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Insolvenz mit RA oder Schuldnerberatung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Insolvenz mit RA oder Schuldnerberatung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich arbeite seit ca. einem Jahr als Berufsbetreuerin und habe nun meine erste geplante Privatinsolvenz, Betreuung ist mit ...


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Alt 20.10.2016, 15:26   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Beitrag Insolvenz mit RA oder Schuldnerberatung

Hallo zusammen, ich arbeite seit ca. einem Jahr als Berufsbetreuerin und habe nun meine erste geplante Privatinsolvenz, Betreuung ist mit Einwilligungsvorbehalt in der Vermögenssorge. Die Gläubigerliste ist von mir erstellt und die Unterlagen dementsprechend geordnet..damit war ich heute bei der Schuldnerberatung, welche mir sagte, dass ich die Gläubiger bezügl. Vergleichsangebot selbst anzuschreiben habe.. ähm...wozu brauche ich dann die Schuldnerberatung und wo soll ich (bei ca. 40 Gläubigern) die Zeit her nehmen..Betreuter bezieht EU-Rente, P-Konto ist eingerichtet...wäre es sinnvoll, gleich einen RA für Insolvenzrecht zu beauftragen? (mit Beratungshilfeschein) In wie weit ist die Schuldnerberatung zur Mitarbeit verpflichtet?
Danke schon mal für die Unterstützung..
Manu2211 ist offline  
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Alt 20.10.2016, 15:59   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 78
Standard

Hallo Manu!

Ich arbeite in einem Betreuungsverein mit Schuldnerberatungsstelle.

Meine Meinung ist folgende:

Es ist vollkommen normal, dass du es selber machen sollst. Es ist eben eine BERATUNGSstelle. Sie sagen dir wie, umsetzen musst du es dann allein bzw. mit Unterstützung.

Du fragst wo du die Zeit her nehmen sollst!?
Bei uns bekommen in der Regel alle Gläubiger den gleichen Brief, du müsstest also nur einmal formulieren.
Ansonsten frag doch mal ob die Beratungsstelle ein Musterschreiben oder dergleichen für dich hat.

Andererseits stellt sich mir die Frage, ob ein Betreuter mit EU-Rente überhaupt in die Insolvenz gehen muss. Zumindest soweit keine Aussicht darauf besteht, dass er jemals pfändbares Einkommen erwirtschaftet, ist eine Insolvenz aus meiner Sicht ein unnötiger Aufwand.

Ob und wie weit ein Anwalt dir bei deinem Anliegen helfen kann weiß ich nicht, aber das lässt sich doch sicher bei eben Diesem erfragen.

Viele Grüße
FrauS

Geändert von FrauS (20.10.2016 um 16:56 Uhr)
FrauS ist offline  
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Alt 20.10.2016, 16:13   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Reden dann muss es wohl so gehen

dankeschön...ja auf das Musterschreiben habe ich mich letztendlich mit der Schuldnerberatung einigen können..und EU Rente..meine Betreute ist erst 38 und möchte sich mit der Rente nicht ab finden, daher ist es besser, ihr den Weg frei zu räumen..
Manu2211 ist offline  
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Alt 20.10.2016, 18:06   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 78
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Hallo Manu!

Naja... In dem Fall kann ein Insolvenzverfahren natürlich schon sinnvoll sein.

Ich habe mich eben nochmal erkundigt. Es ist wohl nicht möglich über einen Beratungshilfeschein einen RA für das Insolvenzverfahren zu beauftragen.

Hier wird mit der Begründung das kostenlose Schuldnerberatungsstellen aufgesucht werden können, abgelehnt.

Viele Grüße
FrauS
FrauS ist offline  
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Alt 20.10.2016, 18:15   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Die Frage ob die Anstrengung einer Insolvenz wirklich sinnvoll ist, ist völlig berechtigt.
Zitat:
meine Betreute ist erst 38 und möchte sich mit der Rente nicht ab finden,
Das ist jetzt aber kein wirklicher Grund. Ich will mich auch mit vielem nicht abfinden aber.........

Du solltest halbwegs beurteilen wie es zukünftig aussehen kann für die Betreute. Es gibt ja evtl. auch die Möglichkeit zu warten mit der Inso bis die rente sich wirklich erledigt hat.

Zitat:
Sie sagen dir wie, umsetzen musst du es dann allein bzw. mit Unterstützung.
Mh, irgendwie merkwürdig aber scheint leider im Trend zu liegen.
Bei uns macht die Schuldnerberatungsstelle die Angelegenheit komplett mit den betroffenen Personen.

Was bitte sollten denn auch Menschen tun die keinen Betreuer haben und die mit der ordnungsgemässen Erledigung von Aufgaben überfordert sind? Die gucken Löcher in die Luft und schmieren ab? Das war wohl nicht der Sinn der Schuldnerberatungsstellen.
Vielleicht wären sie ja dann auch nicht mit dem Sortieren und Ordnen ihrer Rechnungen vorher schon überfordert gewesen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.10.2016, 18:52   #6
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
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In die Insolvenz geht es nur über eine "geeignete Stelle oder geeignete Person", in der Regel eine vom Land anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
Die meisten arbeiten für den Betroffenen kostenfrei und umfassend bis zur Vorbereitung des Antrags, einige nehmen Portopauschalen, wenige wälzen Arbeit auf den Schuldner ab. Das macht auch nur Sinn im Rahmen einer "erzieherischen" Maßnahme bei Menschen, die den Ernst der Lage noch nicht erfasst haben.
In allen anderen Fällen ist es eher unsinnig bis kontraproduktiv, mit gefährlichem Halbwissen irgendwelche Schreiben an (hoffentlich) alle Gläubiger zu schicken.
Meine Empfehlung:
Suche dir eine andere Beratungsstelle.

Im Normalfall gebe ich zusammen mit dem Betreuten eine (gut vorbereitete) Akte ab und habe den nächsten Termin zur Unterzeichnung des Insolvenzantrags.

Zitat:
Es ist vollkommen normal, dass du es selber machen sollst. Es ist eben eine BERATUNGSstelle. Sie sagen dir wie, umsetzen musst du es dann allein bzw. mit Unterstützung
Mit der Beratung hört der Prozess der Schuldner-/Insolvenzberatung nicht auf, sondern mit der Antragstellung oder dem Abbruch der Beratung.

Muss der Betreute in die Insolvenz?
NEIN
Wenn er Lust darauf hat, die nächsten 30 Jahre viel Post und immer wieder Besuch vom Gerichtsvollzieher zu bekommen.

Kann der Betreute in die Insolvenz?
NATÜRLICH
Wenn er einen Schlussstrich ziehen will, irgendwann wieder einen Handyvertrag bekommen will, sich an die Verfahrensregeln halten lann und keine weiteren Schulden machen will.

Tatsächlich überlasse ich diese Entscheidung gerne den Betreuten, nachdem ich ich mir einen Überblick verschafft habe und eine Empfehlung geben kann. Vom Einkommensstatus hängt das nicht unbedingt ab.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 20.10.2016, 18:53   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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...genau das ist der Grund, weshalb erst jetzt das Verfahren angestrebt wird, eben weil meine Betreute bis dato schon alleine mit dem Sortieren überfordert war..und eben der Aussage der Schuldnerberatung, sie müsse dann alle Gläubiger alleine anschreiben..sorry..aber der Termin heute hat mich schon sehr enttäuscht..ich kenne das aus anderen Städten und Schuldnerberatungen anders...
zur EU Rente..wenn meine Betreute stabil bleibt, denke ich schon, dass eine wenigstens teilweise Erwerbstätigkeit möglich wäre...die Inso ist vor allem eine Sache für ihre Genesung, denn es belastet sie schon enorm
Manu2211 ist offline  
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Alt 20.10.2016, 19:41   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Hallo Manu,

ich kann K.Wagner nur zustimmen: such dir eine andere Schuldnerberatungsstelle. Auch ich kenne den Prozess der Beratung nur so, wie K. Wagner es beschreibt.
Aiwala ist offline  
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Alt 20.10.2016, 19:43   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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wollte ich...das ist leider die Einzige in der Stadt, wo meine Betreute wohnt und aus einer anderen darf sie keine nehmen..
Manu2211 ist offline  
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Alt 20.10.2016, 20:26   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Zitat:
Zitat von Manu2211 Beitrag anzeigen
wäre es sinnvoll, gleich einen RA für Insolvenzrecht zu beauftragen? (mit Beratungshilfeschein)

Ich habe meine bisherigen Insolvenzen für Betreute alle mit Beratungshilfeschein und Rechtsanwalt abgewickelt.

Mein Job bestand dann noch darin, dem RA alle Gläubiger mit AZ mitzuteilen und gut war.

Die krude Argumentation der Schuldnerberatung kannst Du gleich als Antragsbegründung mitverwenden und darauf verweisen, dass es in jedem Fall für das Wohl Deines Betreuten vonnöten ist, dass die Nummer von Anfang bis Ende von einem ausgewiesenen Profi durchgezogen wird. Dieser Profi musst Du m.E. nicht sein.

Versuchen würde ich das an Deiner Stelle auf jeden Fall. Du hast ja sicherlich auch anderweitig jede Menge zu tun .
Flafluff ist offline  
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