Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestellung als Betreuer für eine unbekannte Person im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ja der Titel sagt schon fast alles, was ich sagen kann.
Person wurde leblos aufgefunden, ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
29.09.2016, 17:27 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
|
Bestellung als Betreuer für eine unbekannte Person
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ja der Titel sagt schon fast alles, was ich sagen kann. Person wurde leblos aufgefunden, reanimiert und ist dann in ein Hospital verbracht worden. Dort liegt die Person seither im Koma. Keine Papiere liegen vor. Wahrscheinlich vor Ort noch geklaut. Die Person läuft unter einem Pseudonym, der auch auf meinem Beschluss aufgeführt ist. Allen mir vom Sozialen Dienst des Hospitals vorgetragenen Vermutungen bin ich nachgegangen..... ohne Erfolg! Die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen erst nach richterlicher Anordnung durchführen. Ist wohl nach eigener Recherche nach 6 Wochen Krankenhausaufenthalt noch nicht passiert. Meine Fragen im Einzelnen: 1. Kann man Sozialhilfe für eine unbekannte Person beantragen? 2. ....Versicherungsschutz? 3. Heimunterbringung muss geplant werden.... Ohne Kostenzusage???? Wer hat hier Erfahrung und kann mir möglichst schnell Tips geben? Es grüßt Hamtace
__________________
Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
29.09.2016, 17:41 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Betreuer sind keine Hellseher Stelle alle von dir genannten Anträge unter dem Pseudonym, schildere dazu dass Polizei die wirkliche Identität noch nicht ermitteln konnte und lass dich auf alle blöden Rückfragen und Forderungen tätig zu sein und zu hexen mal am besten nicht ein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
29.09.2016, 20:20 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
|
Moin moin
Du kannst z.B. bei Gericht die erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei beantragen. Vielleicht hilft das ja weiter. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.09.2016, 08:33 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
|
Guten Morgen,
Erkennungsdienstliche Maßnahmen habe ich bereits beantragt. Ich denke ich stelle heute schriftlich die Anträge (Sozialhilfe und KV) für eine unbekannte Person mit entsprechendem Sachvortrag. Vielen Dank. Beste Grüße Hamtace
__________________
Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
04.10.2016, 09:17 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
|
Zumindest über Rettungsdienst und Krankenhausrechnung brauchst du dir keine Sorgen machen. Das übernimmt die Sozialkasse der Kommune. Bei allem anderen halte ich beide Daumen!
|
06.10.2016, 22:27 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
|
In Amerika werden diese Leute "John Dow" oder "Jane Dow" genannt. Wie heißen die in Deutschland, sicherlich nicht "Max Mustermann".
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
09.10.2016, 13:02 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
|
Kurze Statusübersicht:
Erkennungsdienstliche Maßnahmen werden nicht eingeleitet vom zuständigen Richter. Es liegt keine Straftat vor. Habe die Suche nun auf eigene Faust mittels Foto aufgenommen. Keine Ahnung ob dies überhaupt erlaubt ist?! Will mir aber später nicht sagen lassen, ich hätte nicht alles versucht. Schönen Sonntag
__________________
Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
10.10.2016, 02:04 | #8 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 15.07.2015
Beiträge: 26
|
Als Bekloppter schreib ich...
Beantragen Sie Asyl für Ihn. Dann werden auch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. https://www.gesetze-im-internet.de/a...1992/__16.html Nur sind erkennungsdienstliche Maßnahmen in erster Linie Regelungen, die die „Freiheit" einschränken und bestimmte Gruppen dazu verpflichten beispielsweise ihre Fingerabdrücke abzugeben. Sie wollen aber sicher nicht dazu beitragen, dass Ihr Betreuter in 2 Jahre nach einem Einbruch schneller gefasst wird weil seine Fingerabdrücke schon bekannt sind oder in 2 Jahren kein Asyl bekommt weil er es als Komapatient schon mal abgelehnt wurde. Was Sie interessiert sind vor allem vermisste Personen. Wenn Sie da helfen könnten einen Fall zu klären… Jede Polizeidienststelle nimmt sachdienliche Hinweise entgegen. Eventuell erwischt man dort ja einen freundlichen Mitarbeiter der verrät ob einfach nur gezahlt wird oder man auch versucht einen anderen Kostenträger (und damit die Identität) zu ermitteln. |
10.10.2016, 09:46 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
|
Ich halte weiter die Daumen!
Nur ne Idee: Ist denn ein Abgleich mit Vermisstenmeldungen geschehen? Das darf die Polizei sicher ohne richterlichen Beschluss. |
31.10.2016, 11:26 | #10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
|
Die Person ist identifiziert!!!
Oh man war das ein K(r)ampf.... Danke für die Tips und Anregungen.
__________________
Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
Lesezeichen |
|
|