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Erbe ablehnen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbe ablehnen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ich betreue meinen Sohn seit sechs Jahren, und jetzt habe ich folgendes Problem. Meine Großtante ist verstorben und da ...


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Alt 20.10.2016, 15:34   #1
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Registriert seit: 20.10.2016
Beiträge: 4
Standard Erbe ablehnen

Hallo

Ich betreue meinen Sohn seit sechs Jahren, und jetzt habe ich folgendes Problem. Meine Großtante ist verstorben und da bereits mehr als 15 Erben wegen enormen Schulden das Erbe ausgeschlagen haben, muss ich das auch für meinen Sohn regeln. Es ist soweit alles in die Wege geleitet worden, und ich bekomme die Tage einen Fragebogen in dem ich auch die Gründe warum das Erbe abgelehnt werden soll, auflisten muss. Man hat mir geraten Informationen von den näheren Angehörigen zu holen, damit der die Gerichtliche Entscheidung schneller fallen kann. Nun habe ich probiert über meine Oma Informationen zu bekommen, war aber erfolglos da ihr das Thema unangenehm ist.
Die Kinder der verstorbenen kenne ich nur aus meiner Kindheit und weiß nicht mal wo sie wohnen. Im Schreiben vom Gericht steht auch, das nicht das Gericht prüft ob die Verstorbene verschuldet ist.

Ich werde mich nun darum kümmern ihre Kinder ausfindig zu machen, und hoffen das sie mir Auskunft erteilen. Nur was kann ich machen, wenn sie nicht kooperativ sind ? Welche Möglichkeiten habe ich noch, falls der Richter gegen eine Ausschlagung des Erbes urteilt, weil ich nicht beweisen kann das meine Großtante verschuldet ist ?

Mit freundlichen Grüßen Christiane
christiane H ist offline  
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Alt 20.10.2016, 15:51   #2
agw
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Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich noch, falls der Richter gegen eine Ausschlagung des Erbes urteilt, weil ich nicht beweisen kann das meine Großtante verschuldet ist ?
Hallo,

wichtig ist erst einmal der Antrag auf Genehmigung der Ausschlagung beim Betreuungsgericht, da damit die Frist zur Ausschlagung gehemmt ist.

Dann musst du halt schon Unterlagen beibringen aus denen eine Überschuldung hervorgeht. Das bereits 15 andere Erben ausgeschlagen haben ist zwar ein Indiz aber kein Nachweis der Überschuldung.
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agw ist offline  
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Alt 20.10.2016, 16:08   #3
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo,

wichtig ist erst einmal der Antrag auf Genehmigung der Ausschlagung beim Betreuungsgericht, da damit die Frist zur Ausschlagung gehemmt ist.

Dann musst du halt schon Unterlagen beibringen aus denen eine Überschuldung hervorgeht. Das bereits 15 andere Erben ausgeschlagen haben ist zwar ein Indiz aber kein Nachweis der Überschuldung.
Ja den Antrag bekomme ich zugeschickt und soll diesen so schnell wie möglich zurück schicken. Nur bei der Beschaffung der Unterlagen habe ich Probleme und weiß nicht wie ich die beschaffen soll. Mein Großtante wohnte weiter weg, und ist schon im Mai im Altersheim verstorben. Wie schon gesagt, kann ich nur hoffen das mir ihre direkten Erben helfen können, ansonsten weiß ich nicht wie ich an die Unterlagen kommen könnte.
christiane H ist offline  
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Alt 20.10.2016, 16:11   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Wie schon gesagt, kann ich nur hoffen das mir ihre direkten Erben helfen können, ansonsten weiß ich nicht wie ich an die Unterlagen kommen könnte.
Das ist auch deine einzige Möglichkeit denn ohne Nachweis der Überschuldung wird das Gericht vermutlich nicht genehmigen.
Du solltest dich jetzt aber eher nicht verrückt machen was passiert wenn es nicht funktioniert sondern dich erst einmal mit der Verwandschaft in Verbindung setzen. Da wird es ja Unterlagen geben.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 20.10.2016, 18:09   #5
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Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Das ist auch deine einzige Möglichkeit denn ohne Nachweis der Überschuldung wird das Gericht vermutlich nicht genehmigen.
Du solltest dich jetzt aber eher nicht verrückt machen was passiert wenn es nicht funktioniert sondern dich erst einmal mit der Verwandschaft in Verbindung setzen. Da wird es ja Unterlagen geben.
Ich werde mein Bestmögliches tun, und alles zu Protokoll geben was ich raus bekomme. Dann kann ich nur abwarten wie der Richter zum Wohle meines Kindes entscheidet. Da meine Tante ein Offenbarungseid abgelegt hat, könnte ich vielleicht noch da nachforschen.
christiane H ist offline  
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Alt 20.10.2016, 18:37   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
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ich hatte einen ähnlichen Fall..die Beweislast liegt leider beim Betreuer, hilfreich ist hier auch eventuell die Art der Bestattung, wenn zb Hilfen bei der Stadt von den Angehörigen beantragt wurden, weil kein oder nicht ausreichend Geld vorhanden war oder auch Nachweise über Bezug von SGB XII Leistungen zur Rente, wenn sie daheim gelebt hat. Die Rententräger geben auch anhand Name und Geb. Datum Auskunft, wenn man die Bestellungsurkunde einreicht und die Lage schildert, auch die Krankenkasse (wenn man denn weiß welche) ist gut geeignet für diese Problematik...(alles in allem ist der Antrag auf Ausschlagung vorrangig!!!) viel Erfolg
Manu2211 ist offline  
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Alt 20.10.2016, 19:22   #7
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Registriert seit: 20.10.2016
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Zitat:
Zitat von Manu2211 Beitrag anzeigen
ich hatte einen ähnlichen Fall..die Beweislast liegt leider beim Betreuer, hilfreich ist hier auch eventuell die Art der Bestattung, wenn zb Hilfen bei der Stadt von den Angehörigen beantragt wurden, weil kein oder nicht ausreichend Geld vorhanden war oder auch Nachweise über Bezug von SGB XII Leistungen zur Rente, wenn sie daheim gelebt hat. Die Rententräger geben auch anhand Name und Geb. Datum Auskunft, wenn man die Bestellungsurkunde einreicht und die Lage schildert, auch die Krankenkasse (wenn man denn weiß welche) ist gut geeignet für diese Problematik...(alles in allem ist der Antrag auf Ausschlagung vorrangig!!!) viel Erfolg
Vielen Dank, sehr informativ
christiane H ist offline  
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Alt 21.10.2016, 08:56   #8
§§Reiterin; manchmal Mod
 
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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In der Regel fragen die Gerichte aber auch bei den Betreuungsgerichten, den Vollstreckungsgerichten und den Grundbuchämtern des letzten Wohnortes an, ob dort Vorgänge zum Verstorbenen bekannt sind.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 21.10.2016, 11:52   #9
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Meine Großtante ist verstorben und da bereits mehr als 15 Erben wegen enormen Schulden das Erbe ausgeschlagen haben, muss ich das auch für meinen Sohn regeln.

Wenn bereits mehr 15 Erben ausgeschlagen haben, sollten die Nachlassangelegenheit auch beim Nachlassgericht bekannt sein.

Wenn deine Großtante in einem Gerichtsbezirk verstorben ist, der nicht identisch mit dem des Betreuungsgerichts ist, würde ich mich auch an das Nachlassgericht wenden und dort anzeigen, dass dein zu Betreuender (Sohn) möglicherweise Erbe geworden sein kann und du wegen Überschuldung des Nachlasses die Genehmigung der Ausschlagung beim Betreuungsgericht beantragt hast.

Da das Betreuungsgericht nach § 1822 BGB nur die Ausschlagungserklärung genehmigen kann, muss die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht auch erklärt werden - sonst gäbe es ja nicht, was das Betreuungsgericht zu genehmigen hätte.

Man kann die Erbausschlagung entweder beim Nachlassgericht oder einem Notar erklären.
Schnieder ist offline  
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