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Kontoverwaltung / Auflösung und Ärger mit der Bank

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontoverwaltung / Auflösung und Ärger mit der Bank im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, nach einiger Zeit gibt es wieder was von mir zu lesen. Möchte mich sehr bei euch bedanken durch ...


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Alt 07.10.2016, 19:35   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 5
Standard Kontoverwaltung / Auflösung und Ärger mit der Bank

Hallo zusammen,

nach einiger Zeit gibt es wieder was von mir zu lesen.
Möchte mich sehr bei euch bedanken durch die ganzen Informationen habe ich als 2.Beste in unserem Jahrgang abgeschlossen und meine Arbeit wird als Referenz an meiner Hochschule genommen.
Danke nochmal.

Ich habe nun wieder ein Anliegen und Fragen ,da verschiedene Behörden und Banken mir unterschiedliches mitgeteilt haben.

Dabei geht es um die Bereich Vermögenssorge und Gesundheitssorge.

Mit der Vermögenssorge verwalte ich ja wenn nicht näher definiert oder ausgeschlossen Konten, Schließfächer und ähnliche des Betreuten.

Dazu muss ich mit dem Ausweis zur Bank und mich als Betreuer anmelden . Das Problem was ich habe ist das manche Banken (PB und SPK) das Gerichtsurteil wollen und anderen reicht der Ausweis.
Gibt es hier eine rechtliche Regelung.
Die Ombudsstellen konnten wir da überhaupt nicht weiterhelfen.
Und muss es die Bank sein am Wohnort bzw. Sitz des Amtsgerichts oder kann ich das bei jeder Postbank , Commerzbank und Co anfragen ?

Hintergrund der Frage ist eine Betreute die sehr renitent ist und in ihrem hohen Alter 98 Jahre die Berater zu sich nach hause kommen lässt anstelle das sie in die bank fährt.
Leider wird mit dem Geld nicht so umgegangen und die Vermögenssorge wurde erlassen.
Die Bankmitarbeiter schielen sehr auf das Vermögen der Frau und probieren irgendwelche dubiosen Aktien zu verkaufen .

Daher würde ich das Konto schließen lassen wollen und zu einer anderen Bank transferieren.
Muss ich in ihre Stammfiliale gehen oder kann ich da jede Filiale nehmen die es gibt.


Bezüglich der Heilkostenfrage ist meine Betreute einer dubiosen Kristall/Energie Heilmethode auf den Leim gegangen .
Kann ich ihr das unterbieten und Methoden nutzen lassen die einen entsprechenden nutzen haben und auch sinn machen und auch erwiesen sind ?

LG
Alexandra
AlexandraLiesig ist offline  
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Alt 07.10.2016, 19:54   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin Alexandra

Wenn sich die Betreute von den Bankern wirklich irgendwelche Riskanten Sachen aufschwatzen läßt, und die Betreute sich damit finanziell eindeutig schädigt, dann kannst du einen Einwilligungsvrobehalt im Bereich der Vermögenssorge beantragen.
Wenn der Beschlossen ist, dann ist es vorbei mit den Dingern, weil Du unterschreiben mußt, um die Vertäge wirksam werden zu lassen.

Du darfst auf keinen Fall einfach so irgendwelche Konten schließen. Dafür benötigst Du eine gerichtliche Genehmigung für jedes Konto extra. Und bringen tut es nix, weil die Betreute auch wieder neue Konten eröffnen kann, solange keine EiWi besteht.

Was die Heilgeschichten angeht:
Wenn die Betreute glücklich ist und sich gesünder fühlt, weil sie tief in irgendein Kristall hineingeguckt hat, dann ist das doch toll.
Wenn sie sich das leisten kann, umso besser.
Es ist ihr Wille. Und es ist ihr Gefühl, dass sie sich besser fühlt.

Glaube bloß nicht, dass die hiesige Schulmedizin und insbesondere das aktuell bestehende Gesundheitsversorgungssystem auch nur einen Deut besser oder gar billiger ist als andere Formen exotischer Medizin oder Heilpraktiken.

Und mit 98 Jahren kannst Du der Dame doch eigentlich nur gratulieren, wenn sie noch so viel Energie aufbringt und hoffentlich auch Spaß am Leben hat. Sie dabei auszubremsen ist sicherlich nicht Dein Job.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 08.10.2016, 02:32   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Dazu muss ich mit dem Ausweis zur Bank und mich als Betreuer anmelden . Das Problem was ich habe ist das manche Banken (PB und SPK) das Gerichtsurteil wollen und anderen reicht der Ausweis.
Gibt es hier eine rechtliche Regelung.
Ja die gibt es und ich bitte dich mal die Suchfunktion dazu zu nutzen, das kommt hier alle naselang als Frage auf.

Du hast übrigens kein Betreuungsurteil sondern einen Betreuungsbeschluss und den legst du der Bank nicht vor.
Im Beschluss stehen Diagnosen und auch der Gutachter ist benannt, beides lässt Rückschlüsse auf die Krankheit zu und die geht die Bank nichts an. Das ist ein Frage des Datenschutzes und nicht zu diskutieren.

Zitat:
Und muss es die Bank sein am Wohnort bzw. Sitz des Amtsgerichts oder kann ich das bei jeder Postbank , Commerzbank und Co anfragen ?
Zuallererst musst du deine Betreute mal fragen ob sie das überhaupt will!
Zu dem Thema nach welchen Kriterien ein Betreuer eine Bank aussucht empfehle ich dir ebenfalls die Suchfunktion
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.10.2016, 13:23   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 5
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Vielen Dank für eure Antworten.

Es wird wohl darauf hinauslaufen das ich vom Gericht eine EiWi erhalte.

Daher würde ich gerne wissen ob ich zu der Stammfiliale gehen muss oder das bei der Bankfiliale der Commerzbank erledigen kann ?

Ich würde die Frau schon gerne bei der selben Bank lassen aber eine andere Filiale auswählen wollen.

Mit der EiWi ist es ja so das dann Deutschlandweit bei der Commerzbank vermerkt ist ,das die Dame keine Bankgeschäfte tätigen darf sofern sich diese in dem mir vom Gericht zugewiesenen Bereich bewegen

Die Vorraussetzungen hierfür habe ich mir in einer Checkliste festgehalten.

Ich habe mir nun mit einem Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen zu dem Thema Datenschutz was ich dann vorlegen kann.
AlexandraLiesig ist offline  
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Alt 09.10.2016, 13:28   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin moin

Im Prinzip ist es egal, ob du zu der Stammfiliale, einer anderen oder der Zentrale einer Bank gehst. Am besten die Filiale, an der man Dich kennt und mit der Du am besten zusammenarbeiten kannst. Das gibt die wenigsten Nachfragen.

MfG

Imre
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Alt 09.10.2016, 13:48   #6
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Benutzerbild von thomzim
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Du hast übrigens kein Betreuungsurteil sondern einen Betreuungsbeschluss und den legst du der Bank nicht vor.
Im Beschluss stehen Diagnosen und auch der Gutachter ist benannt, beides lässt Rückschlüsse auf die Krankheit zu und die geht die Bank nichts an. Das ist ein Frage des Datenschutzes und nicht zu diskutieren.
Den Beschluss kopieren und die markanten Stellen (Diagnose, Gutachter usw.) schwärzen. Dann hat die Bank oder Sparkasse den Beschluss.

MfG
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was sie sein sollten,
und du hilfst ihnen zu werden,
was sie sein können."
(Johann Wolfgang von Goethe)
thomzim ist offline  
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Alt 09.10.2016, 17:07   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Den Beschluss kopieren und die markanten Stellen (Diagnose, Gutachter usw.) schwärzen. Dann hat die Bank oder Sparkasse den Beschluss.
Mensch bring doch jemanden der gerade anfängt nicht erst mal durcheinander.
Es dauert keine Monate bis man den Ausweis hat siondern paar Tage und die Unsitte mit Rumklecksen auf der Beschlusskopie ist nur für den Notfall und ansonsten völlig überflüssig. Das muss man ausrotten.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 09.10.2016, 19:40   #8
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Benutzerbild von thomzim
 
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Es dauert keine Monate bis man den Ausweis hat siondern paar Tage und die Unsitte mit Rumklecksen auf der Beschlusskopie ist nur für den Notfall und ansonsten völlig überflüssig. Das muss man ausrotten.
Nur gibt es Sparkassen (sogar mit eigener Abteilung für Betreuung),aber hauptsächlich Banken, die auf den Beschluss bestehen.

MfG
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Alt 09.10.2016, 21:07   #9
agw
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Zitat:
Nur gibt es Sparkassen (sogar mit eigener Abteilung für Betreuung),aber hauptsächlich Banken, die auf den Beschluss bestehen.
Davon wird es trotzdem nicht rechtmäßiger. Die Legitimation des. Betreuers ist der Betreuerausweis und nichts anderes.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 10.10.2016, 06:28   #10
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Die Legitimation des. Betreuers ist der Betreuerausweis und nichts anderes.
Die Legitimation schon, aber eben nicht immer die Einrichtung
der Betreuung bei der Sparkasse oder Bank.

MfG
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