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Betreuer kommt Aufgaben nicht nach

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer kommt Aufgaben nicht nach im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich wende mich an diese Community und hoffe auf Hilfe. Mein Freund hat aufgrund von Depressionen einen Betreuer ...


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Alt 10.10.2016, 15:14   #1
Cataleya
Gast
 
Beiträge: n/a
Böse Betreuer kommt Aufgaben nicht nach

Hallo zusammen,

ich wende mich an diese Community und hoffe auf Hilfe.

Mein Freund hat aufgrund von Depressionen einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen, der seine Finanzen regelt. Seit Anfang des Jahres hat mein Partner wieder eine eigene Bankkarte und kann selbst Geld abholen. Da war die Situation schon komisch, da der Betreuer die Karte gar nicht bei der Bank abgegeben, sondern im Schreibtisch "vergessen" hatte.
Nun ist es so, dass die Betreuung bald ausläuft und es meinem Partner sehr gut geht-glücklicherweise. Allerdings bekam er eine alte Arztrechnung zugestellt, die er an seinen Betreuer weiter gab. Etwas später, Mahnung davon, natürlich schon mit Gebühren. Erneut wendete er sich an den Betreuer und fragte, warum er sich nicht gekümmert habe, die Gebühren seien ja nun sein Verschulden. Es hieß der Betreuer kümmere sich, es täte ihm Leid.
Nun gab es einen Brief von einer Gerichtsvollzieherin: 2 Wochen Zeit um knapp 300€ zu zahlen, die nun aus der unter-100€-Arztrechnung geworden sind.

Wir sind beide der Meinhng, dass das so nicht geht. Der Herr verschuldet mit seinem Nicht-Kümmern einiges an Kosten, die uns hart treffen. Ich finde auch den Gedanken schrecklich, dass er Menschen betreut, denen es um einiges schlechter geht als meinem Partner.

Nun die Frage: Hat jemand eine Ahnung, wie wir uns die Gebühren wiederholen können? Bzw. welche Schritte man in so einem Fall gehen sollte? Hat jemand vielleicht sogar Erfahrungen?

Vielen Dank!
 
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Alt 10.10.2016, 15:28   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
Standard

Hallo!

Du schreibst dein Freund geht selbst Geld holen, warum macht er dann keine Überweisung fertig? Oder besteht Einwilligungsvorbehalt?

gruß
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 10.10.2016, 20:17   #3
Cataleya
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

nein, das besteht soweit ich weiß nicht. Keine Ahnung, warum er in dem konkreten Fall das seinem Betreuer gegeben hat. Vielleicht kenne ich mich da auch zu wenig aus, um jetzt richtig argumentieren zu können. Muss er sowas nicht eigentlich auch? Also der Betreuer hat ja auch weiterhin Einblick auf seine Kontobewegungen und muss dem Gericht gegenüber Bericht erstatten.

Ist das wichtig, um bei meinem Grundproblem weiter zu helfen?

Einen schönen Abend!
 
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Alt 10.10.2016, 21:03   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Im Prinzip ist es schon wichtig, ob ein EiWi besteht bzw bestanden hat: Gab es einen EiWi, dann hätte Dein Freund nicht überweisen dürfen und es wäre eideutig die Sache des Betreuers gewesen. Warum der nicht überwiesen hat, ist dann immer noch unklar.
Möglicherweise hatte der Betreuer gründe dafür. Z.B. nicht genug Geld auf dem Konto, oder die KV hätte ide Kosten übernehmen müssen.
Dein Freund hat auch die Möglichkeit, seinen Betreuer darauf mal anzusprechen und zu fragen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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