Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche Gerichtsurteil vom Amtsgericht Düsseldorf im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich brauche bitte ein Urteil undzwar soll aus einer Gerichtsentscheidung des AG Düsseldorf 232 C 31/16 hervorgehen das es Vergütungsansprüche ...
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10.10.2016, 23:28 | #1 |
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Suche Gerichtsurteil vom Amtsgericht Düsseldorf
Ich brauche bitte ein Urteil undzwar soll aus einer Gerichtsentscheidung des AG Düsseldorf 232 C 31/16 hervorgehen das es Vergütungsansprüche gibt, dort sei eine AGB Klausel explizit beschrieben. Wo finde ich das Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf 232 C 31/16?
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10.10.2016, 23:48 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Beiträge: 4,808
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Wie wäre es mal mit Googeln, da steht es gleich an erster Stelle.
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10.10.2016, 23:50 | #3 |
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Google hat mir dazu nichts angezeigt Fehler 403 kommt
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11.10.2016, 08:16 | #4 |
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11.10.2016, 12:27 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
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Hallo PetraK.,
es ist sicher nett von dir das du dem User Seelze1 einen Link setzt. Wenn ich jedoch nachschaue hat er die gleiche Frage in etlichen anderen Foren bereits gestellt und dort auch schon vor seiner Frage hier Antworten erhalten. Ist wohl eher ein Troll, da es auch keinen Bezug zu Betreuung hat werde ich den Beitrag daher auch demnächst löschen.
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12.10.2016, 00:00 | #6 | |
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Zitat:
Aber da kommt nur eine Seite mit einer teilweise geschwärzten PDF auf dem Blog über Widerruf Informationen zum Widerruf - Finde seriöse Erfahungen zum Vertrag. Das nützt einem nichts! Es braucht das Sitzungsprotokoll; es war eine mündliche Verhandlung. Das Amtsgericht meint dieses finde man nur im Intranet und auf keinen Fall bei Google etc. Wie bekommt man Zugang zum Intranet? |
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12.10.2016, 00:07 | #7 | |
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Zitat:
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12.10.2016, 00:10 | #8 |
Stammgast
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Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Geschwärzt sind ausschließlich die personenbezogenen Daten hinsichtlich der Klägervertretung und der Beklagten sowie deren Rechtsvertreter. Dies ist üblich. Du wirst auch keine Urteile innerhalb des Gültigkeitsbereiches der deutschen Justiz finden, wo Entscheidungen des Gerichtes ohne Anonymisierung veröffentlicht werden. So etwas nennt man Datenschutz.
Gerichtsprotokolle werden nie veröffentlicht. Diese sind meist auch nicht sehr aussagekräftig. Ein Intranet ist ein internes Netzwerk eines Betriebes, einer Behörde oder einer Verwaltung. Hierzu hat ein Außenstehender im Regelfall keinen Zugriff (außer er ist ein Hacker, aber das wäre dann illegal).
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! Geändert von Betreuerwichtel (12.10.2016 um 00:24 Uhr) |
12.10.2016, 00:40 | #9 |
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Ich will nicht widersprechen, aber es gibt doch etliche Verhandlungen bei denen die Akten schon veröffentlicht sind: A)Sitzungsprotokoll B) Beispiel
Diese sind bei mündlichen Verhandlungen immer dabei! |
12.10.2016, 23:59 | #10 |
Stammgast
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Dein Beispiel B ist auf Briefformat gefaltet. Dieses hat also ein Beteiligter (Kläger oder Beklagter) eingescannt und ins Netz gestellt. Das zweite Protokoll wird wohl aus einer ähnlichen Fundstelle stammen.
Meine Aussage ist deswegen richtig. Seitens eines Gerichtes, egal welches, wird es keine Veröffentlichung von Gerichtsakten geben. Das einzige, was veröffentlicht wird, sind anonymisierte Endentscheidungen. Punktum!
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source! |
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