Dies ist ein Beitrag zum Thema Gegen den Willen im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Runde,
für meine B. mit dem Brandunfall ...
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http://www.forum-betreuung.de/rechts...andunfall.html
... hätte ich jetzt ein Zimmer in einer ...
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30.09.2016, 22:15 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Gegen den Willen
Hallo liebe Runde,
für meine B. mit dem Brandunfall ... ... hätte ich jetzt ein Zimmer in einer Senioren-WG mit 24h ambulantem Pflegedienst (kein Heim!). Sie hätte es da viel besser als in ihrem bisherigen Zuhause. Sie ist dement (und hat einen Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge). Ihr Einverständnis wird (so gut kenne ich sie) je nach Tagestimmung und Befragungssituation (wer fragt und wie?) wechseln. Ich kan also nicht sicher sagen, ob ein Umzug gegen ihren Willen wäre. Gleichermaßen wäre das bei einem Umzug ins Heim. Da "gegen den Willen" ganz andere rechtliche Konsequenzen hat, bin ich mir unsicher, wie so ein "Eiertanz" einzuordnen wäre. LG, Annegret |
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