Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zur Beschwerde im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kollegen, ich habe noch mal eine Frage zu folgendem denkbaren Fall: Eine Betreute hat vor der Betreuerbestellung eine Vorsorgevollmacht ...
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08.10.2016, 19:30 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Frage zur Beschwerde
Liebe Kollegen, ich habe noch mal eine Frage zu folgendem denkbaren Fall: Eine Betreute hat vor der Betreuerbestellung eine Vorsorgevollmacht eingerichtet. Diese wurde jedoch vom Gericht nicht anerkannt und ein anderer Berufsbetreuer eingesetzt. Dagegen legte der Vollmachtnehmer im Namen der Betroffenen Beschwerde ein. Auch gegen den Betreuer legte der Vollmachtnehmer Beschwerde ein. Nun ist der Beschluss bzgl Betreuerbestellung vom Landgericht bestätigt worden und rechtskräftig. Bzgl der Beschwerde gegen den Betreuer hat sich das Gericht noch gar nicht gemeldet. Der ehemalige Vollmachtnehmer droht durch seine Anwältin nun, noch mal Beschwerde gg den Betreuer einzulegen. Sehr ihr hier eine Möglichkeit, da der ehem. Vollmachtnehmer ja kein Verfahrensbeteiligter mehr ist und auch keine rechtsmäßige Vollmacht mehr hat? Ich gehe davon aus, dass eine Beschwerde aus genannten Gründen nicht angenommen würde. Wie ist es mit der noch laufenden Beschwerde? Hätte er hier evtl eine Möglichkeit darauf “aufzubauen“? Und ist die Beschwerde überhaupt noch statthaft, da die Vollmacht mit derer Hilfe er die Beschwerde einlegte ja nie rechtsmäßig war? Kann man sich damit ans Gericht wenden oder werden dadurch “Schlafende Hunde geweckt“ bzgl der Beschwerde gg den Betreuer? Vielen Dank für eure Antworten.
Geändert von Faddl (08.10.2016 um 20:01 Uhr) |
09.10.2016, 13:18 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Faddl
Da wird Dir wohl niemand anderes als das Gericht eine Antwort drauf geben können. Also zurücklehnen und abwarten. MfG Imre
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