Dies ist ein Beitrag zum Thema Auto verkaufen / nutzen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Mutter ist nach ihrem Schlaganfall im Mai nun im Pflegeheim. Die Kosten werden zum Großteil von Rente & Pflegeversicherung ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
23.09.2016, 21:55 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 13.09.2016
Beiträge: 3
|
Auto verkaufen / nutzen
Meine Mutter ist nach ihrem Schlaganfall im Mai nun im Pflegeheim. Die Kosten werden zum Großteil von Rente & Pflegeversicherung gedeckt.
Das was fehlt verringert mit der Zeit das Konto, aber das würde noch für 5-10 Jahre reichen. Jetzt gibt's da noch ein Auto, ein 5 Jahre alter Opel, der noch einen Wert von vielleicht 7.000 Euro hat. Den hat sie bisher selbst genutzt. Er ist zwar auf mich zugelassen, aber es ist klar dass es ihr Auto ist, und sie hat auch das Geld dafür gezahlt. Sie kann ja nicht mehr fahren, und so nutz ich den. Auch um sie ca. 1-2x im Monat zu besuchen (400km einfach), und mit ihr dann was zu unternehmen. Ist das ein Problem, dass ich das Auto nutze? Muss ich das Auto jetzt verkaufen? Sie selbst kann sich leider nicht dazu äußern, aber ich denke es ist in ihrem Interesse, und sie hat da nichts dagegen. Steuern, Versicherung und Sprit zahl ich selbst. Andererseits wird das Auto ja weniger Wert mit der Zeit, auch durch die Abnutzung. Wie wäre da das korrekte Vorgehen? |
24.09.2016, 11:58 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Moin Eifelturm
Welcher Name steht denn im KFZ-Brief? Wenn es Deiner ist, dann ist es Dein Auto. Der KFZ-Schein ist da irrelevant. Falls Deine Mutter im KFZ-Brief drinsteht, dann gehört der Wagen ihr, und Du müßtest eine Regelung treffen, damit Du den Wagen auch nutzen darfst. Dass Deine Mutter sich nicht mehr dazu äußern kann, macht die Sache nicht leichter. Bzgl. des mutmaßlichen Willens Deiner Mutter bist Du als Nutznießer parteilich und deshalb nicht geeignet den mutmaßlichen Willen festzulegen. Du könntest z.B. ihr den Wagen abkaufen. Dazu müßtest Du dem Gericht Bescheid sagen und entsprechend beantragen. Dann wäre ein Ergänzungsbetreuer notwendig, der bei den Verkauf auf der Seite Deiner Mutter unterschreibt (du darfst da nicht auf beiden Seiten unterschreiben und damit an Dich selber verkaufen). Du könntest den Wagen aber auch einfach weiter nutzen und die Kosten tragen. Da Du den Wagen benötigst, um Deine Mutter zu besuchen und Wege für sie zu erledigen, kommt ihr das Ganze ja auch zugute. Davon würde ich das Gericht zumindest in Kenntnis setzen und vorab mal anrufen, ob das so ok ist, oder ob da mehr gemacht werden muss (z.B. eine Art Nutzungsvertrag). Da Du als Angehöriger die Betreuung ehrenamtlich führst, hat das Gericht da mehr Spielraum als bei Berufsbetreuungen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
Lesezeichen |
Stichworte |
auto, kfz, nutzung |
|
|