Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegewohngeld Seniorenheim im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen
vor einiger Zeit habe ich mich vorgestellt. Bisher habe ich hier nur l herumgestöbert und jetzt mein erstes ...
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23.10.2016, 13:33 | #1 |
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Beiträge: 3
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Pflegewohngeld Seniorenheim
Hallo zusammen
vor einiger Zeit habe ich mich vorgestellt. Bisher habe ich hier nur l herumgestöbert und jetzt mein erstes Problem Zunächst das Allgemeine: Seit Mai führe ich eine ehrenamtliche Betreuung für einen betagten Herrn, der seit Mitte Januar im Seniorenheim wohnt, Pflegestufe 1. Leistungen zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten wurden abgelehnt. Der Betreute hat ein Vermögen von ca. 1700,00 EUR auf dem Sparbuch, welches zuerst für die Deckung der Heimkosten zu verwenden ist. So weit so gut. Da die monatliche Rente nicht ausreicht, wurde vom Heim Ende Januar Pflegewohngeld beantragt. Dieser Bescheid liegt mir jetzt vor und zerbreitet mir Kopfzerbrechen: Das bewilligte Pflegewohngeld für den Zeitraum Ende Januar bis 01/17 liegt ca. 500,00 EUR unter den Interventionskosten des Heimes, die in demselben Zeitraum berechnet wurden. M.E. müsste ich gegen den Bescheid nun Widerspruch einlegen, da die Differenz zum Teil an die Krankenkasse/Pflegekasse und zum Teil an den Betreuten zu erstatten ist. Die Differenz ergibt sich nach meinen Berechnungen daraus, dass der Betreute im Januar die Heimkostenrechnung vollständig von seinem Geld bezahlt hat und die Krankenkasse das volle Pflegegeld in Höhe von EUR 1.064,00 gezahlt hat. Da der Betreute aber nicht den vollen Monat im Januar im Heim gelebt hat, hätte die Krankenkasse nach meiner Berechnung nur ca. 735,00 EUR Pflegegeld für den angebrochenen Monat gewähren müssen. Für den Betreuten würde sich nach meiner Berechnung ein Guthaben von immerhin ca. 100,00 EUR ergeben, der Rest steht der Krankenkasse zu. Seh ich das nun richtig oder seh ich den Wald vor lauter Bäume nicht? Danke schonmal im Voraus für Eure hilfreichen Antworten |
23.10.2016, 14:58 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Simone
Was verstehst Du unter Pflegewohngeld? Hast Du das beim Sozialamt der Gemeinde beantragt, dann ist das ein Wohngeld. Beim Sozialamt des Landkreises (z.B. in Niedersachsen) kannst Du Hilfe zur Pflege beantragen, wenn das Geld der Pflegekasse und die eigene Rente nicht reichen sollte. Dieses Sozialamt verweist natürlich auch auf das Wohngeld durch die Gemeinde, das ebenfalls zu beantragen ist. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.10.2016, 16:03 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.12.2015
Beiträge: 3
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Hallo,
erstmal Danke für die schnelle Antwort. Hier ist es so, dass Pflegewohngeld vom Heim beim Sozialamt beantragt wurde. Im Bescheid heisst es konkret: "Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem Alten-und Pflegegesetz NRW".... Es werden folgende Leistungen bewilligt "Pflegewohngeld mtl. ...." Nach meinen Informationen wird das Pflegewohngeld maximal bis zur Höhe der Investitionskosten, die das Heim in Rechnung stellt, gezahlt. |
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