrische Untersuchung erfolgen muss. Dies auf anraten der behandelnden Therapeutin um eine psychotische Entwicklung auszuschließen.

Von jetzt auf gleich ( bzw. nachdem ich mich bei der Therapeutin vorgestellt habe ) hat sich die Situation schlagartig verändert.
Ich solle mich komplett aus der Gesundheitsfürsorge raushalten, wie ich dazu käme Kontakt mit der Therapeutin aufzunehmen etc. etc. - dies ausschließlich von der Lebensgefährtin. ( Ich hatte meinem Betreuten vorher gesagt das ich mich bei der Therapeutin vorstelle, er hat dem zugestimmt ).

Jetzt mache ich es wirklich kurz:
- der junge Mann leidet unter " Dingen die nur er sehen kann ".
Er kann die Gedanken anderer lesen. Fühlt sich von mir kontrolliert und beobachtet. Lt. Therapeutin Anzeichen von Vergiftungswahn.

Die Lebensgefährtin ist mir gegenüber immer aggressiver und ausfallender geworden ( insbesondere wenn ich Vorschläge gemacht habe die den jungen Mann in eine ferne Art von Selbständigkeit bringen würden. Oder aber halt wenn ich auf den Termin beim Psychiater zu sprechen gekommen bin. ). Mein Betreuter sitzt daneben und schweigt. Er ist ganz bestimmt kein " armes Lämmlein " was sich nicht wehren kann. Andererseits ist er komplett von ihr abhängig.

Der krönende Abschluss dann das letzte Treffen. Nach anfänglichen Beschimpfungen seitens der Freundin ( wie Sie sich aufführen, ein Skandal ! was sie sich erlauben / wir nehmen uns einen Anwalt / haben uns schon bei der Behörde beschwert ): ich hätte das Konto meines Betreuten gesperrt. Wir sind alle 3 direkt zur Bank, sie hat Hausverbot bekommen ( weil rumgeschrien ) und siehe da: er hatte seine Eröffnungspin 3 mal falsch eingegeben.
Was aber im Nachhinein von der Freundin als völlig ausgeschlossen dargestellt wurde, es bleibt dabei: ich habe sein Konto gesperrt.

Ein Affenzirkus der Extraklasse. Gott sei Dank habe ich es trotzdem geschafft noch ruhig mit meinem Betreuten zu sprechen.

Kurze Zeit später dann das Schreiben der Betreuungsbehörde das die AK auf o.g. AK reduziert werden sollen bzw. mein Betreuter dies so wünscht.

Mein Eindruck:
die lebensgefährtin möcht mich als " geh-mal-mach-mal-tu-mal " für die Leistungen vom Jobcenter und behördlichen Kram. Sie hat das auch ganz offen so ausgesprochen.
Mein Betreuter möchte " frei sein " und realisiert noch nicht, dass er sein Gefängnis mit sich selbst herumträgt. Und das mein einziges Anliegen seine Freiheit bzw. ein selbstbestimmtes Leben ist.

Wie gesagt: mit ihm selbst komme ich sehr gut klar.

Nun meine Frage: wie offen bin ich bei der Anhörung ? Und wird dort überhaupt im Detail besprochen wieso und warum ??

Ich habe mir der Freundin gegenüber jede weitere Art von Beschimpfung / Anschuldigung verbeten. Weitere Gespräche werden, sofern sie sich nicht zurückhält, nicht mit ihr gemeinsam stattfinden. Dabei bleibe ich.

Und bin gespannt auf Euer Feedback.

Viele Grüße
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 22.09.2016, 12:23   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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>>Hallo,

mir ist nicht ganz klar was du dir hier erwartest.
Dein Betreuter hat einen Antrag gestellt über den das Gericht entscheiden muss.
Wennn du zur Stellungnahme aufgefordert wurdest kannst du den dir bekannten Sachverhalt darstellen und abwarten wie das Gericht entscheidet.

Die genauen inhaltlichen Punkte kennst nur du. Ob und welche Defizite oder Fähigkeiten dein Betreuter hat kannst du ja in der Stellungnahme wiedergeben.
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Alt 22.09.2016, 13:01   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo,

ja, ich habe mich nicht klar ausgedrückt.

Also:
Ich möchte nicht als Sekretärin fungieren die nach Lust und Laune des Betreuten ( bzw. dessen Lebensgefährtin ) zu springen hat.
Rin in die Kartoffeln - raus aus die Kartoffeln. Er sagt so ( ich vereinbare einen Termin z.Bsp. beim Psychiater ) sie sagt was anderes ( der Termin kann wieder abgesagt werden )
So kann und möchte ich nicht arbeiten.

Also meine klare Vorstellung: entweder
-> wir finden einen Weg alle 3 miteinander zu kooperieren oder
-> die Partnerin hält sich aus der Betreuung raus oder
-> es sollte besser ein anderer Betreuer eingesetzt werden.

Das werde ich so vertreten die Frage ist: schieße ich mich damit als Betreuer selbst ab ? Klingt für mich nach " Job nicht hingekriegt ". Wie seht ihr das ? Mich plagen Selbstzweifel.

Und dann plagt mich noch etwas anderes:

(1) die Leistungen beim Jobcenter haben wir unter der Voraussetzung erhalten baldmöglichst die psychiatrische Abklärung vorzuweisen. Welche ja nie erfolgte. Auch die anfänglichen Aussagen arbeiten zu wollen sind hinfällig. Jetzt wird erst einmal Führerschein gemacht ( zahlt die Freundin welche auch für den weiteren Lebensunterhalt aufkommt ) und dann sehe man weiter.
Da fühle ich mich überhaupt nicht wohl bei.

(2) die Betreuung ist mehr oder weniger auf eigenen Antrag eingerichtet worden. ( das wurde damals von der Jugendeinrichtung angestoßen ) Wenn die psychischen Probleme zur Sprache kommen: läuft mein Betreuter u.U. Gefahr das ein psychiatrisches Gutachten vom Gericht eingefordert wird ?

(3) Die beiden leben jetzt bald 1 Jahr zusammen, das Jobcenter wird die Freundin auffordern Auskunft über Einkommen und Vermögen zu machen, richtig ? Was, wenn sie sich ( nach wie vor ) weigert ?

Ich hoffe ich konnte es klarer auf den Punkt bringen.

Viele Grüße
Rose
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Alt 22.09.2016, 13:41   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo,
ich glaube ich habe hier etwas verwechselt. In der Anhörung geht es lediglich darum ob der Betreute nunmehr in der Lage ist sich selbst um die wegfallenden AK zu kümmern.
Da die Betreuung auf eigenen Antrag hin eingerichtet wurde sollte dem auch entsprechend Folge geleistet werden.
Korrekt so ?
Grüße
Rose
PS. So lange er bei seiner Freundin wohnt: kein Problem. Alleine wird er nicht klar kommen. DAS werde ich bei Gericht nicht sagen, oder ?
Rose40 ist offline  
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Alt 22.09.2016, 15:37   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Da die Betreuung auf eigenen Antrag hin eingerichtet wurde sollte dem auch entsprechend Folge geleistet werden.
Korrekt so ?
Die Bewertung der Stellungnahmen trifft das Gericht und nicht der Betreuer. Zwischen Eigen- und Fremdwahrnehmung der eigenen Fähigkeiten klaffen oft massive Widersprüche.

Zitat:
PS. So lange er bei seiner Freundin wohnt: kein Problem. Alleine wird er nicht klar kommen. DAS werde ich bei Gericht nicht sagen, oder ?
Warum willst du deine Einschätzung dem Gericht vorenthalten??
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Alt 22.09.2016, 16:06   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo awg,

ich habe Angst dem Betreuten zu schaden bzw. zu verhindern das er genau das bekommt was er möchte: seine Freiheit ( unter welcher er momentan die Aufhebung bzw. Reduzierung der AK versteht ).
Der Königsweg für mich wäre, er versteht was eine gute Betreuung ist, nämlich die Unterstützung in ein freies und selbstbestimmtes Leben.
Da sehe ich derzeit nur die geringe Chance ihm das bei den verbleibenden AK zu zeigen. Und ihm im Notfall bei allem anderen beizustehen.
??
Viele Grüße
Rose
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Alt 22.09.2016, 20:20   #7
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Hallo Rose

Freiheit ist subjektiv und jeder darf etwas anderes darin sehen. Es darf also ein dicker Unterschied zwischen der Freiheit Deines Betreuten sein - je dach dem, ob Du sie besdchreibst, oder Dein Betreuter...

Daher ist Dein Satz:
"...ich habe Angst dem Betreuten zu schaden bzw. zu verhindern das er genau das bekommt was er möchte..."
auch nicht ganz ohne.

Wenn Dein Betreuter "deine Freiheit" bekommt, dann wird er wohl sehr unzufrieden sein, was die Betreuung nicht einfacher macht und es auch nicht geklärt ist, ob ihm die nicht auch schadet.

Wenn Dein Betreuer "seine Freiheit" bekommt, dann muss er sie auch aushalten. Vielleicht lernt er darüber, dass Deine Betreuung doch nicht so schlecht ist und kann sich besser darauf einlassen.
Das ist aber ein Lernprozess für euch beide.

ansonsten bist Du die Betreuerin Deines Betreuten und nicht die Springperle seiner Freundin. Du kannst sie Dir stumpf vom Leib halten und Dich nur noch mit ihm unterhalten, wenn Du willst.

Du mußt nur Dir selber klar machen, welche Arbeiten du zu tun bereit bist und welche nicht. Und diese Position kannst Du auch dem Gericht gegenüber vertreten. Über die Betreuung entscheiden wird dann das Gericht.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 26.09.2016, 08:09   #8
Forums-Geselle
 
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Guten Morgen Imre,

vielen Dank für die Rückmeldung !

Deiner Argumentation das er " seine Freiheit " erst einmal kennen lernen und erleben sollte stimme ich zu 100% zu.


Diesen Satz habe ich nicht verstanden:

Daher ist Dein Satz:
"...ich habe Angst dem Betreuten zu schaden bzw. zu verhindern das er genau das bekommt was er möchte..."
auch nicht ganz ohne.

?

Ich war der Ansicht das, wenn mein Betreuter es wünscht, ich das Beisein der Lebensgefährtin zu akzeptieren habe ? Die Beleidigungen werde ich keinesfalls weiter hinnehmen, da müssen wir gemeinsam eine andere Gesprächsbasis finden. Könnte ich rein theoretisch darauf bestehen alleine mit meinem Betreuten zu sprechen ? ( ich werde das nicht tun, interessiert mich generell )

Viele Grüße
Rose
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Alt 26.09.2016, 22:17   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin Rose

Ich verstehe das eher so:
Du ..."hast Angst dem Betreuten zu schaden..." - aber das tust Du nicht, weil er sich selber Schaden zufügt.
Du willst "...verhindern das er genau das bekommt was er möchte..." - aber genau das benötigt er, um aus eigenem Schaden lernen zu können.

das "... ist auch nicht ganz ohne"
ist als ein
"Ich weiß was gut bzw. besser für Dich ist"
von Deiner Seite zu verstehen.
Also so ziemlich dass, was wirklich niemand gerne hört oder gesagt bekommen will.


Die Beleidigungen der Freundin mußt Du Dir aber auch nicht antun.
Wenn Dein Betreuter darauf besteht, dass seine Freundin dabei ist, dann bestehst Du darauf, dass sie höfliche Umgangsformen einhält und/oder nur spricht, wenn sie gefragt wird bzw. gar nichts sagt.
Das kannst Du durchaus verlangen.
Wenn sie sich daran einfach nicht halten kann, dann kannst Du auch darauf bestehen, dass sie rausgeht oder ihr Euch an einem anderen Ort und ohne sie trefft.

MfG

Imre
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Alt 27.09.2016, 07:20   #10
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Moin Imre,

jetzt habe ich es verstanden, danke.

Und ja, ein Knackpunkt in meiner " Basiseinstellung ". Hin und wieder erwische ich mich dabei wie ich glaube zu wissen was besser für den Betreuten ist. Aber ich arbeite daran und mache schon Fortschritte.

So, dann vielen lieben Dank an alle die ihre Ansicht mitgeteilt haben.
Mein " Statement " für die Anhörung steht. Es unterscheidet sich nicht groß von meinem ursprünglichen, hat aber weitaus mehr Hand und Fuß. Das Forum ist für mich eine super Anlaufstelle wenn es im Kopf mal hakt. Und ich hoffe irgendwann anderen eine Hilfe sein zu können.

Tschüss und einen schönen Tag,
Rose
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