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Suche Gerichtsurteil vom Amtsgericht Düsseldorf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche Gerichtsurteil vom Amtsgericht Düsseldorf im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich brauche bitte ein Urteil undzwar soll aus einer Gerichtsentscheidung des AG Düsseldorf 232 C 31/16 hervorgehen das es Vergütungsansprüche ...


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Alt 10.10.2016, 23:28   #1
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Ich brauche bitte ein Urteil undzwar soll aus einer Gerichtsentscheidung des AG Düsseldorf 232 C 31/16 hervorgehen das es Vergütungsansprüche gibt, dort sei eine AGB Klausel explizit beschrieben. Wo finde ich das Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf 232 C 31/16?
Seelze1 ist offline  
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Alt 10.10.2016, 23:48   #2
agw
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Wie wäre es mal mit Googeln, da steht es gleich an erster Stelle.
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agw ist offline  
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Alt 10.10.2016, 23:50   #3
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Google hat mir dazu nichts angezeigt Fehler 403 kommt
Seelze1 ist offline  
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Alt 11.10.2016, 08:16   #4
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Benutzerbild von Petra K.
 
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http://www.widerrufen.org/wp-content...32-C-31_16.pdf
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Unzufriedenheit ist der erste Schritt zum Erfolg.
Petra K. ist offline  
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Alt 11.10.2016, 12:27   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Hallo PetraK.,
es ist sicher nett von dir das du dem User Seelze1 einen Link setzt.

Wenn ich jedoch nachschaue hat er die gleiche Frage in etlichen anderen Foren bereits gestellt und dort auch schon vor seiner Frage hier Antworten erhalten. Ist wohl eher ein Troll, da es auch keinen Bezug zu Betreuung hat werde ich den Beitrag daher auch demnächst löschen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 12.10.2016, 00:00   #6
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Beiträge: 5
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Aber da kommt nur eine Seite mit einer teilweise geschwärzten PDF auf dem Blog über Widerruf Informationen zum Widerruf - Finde seriöse Erfahungen zum Vertrag. Das nützt einem nichts! Es braucht das Sitzungsprotokoll; es war eine mündliche Verhandlung. Das Amtsgericht meint dieses finde man nur im Intranet und auf keinen Fall bei Google etc. Wie bekommt man Zugang zum Intranet?
Seelze1 ist offline  
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Alt 12.10.2016, 00:07   #7
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo PetraK.,
es ist sicher nett von dir das du dem User Seelze1 einen Link setzt.

Wenn ich jedoch nachschaue hat er die gleiche Frage in etlichen anderen Foren bereits gestellt und dort auch schon vor seiner Frage hier Antworten erhalten. Ist wohl eher ein Troll, da es auch keinen Bezug zu Betreuung hat werde ich den Beitrag daher auch demnächst löschen.
Sorry, aber so ganz einfach ist es nicht. Wir brauchen unbedingt bis in kürze das Sitzungsprotokoll (und ich habe nachweislich x-fach versucht einen Sachkundigen zu finden) nur leider kommt man an die Gerichtsakte in so kurzer Zeit nicht heran. Und vielleicht gibt es ja noch ein Fachmann für eine Möglichkeit über das Intranet andernfalls kann ich meine Aufgabe nicht besser erfüllen.
Seelze1 ist offline  
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Alt 12.10.2016, 00:10   #8
Stammgast
 
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Geschwärzt sind ausschließlich die personenbezogenen Daten hinsichtlich der Klägervertretung und der Beklagten sowie deren Rechtsvertreter. Dies ist üblich. Du wirst auch keine Urteile innerhalb des Gültigkeitsbereiches der deutschen Justiz finden, wo Entscheidungen des Gerichtes ohne Anonymisierung veröffentlicht werden. So etwas nennt man Datenschutz.

Gerichtsprotokolle werden nie veröffentlicht. Diese sind meist auch nicht sehr aussagekräftig.

Ein Intranet ist ein internes Netzwerk eines Betriebes, einer Behörde oder einer Verwaltung. Hierzu hat ein Außenstehender im Regelfall keinen Zugriff (außer er ist ein Hacker, aber das wäre dann illegal).
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!

Geändert von Betreuerwichtel (12.10.2016 um 00:24 Uhr)
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 12.10.2016, 00:40   #9
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Ich will nicht widersprechen, aber es gibt doch etliche Verhandlungen bei denen die Akten schon veröffentlicht sind: A)Sitzungsprotokoll B) Beispiel

Diese sind bei mündlichen Verhandlungen immer dabei!
Seelze1 ist offline  
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Alt 12.10.2016, 23:59   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Dein Beispiel B ist auf Briefformat gefaltet. Dieses hat also ein Beteiligter (Kläger oder Beklagter) eingescannt und ins Netz gestellt. Das zweite Protokoll wird wohl aus einer ähnlichen Fundstelle stammen.

Meine Aussage ist deswegen richtig. Seitens eines Gerichtes, egal welches, wird es keine Veröffentlichung von Gerichtsakten geben. Das einzige, was veröffentlicht wird, sind anonymisierte Endentscheidungen. Punktum!
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Betreuerwichtel ist offline  
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