Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigung: persönliche Daten schwärzen? im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Forenteilnehmer,
ich habe eine vermögende Betreute mit vielen verschiedenen Bankverbindungen, Konten und Geldanlagen. Um nicht mehr benötigte Bankverbindungen kündigen ...
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14.10.2016, 13:43 | #1 |
Club 300
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Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Genehmigung: persönliche Daten schwärzen?
Liebe Forenteilnehmer,
ich habe eine vermögende Betreute mit vielen verschiedenen Bankverbindungen, Konten und Geldanlagen. Um nicht mehr benötigte Bankverbindungen kündigen und notwendige Umbuchungen vornehmen zu können habe ich diverse betreuungsgerichtliche Genehmigungen beantragt und erhalten, nun liegen mir auch die Genehmigungen mit Rechtskraftvermerk vor und ich kann Gebrauch davon machen. So weit so gut. Im Grundsatz muss ich nun die Genehmigungen mit Rechtskraftvermerk den betreffenden Kreditinstituten vorlegen. Was mir daran nicht behagt: Die Beschlüsse wurden von der Rechtspflegerin mit einer ausführlichen Begründung versehen, sie übernahm dabei viele der Angaben, die ich dem Betreuungsgericht gegenüber zur Begründung des Antrags auf die Genehmigungen gemacht hatte. Darin enthalten sind jede Menge Angaben zu aktuellen Geldanlagen bei verschiedenen Banken und deren Verzinsung, zur aktuellen finanziellen Situation der Betreuten und zur weiteren Finanzplanung. Das alles geht m.E. die Bank, der ich die Genehmigung vorlege, überhaupt nichts an. Ich würde nun zunächst so vorgehen, dass ich den betreffenden Banken zunächst nur eine Kopie des Beschlusses vorlege, in der die Begründung unkenntlich gemacht wurde. Die Banken hätten allerdings das Recht, den Originalbeschluss vorgelegt zu bekommen und da es sich um Direktbanken ohne Filialbetrieb handelt, geht das auch nicht durch Vorlage und Einsichtnahme in der Filiale. Wie geht ihr damit um, ggf. persönlichste Daten im Rahmen von Genehmigungen an Dritte herauszugeben? Danke und viele Grüße, Anni |
14.10.2016, 13:59 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Du kannst auch das Gericht bitten dir einen Beschluß ohne ausführliche Begründung zur Vorlage bei der Bank zu erstellen. Deine Begründung sollte der Rechtspflegerin nachvollziehbar sein.
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