Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverbrauch im Wohnheim im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein schönes Wochenende Euch allen!
Ich habe eine alte Dame im Pfegeheim, die vor etwa 1 1/2 Jahren mit einem ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
22.10.2016, 10:16 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
|
Vermögensverbrauch im Wohnheim
Ein schönes Wochenende Euch allen!
Ich habe eine alte Dame im Pfegeheim, die vor etwa 1 1/2 Jahren mit einem guten Einkommen und einigem Ersparten ins Pflegeheim gezogen ist. Die regulären Heimkosten in Höhe von 2000,- € trägt Sie in etwa aus ihrem Renteneinkommen. Alles Übrige bezahlt Sie aus Ihrem Vermögen, das so langsam abschmilzt. Insebesondere tut es das dadurch, dass sie monatlich 500,- € zur freien Verfügung haben möchte, was ich ihr zur Auszahlung übers Verwahrgeldkonto des Heims zur Verfügung stelle. Sie braucht es für gelegentliche Anschaffungen, ausserdem wird sie täglich von der Tochter besucht, die sie dann im Café zu Kaffee und Kuchen einlädt. Ich finde das völlig legitim und angemessen. Nun wird sie im kommenden Jahr ihr Vermögen aufgebraucht haben und ich wollte mich vorsorglich erkundigen, ob jemand in einem solchen Fall schon einmal schlechte Erfahrungen mit dem zukünftigen Heimkostenträger von wegen Vermögensverschwendung/Herbeiführung von Hilfsbedürftigkeit gemacht hat. Ca. 350,- € ihrer Einkünfte sind Opferrente, zusammen mit dem Barbetrag wird ihr also auch bei Leistungsgewährung ein ähnlicher Betrag zur Verfügung stehen...von daher wäre es ja unlogisch, Ärger zu machen... Trotzdem: Gibt es irgendwo eine rechtsverbindliche Definition, was als angemessen anzusehen ist? |
22.10.2016, 11:26 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
|
Zitat:
__________________
---------------- |
|
22.10.2016, 18:52 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Rechtsverbindlich ist das nicht aber "Angemessenheit" sollte immer im Zusammenhang mit dem gesamten Lebensstil und vorherigen Vermögensverhältnissen stehen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
|
|