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Wie lange Geschäftsunfähigkeit rückwirkend feststellbar?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie lange Geschäftsunfähigkeit rückwirkend feststellbar? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben, wie lange kann ein Arzt rckwirkend eine "Geschäftsunfähigkeit" attestieren? Was sind hier die Voraussetzungen (für den Arzt), ...


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Alt 24.10.2016, 18:57   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 209
Standard Wie lange Geschäftsunfähigkeit rückwirkend feststellbar?

Hallo Ihr Lieben,

wie lange kann ein Arzt rckwirkend eine "Geschäftsunfähigkeit" attestieren? Was sind hier die Voraussetzungen (für den Arzt), was ist zu beachten?

Danke für Eure Hilfe.

DieNeue
DieNeue ist offline  
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Alt 24.10.2016, 19:01   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
wie lange kann ein Arzt rckwirkend eine "Geschäftsunfähigkeit" attestieren?
Diese Frage ist am sinnvollsten mit dem betreffenden Arzt zu besprechen. Es gibt dazu keine festen Regelungen, aber selbstverständlich wird es mit längerem Zeitraum immer schwieriger.

Und grundsätzlich wird dies wohl nur ein Arzt attestieren der auch in dem zeitraum behandelt hat.
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agw ist offline  
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Alt 24.10.2016, 19:03   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das kann niemand pauschal beantworten denn es hängt von vielen Dingen ab:
Wie lange kennt der Arzt evtl. den Patient?
Welche konkreten Anhaltspunkte gibt es für Nicht-Geschäftsfähigkeit? Wie vollständig sind aussagekräftige Unterlagen dazu?

Zitat:
Was sind hier die Voraussetzungen (für den Arzt),
Das sollte der Arzt selbst wissen denn er schreibt ja das Gutachten.

Zitat:
was ist zu beachten?
Die Möglichkeit der Zahlung.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.10.2016, 19:08   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 209
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen

Die Möglichkeit der Zahlung.

Was meinst du damit?
DieNeue ist offline  
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Alt 24.10.2016, 19:11   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von DieNeue Beitrag anzeigen
Was meinst du damit?
Ein Gutachten kostet i.d.R. Geld da es aufwändig ist. Das musst du selber bezahlen.
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agw ist offline  
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Alt 24.10.2016, 19:18   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 209
Standard

Ach so, das bezog sich auf ein Gutachten.

Vielen Dank für die Infos. Ich werde die Ärztin mal anfragen, inwieweit sie kostenfrei ein Gutachten erstellen kann, vllt in verkürzter Form.

Danke!
DieNeue ist offline  
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Alt 25.10.2016, 08:36   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich werde die Ärztin mal anfragen, inwieweit sie kostenfrei ein Gutachten erstellen kann, vllt in verkürzter Form.
Dazu sage ich mal, dass du dir diese Mühe sparen kannst. Vor allem mit der "verkürzten" Form.

An rückwirkende Gutachten werden sehr hohe Anforderungen gestellt, der Arzt muss ja etwas beurteilen was er letztendlich aus "Indizien" und Angaben zusamentragen muss und dann bewerten soll damit es Gültigkeit haben kann.
Es ist nicht richtig, dass nur ein Arzt so etwas schreiben wird der in der Zeit auch Behandler war.

Beispiel: B. langjährig an Alk. erkrankt, Lebertransplantation deswegen und trotzdem fleissig weiter konsumiert, Frau durch Schlaganfall im Rollstuhl, schwere Sprachstörungen. Beide kaufen zusammen für eine recht utopische Summe ein schmales Haus mit 4 Stockwerken, ohne Aufzug. Jeder Bereich ist innen nur durch weitere Stufe erreichbar. Zu dem Zeitpunkt war bereits klar, dass die Kündigung des Mannes nur noch eine Frage von Wochen ist. (Lange storie und Kündigung rechtens)
Der Verkäufer drängte auf Vertragserfüllung.

Für 4000 Euro pro Person, Frau und Mann, konnte ich ein Gutachten von einer externen Ärztin bekommen mit der langjährig deutlich dokumentierten Krankengeschichte der beiden und einer ausführlichen Exploration.
Es war ein regelrechter Kraftakt an Sammeln von verwertbaren Kranken- Infos aus der Vorzeit, Zeugenaussagen aber der Verkauf konnte und musste schlussendlich auf Grund des Gutachtens rückabgewickelt werden.

Stell dir das bitte also nicht einfach oder gar in verkürzter Form vor.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 08.11.2016, 12:11   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2016
Beiträge: 14
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Der Gutachter der für das Amtsgericht die Notwendigkeit der Betreuung festgestellt hat gab mir die Auskunft, das ein Gutachten zur Feststellung der Testierfähigkeit ca 300€ kostet. Stundensatz 100€. Auch die Zeit, die er für einen Hausbesuch benötigt. Facharzt für Psychatrie und anerkannt bei den entsprechenden Gerichten. Also mal nachfragen! Der behandelnde Hausarzt muss das nicht machen. Die Krankengeschichte ist nicht so ausschlaggebend, sonder der Kopf!
skmu ist offline  
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Alt 08.11.2016, 12:30   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von skmu Beitrag anzeigen
Der Gutachter der für das Amtsgericht die Notwendigkeit der Betreuung festgestellt hat gab mir die Auskunft, das ein Gutachten zur Feststellung der Testierfähigkeit ca 300€ kostet.
Dem Threadstarter geht es nicht um eine Testierfähigkeit sondern um die rückwirkende Feststellung einer Geschäftsunfähigkeit.

Das ist etwas vollkommen anderes!!!!

Bitte erst lesen und dann antworten
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agw ist offline  
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Alt 08.11.2016, 16:51   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 18.07.2016
Beiträge: 14
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Dieser Arzt kann auch die Geschäftsunfähigkeit begutachten. Rs ging mir nur um ein Kostenbeispiel und wo man mal anfragen kann.
Natürlich sind das 2 verschiedene Dinge!!
skmu ist offline  
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