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Geschiedenen Unterhalt und Pflegeheim.

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geschiedenen Unterhalt und Pflegeheim. im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Habe eine Rente von 1100 und 500 Firmenrente gesamt 1600 Meine EX bekommt von meinen rentenanteile eine Rente von 600 ...


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Alt 29.10.2016, 14:48   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
Standard Geschiedenen Unterhalt und Pflegeheim.

Habe eine Rente von 1100 und 500 Firmenrente gesamt 1600
Meine EX bekommt von meinen rentenanteile eine Rente von 600 und zusätzlich 350 Unterhalt von meiner Betriebsrente.
Gesamt einkommen hat sie 950.
Sie hatte während der Ehe, 25 Jahre, nicht gearbeitet.
Bin Pflegestufe 1 und werde in Kürze in ein Pflegeheim gehen, kosten ca.3060
Da keine Kinder und unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind, wird wahrscheinlich das Sozialamt die Differenz übernehmen.

Ca. 1060 Zuzahlung werde ich von Pflegekasse bekommen.
Heimkosten sind ca.3060 – 1060 Pflegekasse = ca.2000 Rest noch zu zahlen.
Habe keine Kinder.
Habe auch keine Ersparnisse und kein Vermögen.
Wenn ich in das Pflegeheim gehe, ändert sich dann das Einkommen meiner ex.
Kann sie weiterhin mit 950 rechnen oder muss sie mit Einbußen rechnen.-
berty45 ist offline  
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Alt 29.10.2016, 15:28   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Berti

Kommt drauf an, wie Ex Deine Ex ist.
Wenn ihr geschieden seid, dann ist sie raus.
Ohne Scheidung werdet ihr gemeinsam veranlagt.

Schau mal nach bei:
Startseite
Da gibt es noch mehr Infos.
Hier geht es mehr um rechtliche Betreuung.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.10.2016, 12:59   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.10.2016
Ort: Darmstadt
Beiträge: 16
Standard

ich bin seit 20 jahren geschieden, wollte mich nur informieren, ob das pflegeheim bzw. sozialamt forderungen an ex geltend machen kann, da ihr jetziges einkommen, rente und zusätzlicher unterhalt über selbstbehalt liegt.
berty45 ist offline  
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Alt 30.10.2016, 14:47   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Berty

Wenn ihr geschieden seid, dann ist Deine Ex raus. Das Sozialamt kann da nichts von ihr fordern.

MfG

Imre
__________________
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und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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