Dies ist ein Beitrag zum Thema Umzug - Änderung Betreuerausweis im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter ist ins Heim umgezogen, die neue Anschrift habe ich dem Betreuungsgericht mitgeteilt. Muss der Betreuerausweis geändert werden ...
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13.10.2016, 09:12 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Umzug - Änderung Betreuerausweis
Hallo, mein Betreuter ist ins Heim umgezogen, die neue Anschrift habe ich dem Betreuungsgericht mitgeteilt. Muss der Betreuerausweis geändert werden auf die neue Anschrift des Betreuten?
Danke |
13.10.2016, 11:12 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Wenn der Wohnort im Betreuerausweis aufgeführt ist wäre er m.E. zu ändern, da er ansonsten unrichtige Angaben enthalten würde. § 290 FamFG.
Bei uns wird (vielleicht deshalb) gar kein Wohnort des Betreuten aufgeführt.
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13.10.2016, 15:22 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2016
Ort: Augsburg
Beiträge: 77
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Bei uns wird auch nur die Dienstadresse des Betreuers aufgeführt und vom Betreuten nur Name und Geb.Datum. Der Wohnort des Betreuten ist zum Ausweisen des Betreuers ja auch nicht relevant.
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13.10.2016, 20:12 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Ausnahme: Wenn das Heim in einem anderen Gerichtsbezirk liegen sollte. Dann geht die Betreuungsakte nach dort und es gibt einen neuen Betreuerausweis. (Aber so weit weg war es hier wohl nicht?) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
13.10.2016, 21:22 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Hier wird die Adresse der Betreuten bei allen Gerichten, mit denen ich zu tun habe, aufgeführt. Bei Umzug teile ich sie dem Gericht mit verbunden mit dem Satz "sollte ein neuer Betreuerausweis notwendig sein, bitte ich um Übersendung". Bisher kam immer ein neuer ausweis.
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13.10.2016, 21:30 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Bei uns steht nur das Aktenzeichchen, der Name des Betreuten samt Geburtsdatum sowie der Name des Betreuers auf dem Ausweis sowie der Aufgabenkreis.
Es kann sein, dass sich durch dem Umzug ins Heim der Aufgabenbereich ändert, dann wird der Ausweis neu ausgestellt oder im Fall dass der Betreute in einen anderen Gerichtsbezirkt zieht gibt es vom dortigen Gericht dann einen neuen Ausweis samt neuem Aktenzeichen. Gruß Lotte |
14.10.2016, 09:20 | #7 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Hier wird auch - vor allem aufgrund der zusätzlichen (und meines Erachtens unnötigen) Mehrarbeit - auf die Nennung des Wohnorts des Betreuten im Ausweis verzichtet.
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