Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschaffung von Urkunden im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebes Forum,
nun habe ich gleich noch mal eine Frage: Angenommen der Kostenträger fordert für die Kostenübernahme von den verstorbenen ...
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08.10.2016, 20:40 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Beschaffung von Urkunden
Liebes Forum,
nun habe ich gleich noch mal eine Frage: Angenommen der Kostenträger fordert für die Kostenübernahme von den verstorbenen Eltern des Betreuten eine Sterbeurkunde, Erbschein o.ä. Wie komme ich an die entsprechenden Urkunden? Ich habe mir hier nun einige Gedanken gemacht, aber bislang hatte ich nur die Idee, mal bei der Bank nachzufragen. Aber ob die das aus datenschutzrechtlichen Gründen herausgeben dürfen? Alternativ käme mir noch in den Sinn im Auftrag des Betreuten die Sterbeurkunden beim Standesamt anzufordern. Jedoch ist das mit Kosten verbunden, deshalb würde ich das gerne umgehen. Danke für eure Tips. |
08.10.2016, 22:26 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Eine neue Ausfertigung des Erbscheines, wenn ein solcher bereits schon einmal ausgestellt wurde, kann bei dem Nachlassgericht jederzeit kostenfrei angefordert werden.
Hinsichtlich der Sterbeurkunde gibt es diese auch kostenfrei, wenn sie ausschließlich für behördliche Angelegenheiten benötigt werden.
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08.10.2016, 22:29 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.04.2016
Ort: Bayern
Beiträge: 110
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Ok, das wusste ich noch nicht. Ist mein erster Fall in so einer Angelegenheit. Vielen Dank
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