Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögend oder mittellos im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle,
ich betreue ein Ehepaar, alle Konten laufen auf den Ehemann und die Frau hat überall Vollmacht. Er ...
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27.09.2016, 14:25 | #1 |
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Beiträge: 8
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Vermögend oder mittellos
Hallo an alle,
ich betreue ein Ehepaar, alle Konten laufen auf den Ehemann und die Frau hat überall Vollmacht. Er ist vermögend, wie soll ich mit der Ehefrau abrechnen bzw. wie soll das Vermögensverzeichnis für sie ausgestellt werden? Wäre euch echt dankbar für die Info. Danke |
27.09.2016, 16:03 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Wenn die Ehefrau überhaupt kein eigenes Vermögen hat ist sie mittellos gegen die Staatskasse abzurechnen.
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27.09.2016, 17:29 | #3 |
Ich bin neu hier
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Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
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ich betreue beide, bzw. die Ehefrau ist kürzlich verstorben und ich bin dabei erstbericht und vermögensverzeichnis vorzulegen, bzw. schon auch schlussbericht und vergütungsantrag, es war eine kurze betreuung. Danke
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27.09.2016, 19:48 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Uuuuups,
Hab ich überlesen. Dann bleibt es jedoch bei der Abrechnung mittellos für die Ehefrau. Das Vermögen des Mannes wäre in einem eigenen VV nachzuweisen.
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27.09.2016, 20:32 | #5 |
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Beiträge: 8
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Das heißt, ich gebe dann auch nicht an, dass sie über ein Girokonto verfügt? Weil sie es auch nicht tut, die hat wie gesagt nur Vollmacht
Danke |
27.09.2016, 20:50 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Wenn das Konto nur auf den Namen des Mannes läuft, kannst Du ja gar keines angeben. Wie agw schon schreibt, sind Vollmachten bedeutungslos.
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28.09.2016, 11:42 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
Übrigens wäre eine Vorstellung hier im Forum ganz nett.
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