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Vermögend oder mittellos

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögend oder mittellos im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, ich betreue ein Ehepaar, alle Konten laufen auf den Ehemann und die Frau hat überall Vollmacht. Er ...


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Alt 27.09.2016, 14:25   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.09.2016
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
Standard Vermögend oder mittellos

Hallo an alle,
ich betreue ein Ehepaar, alle Konten laufen auf den Ehemann und die Frau hat überall Vollmacht. Er ist vermögend, wie soll ich mit der Ehefrau abrechnen bzw. wie soll das Vermögensverzeichnis für sie ausgestellt werden? Wäre euch echt dankbar für die Info.
Danke
nessel ist offline  
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Alt 27.09.2016, 16:03   #2
agw
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Er ist vermögend, wie soll ich mit der Ehefrau abrechnen bzw. wie soll das Vermögensverzeichnis für sie ausgestellt werden?
Da die Betreuung nur für die Ehefrau läuft ist das Vermögen des Ehemannes bedeutungslos und geht dich nichts an. Auch Vollmachten sind in einem Vermögensverzeichnis nicht zu berücksichtigen.

Wenn die Ehefrau überhaupt kein eigenes Vermögen hat ist sie mittellos gegen die Staatskasse abzurechnen.
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agw ist offline  
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Alt 27.09.2016, 17:29   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.09.2016
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
Standard

ich betreue beide, bzw. die Ehefrau ist kürzlich verstorben und ich bin dabei erstbericht und vermögensverzeichnis vorzulegen, bzw. schon auch schlussbericht und vergütungsantrag, es war eine kurze betreuung. Danke
nessel ist offline  
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Alt 27.09.2016, 19:48   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Uuuuups,
Hab ich überlesen. Dann bleibt es jedoch bei der Abrechnung mittellos für die Ehefrau. Das Vermögen des Mannes wäre in einem eigenen VV nachzuweisen.
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agw ist offline  
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Alt 27.09.2016, 20:32   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 13.09.2016
Ort: Frankfurt
Beiträge: 8
Standard

Das heißt, ich gebe dann auch nicht an, dass sie über ein Girokonto verfügt? Weil sie es auch nicht tut, die hat wie gesagt nur Vollmacht
Danke
nessel ist offline  
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Alt 27.09.2016, 20:50   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Wenn das Konto nur auf den Namen des Mannes läuft, kannst Du ja gar keines angeben. Wie agw schon schreibt, sind Vollmachten bedeutungslos.
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 28.09.2016, 11:42   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Weil sie es auch nicht tut, die hat wie gesagt nur Vollmacht
Da hast du dir deine Frage doch bereits selbst beantwortet.

Übrigens wäre eine Vorstellung hier im Forum ganz nett.
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agw ist offline  
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