Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaub - ehrenamtlicher Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
heute möchte ich mal um Eure Hilfe bitten. Ich bin noch neu als Betreuer (ehrenamtlich), gleichzeitig pflege ich zu ...
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29.10.2016, 16:29 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Urlaub - ehrenamtlicher Betreuer
Hallo,
heute möchte ich mal um Eure Hilfe bitten. Ich bin noch neu als Betreuer (ehrenamtlich), gleichzeitig pflege ich zu Hause und habe die Vorsorgevollmacht in vollem Umfang für alle Gebiete für meine Mutter (79, Schlaganfälle, Demenz, Dysphagie). Im letzten Jahr ist eines ihrer Geschwister verstorben und es gibt noch 2 weitere Geschwister. Nun bilden diese mit meiner Mutter eine Erbengemeinschaft zu je 1/3. Daher wurde ich zum Betreuer für meine Mutter bestellt mit dem Aufgabengebiet Erbschafts-/Nachlassangelegenheiten. Ich kenne mich sehr wenig aus und habe mich hier im Forum ein wenig eingelesen. Im nächsten Jahr möchte ich mir mal eine Auszeit gönnen und 8 Tage in den Urlaub fahren. Dies habe ich bereits der Rechtspflegerin vom Betreuungsgericht mitgeteilt. Ich werde dann meine Mutter in Kurzzeitpflege geben. Diese meinte, ich müsse ihr dann genau den Aufenthaltsort meiner Mutter mitteilen und die genaue Zeit, von wann bis wann ich im Urlaub bin. Ist dies richtig? Ist es Pflicht dem Betreuungsgericht den genauen Aufenthaltsort der KZP mitzuteilen? Ich habe aufgrund von vielen Vorfällen kein Vertrauen mehr zu irgendwem. Dies hängt auch damit zusammen, dass ich mich mit den anderen 2 Geschwistern meiner Mutter nicht verstehe und wir nicht miteinander reden und hier schon viele unschöne Dinge passiert sind. Kann ich dem Gericht meine Bedenken mitteilen und auf einen Ersatzbetreuer außerhalb der Familie bestehen? Könnte das auch unsere Rechtsanwältin sein/machen (d.h. das falls meiner Mutter was passieren würde, diese das Gericht informiert oder ginge das nicht. Es ist ein Fachanwältin für Erbrecht, der ich dann den Aufenthaltsort mitteile und diese würde dann im Notfall vom Pflegeheim informiert werden.)?? Ich möchte nichts falsch machen und mir ist es wichtig, da ein Geschwisterteil meiner Mutter in der Vergangenheit schon sehr aggressiv war, Schaden von meiner Mutter abzuwenden und sie zu schützen. Was würdet Ihr tun? Danke für Euren Rat. Gruß Nepomuk |
29.10.2016, 19:01 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin Nepomuk
Erst mal keine Panik. Deinen Urlaub sollst Du Dir auf jeden Fall gönnen. Wenn die Rechtspflegerin wissen will, wann Du in Urlaub fährst, dann sage es ihr. Wenn Du Deine Mutter so lange in Kurzzeitpflege geben willst, dann suche ein Heim Deines Vertrauens aus und teile das der Rechtspflegerin mit. Dann ist sie glücklich. Du kannst im selben Schreiben auchmitteilen, dass die schon bekannte Anwältin im Notfall (also erst auf Antrag) als Ersatzbetreuerin zur Verfügung steht (so sie denn will). Die Entscheidung bzgl. der Ersatzbetreuerin ist allerdings Richtersache. Bei Berufsbetreuern ist es sinnvoll, dem Gericht die Urlaubszeiten mitzuteilen und wer ggf. auf Antrag als Ersatzbetreuer bestellt werden kann. Wenn jeder ehrenamtliche Betreuer alle seine Urlaube dem Gericht mitteilen würde, würden die Mitarbeiter dort kaum noch zum arbeiten kommen. Deine Rechtspflegerin ist da wohl etwas übereifrig, aber was soll's. Mach sie glücklich und Dir selbst keine Sorgen darum. Sie wird sich schon melden, wenn Du Deine Urlaube nicht mehr ankündigen brauchst. Und gönn' Dir was Schönes für den Urlaub. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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