Dies ist ein Beitrag zum Thema Schmerzensgeld im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ich habe einen Betreuten übernommen, der über einen fünfstelligen Vermögensbetrag aufgrund eines erhaltenen Schmerzengelds verfügt.
Die Heimkosten die ...
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14.10.2016, 14:40 | #1 |
Stammgastanwärter
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Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Schmerzensgeld
Liebe Teilnehmer,
ich habe einen Betreuten übernommen, der über einen fünfstelligen Vermögensbetrag aufgrund eines erhaltenen Schmerzengelds verfügt. Die Heimkosten die ihm entstehen werden ohne Anrechnung des besonderen Vermögens vom Sozialamt übernommen. Ist das Vermögen auch gegenüber weiteren Kostenrechnungen geschützt? Z.B. Gerichtskosten bzgl. der Betreuung oder der Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes? Schöne Grüße Klima |
14.10.2016, 15:20 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Dieses Vermögen ist geschützt!
Keine Gerichtskosten, keine Betreuervergütung / Aufwandspauschale von diesem Betrag. Verbrauch für die betreute Person möglich. Bei Rechnungslegung am besten getrennt für Vermögen und Schonvermögen abrechnen (die Zinsen sind nämlich nicht umfasst, bspw.).
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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