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alkoholiker zum eigenschutz einweisen lassen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema alkoholiker zum eigenschutz einweisen lassen? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter ist seit mehreren Jahren Alkoholiker, wohnt alleine in der nähe der Mutter die überfordert ist, ihm mit ...


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Alt 06.10.2016, 12:25   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.12.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 31
Standard alkoholiker zum eigenschutz einweisen lassen?

Hallo,

mein Betreuter ist seit mehreren Jahren Alkoholiker, wohnt alleine in der nähe der Mutter die überfordert ist, ihm mit wäschewaschen etc. versucht zu helfen.

ich hab den zu betreuenden vor 2 Monaten bekommen, und er hält mich sehr auf Trab.

Verschiedene Therapien / Entgiftung in der Vergangenheit haben alle durchweg nur kurzzeitig Erfolg gehabt, derzeit liegt er im Krankenhaus, kommt danach zur Entgiftung, es ist anzunehmen das er wenn er wieder Zuhause ist gerade wieder von vorne anfängt, da er eine eigene Wohnung hat und Rente bezieht, keine Tätigkeit oder Aufgabe hat....

Ich habe alle Aufgabenkreise, welche Möglichkeiten habe ich ihn dauerhaft einweisen zu lassen ?

ich befürchte das das sonst noch böse enden wird.


welche möglichkeiten
make-my-day ist offline  
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Alt 06.10.2016, 13:27   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Ich habe alle Aufgabenkreise, welche Möglichkeiten habe ich ihn dauerhaft einweisen zu lassen ?
Alle Möglichkeiten die sich aus dem § 1906 BGB ergeben.

Wenn es sich jedoch nur um Alkoholismus ohne Folgeerkrankungen handelt sind die Chancen eher dünn.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 08.10.2016, 16:04   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: OHZ
Beiträge: 4
Standard

Hallo "make my day",
ich kann dich gut verstehen, ich habe auch immer mal diese Gedanken, ALLEN Menschen doch was Gutes tun zu wollen.

Leider ist "Gut" dann doch manchmal auch subjektiv...

Irgendein Dozent von mir hat uns immer erklärt, dass "jeder Mensch das Recht auf seine eigene Verwahrlosung und auch auf seinen eigenen Suff hat".

Ich befürchte, wie agw es schon beschrieben hat, dass du ihn leider lassen werden musst, so lange er nicht mitarbeiten möchte und an seiner Suchtproblematik selber etwas ändern möchte.

Geändert von Trude25 (08.10.2016 um 16:19 Uhr)
Trude25 ist offline  
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Alt 08.10.2016, 18:58   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe alle Aufgabenkreise, welche Möglichkeiten habe ich ihn dauerhaft einweisen zu lassen ?
Kurz und bündig: keine.

Und da noch nicht allzuviel gelaufen scheint ist das auch gut so.

Zu unseren Aufgaben gehört auch herauszufinden an was oder an welchem Punkt die vorhergegangenen Therapien gescheitert sind? Das braucht man um sicher zu sein, dass kein neuer Ansatz übersehen wird. Hilfreich kann abei z.B. das Betreute Wohnen im Bereich Sucht sein, darum würde ich mich mal bemühen.

Man kann sich auch während einer Entgiftung einschalten und sich dort dnn beraten lassen, Drehtürpsychiatrie im Stil von rein in die Klinik, raus aus der Klinik dürfte nicht das richtige sein aber passiert oft weil keiner da ist der genau hinschaut und sich kümmert, nachfragt usw.

Eine Unterbringung sollte nur das allerletzte Mittel sein wenn alles andere nachweislich wirklich angegangen wurde und versagt hat.
Dass frühere Therapien abgebrochen wurden oder nicht zum vollen Erfolg führten gehört zum ganz normalen Alltag.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.10.2016, 12:41   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

wenn Dein Klient zur Zeit in der Klinik ist, könntest Du dort um ein psychiatrisches Konsil bitten mit dem Ziel der Prüfung, ob aus fachärztlicher Sicht eine Einweisung ggf. gegen den Willen des Betroffenen notwendig/möglich ist.

Vorteil: Du hast eine ärztliche Einschätzung und musst Dir nicht vorwerfen lassen, Du hättest nicht alles versucht - und ohne ärztliche Bescheinigung käme ohnehin kein Unterbringungsbeschluss zustande. Einen solchen musst Du ja mit Gesundheitssorge ohnehin zeitnah (am besten vor der Maßnahme) beantragen, wenn Du eine geschlossene Unterbringung anstrebst. Die letzte Entscheidung zur Unterbringung, bzw. die Bestätigung oder Ablehnung Deiner Entscheidung, wird dann sowohl vom Geriht als auch dem bestellten Verfahrenspfleger geprüft, was bedeuet, dass Du allerhand Feedback bekommen wirst.

Generell ist meine Erfahrung, dass eine Therapie ohne den entschiedenen Willen des Betroffenen keinen Sinn macht. Ohne Mitwirkung des Betreuten wird er sich nie aus dem Kreislauf befreien können.

Ich bin aber auch der Meinung, dass wir als Betreuer die Welt nicht retten können, und wenn jemand keine Hilfe möchte, dann versuche ich zwar in regelmäßigen Abständen wieder Angebote zu machen, wenn der/die Betroffene aber nicht mitmacht, fühle ich mich aber auch nicht verantwortlich.

Ich habe dieses Problem mehrfach mit hiesigen Richtern im Betreuungsgericht diskutiert, die alle auch der Meinung sind, dass "des Menschen Wille sein Himmelreich ist" und wir nur versuchen können zu helfen.
Ich hoffe, das hört sich nicht zu abgebrüht an - diese Grenze ist für mich aber sehr wichtig, da ich sonst nicht vermeiden kann, dass sich das Leid der Anderen komplett auf meine Schultern stützt. Und das kann und will ich nicht leisten...

Herzliche Grüße,

Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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Alt 09.10.2016, 12:49   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: Südwestfalen
Beiträge: 740
Standard

Nachtrag:
offensichtlich ist Dein B. ja auch mit der Haushaltsführung überfordert. Ich nehme mal an, dass er überhaupt Probleme mit der Alltagskompetenz hat.
Falls meine Annahme stimmt, könntest Du einen Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe stellen und mit dem bewilligten Geld Alltagshilfen organisieren. Ergänzend wäre es hilfreich, wenn Du beim zuständigen Landschaftsverband Leistungen des Betreuten Wohnens beantragst, so dass eine persönliche Assistenz eingesetzt werden kann, die bei der Bewältigung des Alltags unterstützt.

Für beide Maßnahmen brauchst Du so viele ärztliche Atteste (z.B. auch Entlassbriefe), wie Du kriegen kannst.

noch mehr Grüße
Marsupilami
Marsupilami ist offline  
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