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Übernahme private Betreuung - u.a. finanzielle, rechtl. Risiken?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übernahme private Betreuung - u.a. finanzielle, rechtl. Risiken? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag an alle hier! Benötige den Rat alter Hasen - meine Situation: Mein Vater (80 Jahre) will bzw. muss ...


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Alt 30.10.2016, 18:47   #1
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Registriert seit: 15.10.2016
Beiträge: 2
Standard Übernahme private Betreuung - u.a. finanzielle, rechtl. Risiken?

Guten Tag an alle hier!

Benötige den Rat alter Hasen - meine Situation:

Mein Vater (80 Jahre) will bzw. muss sein Haus verkaufen (er alleine im Grundbuch). Seine Frau (58, 2.Ehe) gibt ihm seither die Schuld am Zwang des Hausverkaufs, beschimpft und beleidigt ihn seither fortwährend bzw. droht ihm sogar... Beide wollen sich scheiden lassen. Die Frau droht ihm, wenn er ohne ihr Wissen vor dem erfolgten Hausverkauf zu einem Anwalt gehen sollte,
"dann gehe ich zu meinem Anwalt und dann zieh ich dich ab!"
Er hat mittlerweile durch ihre Drohungen panische Angst davor, irgendetwas mit einem Anwalt anzufangen...

Seit meinem letzten Aufenthalt bei meinem Vater vor ein paar Tagen nimmt sie für sich in Anspruch, mir den Zutritt zum Haus in Zukunft zu verbieten oder mich wg. Hausfriedensbruch anzuzeigen (ich bin sein einziger sozialer Kontakt auf echter Vetrauensbasis, den er hat!), will mich zudem anzeigen, weil ich sie in einem Wortgefecht, das sie per Smartphone heimlich gefilmt hat, als "paranoid" bezeichnet hätte!

Lt. Anwalt besteht die wohl einzige Möglichkeit, wieder direkt mit meinem Vater in Kontakt zu kommen und ihm helfen zu können darin, beim AG einen Antrag auf Betreuung mit mir als Betreuer zu stellen... (er hat bislang noch keine BV gemacht!).

Einerseits will ich ihm helfen - andererseits habe ich aufgrund der Rahmenbedingungen höchste Bedenken:

Die Frau hasst mich regelrecht und befindet sich derzeit in einem wahren Rachsuchtswahn (meinem Vater gg.üb. hat z.B. geäußert, ihn "trietzen zu wollen bis sie auseinandergehen", dabei die Verschlechterung seiner Krankheit billigend in kauf nehmend bzw. provozierend...

Meine (möglicherweise völlig naiven und unbemittelten) Fragen:

(1) ich befürchte, in meiner Funktion als Betreuer meines vaters von der Noch-Ehefrau mit anwaltlichen Schreiben wg. aller möglichen Sachen traktiert zu werden - muss ich mir da als Betreuer jedesmal privat (bzw. vom Vermögen des Vaters) einen Anwalt nehmen und den finanzieren um mich zu wehren? Oder leitet man solche juristischen "Attacken" einfach auch an die Betreuungsstelle beim AG weiter (zumindest wenn sie eindeutig betreuungstechnische Entscheidungen/Aspekte betreffen) ?
Macht es vielleicht Sinn, vor Annahme der Betreuungsaufgabe eine RS-Versicherung abzuschließen? Wird sowas überhaupt von RS-Versicherungen abgedeckt?

(2) Gibt es irgendwelche anderen Vorkehrungen in finanztechnischer bzw. privathaftbarer Hinsicht, die man in die Wege leiten kann/sollte, bevor man so eine Aufgabe übernimmt?

(3) Sollte ich (kann ich überhaupt?) bei dem Antrag auf Betreuung schon auf bestimmte AK`s abzielen, um so mein Risiko für
alles und jedes in Verantwortung gezogen zu werden zu reduzieren oder kann man das später (nach Bestellung) noch regeln?
(Die auf die aktuelle Situation abzielenden wichtigsten Befugnisse um die ich nicht herum käme um effektiv eingreifen zu können, wären wohl Vermögenssorge und Rechtsangelegenheiten - welche anderen wichtigen AK`s würden Kenner der materie aus meiner bisherigen Situationsschilderung noch ableiten?)

(4) Mit welchen finanziellen Risiken muss ich da u.U. rechnen?
- kann ich privat haftbar/in Anspruch genommen werden, wenn das Vermögen meines Vaters durch Prozeß- (Scheidung etc.) u. später Pflege- und anderweitige Kosten früher oder später aufgebraucht ist und die (dann wahrscheinlich "Ex-) Frau womöglich noch mit irgendwelchen neuen Forderungen daherkommt? - wenn ja, wie kann man das vermeiden?

(5) angenommen, die Noch-Ehefrau widersetzt sich bestimmter Forderungen von mir (z.B. Herausrücken aller vorhandener Hausschlüssel zwecks Hausverkauf oder ähnliches) - wie verhält man sich da korrekt, wie ist der Ablauf?
Muss ich da jedesmal Meldung ans AG deswegen machen und auf deren Antwort warten oder kann man solche Angelegenheiten auch regeln, indem man eine Polizeistreife anfordert???
Oder muss ich meine Forderungen sogar zuerst beim AG "anmelden" und gehe dann mit dem Bescheid zur Frau?

Danke für Rat und Hilfe (hoffentlich!)
ninjabet ist offline  
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Alt 30.10.2016, 20:58   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Ist den überhaupt eine Betreuung notwendig, sprich erfüllt Dein Vater überhaupt die Anforderungen die an der Einrichtung an eine Betreuung zu stellen sind?

Würde nicht eine Vorsorgevollmacht ausreichend sein? Lass Dich bezüglich all Deiner Fragen direkt von der Betreuungsbehörde beraten (auch hinsichtlich der Vorsorgevollmacht).

Evtl. ist es auch besser, die Betreuung übernimmt eine nicht involvierte Person.
ufzeer ist offline  
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Alt 30.10.2016, 21:36   #3
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Registriert seit: 15.10.2016
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von ufzeer Beitrag anzeigen
Ist den überhaupt eine Betreuung notwendig, sprich erfüllt Dein Vater überhaupt die Anforderungen die an der Einrichtung an eine Betreuung zu stellen sind?

Würde nicht eine Vorsorgevollmacht ausreichend sein? Lass Dich bezüglich all Deiner Fragen direkt von der Betreuungsbehörde beraten (auch hinsichtlich der Vorsorgevollmacht).

Evtl. ist es auch besser, die Betreuung übernimmt eine nicht involvierte Person.
Es gibt einige Umstände in der privaten Beziehung der beiden gelegen, die ich hier nicht weiter ausbreiten möchte (eingangs aber bereits angedeutet wurden), die meinen Vater zumindest an der Wahrnehmung einiger seiner Grundrechte hindern (z.B. sich einfach einen Anwalt zu nehmen um seine Interessen/Rechte selbst durchzusetzen - er ist mittlerweile durch die Drohungen und Überwachungen seiner Frau völlig eingeschüchtert... usw.) - VV ist schwierig, weil ich durch das Hausverbot keinen direkten Kontakt mehr habe, er am Autofahren durch die F. gehindert wird und er zumindest zu einem Notartermin hinkommen müsste... Aber selbst wenn mans mit der VV doch noch hinbekommen sollte: die Punkte 1,2,4 und 5 würden mich dann trotzdem unmittelbar betreffen...

Gegen eine "nicht involvierte Person" hätte ich nicht einmal etwas einzuwenden, vorausgesetzt diese wäre offen für meine und die vorstellungen meines Vaters, wie es mit ihm weitergehen soll ... er ist im übrigen noch voll geschäftsfähig und sogar noch als Selbständiger aktiv... Aber durch den Druck der F. wird er zusehends instabiler, seine Krankheit verschlechtert sich und er ist nicht mehr in der Lage, sich rein rechtlich ihr gegenüber zur Wehr zu setzen weil er mittlerweile schlichtweg Angst hat...

Lassen wirs einfach mal offen, ob ich oder "nicht-involvierte Person": wie siehts denn im Fall der Fälle mit den Punkten 1,2,4 und 5 aus?
ninjabet ist offline  
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Alt 31.10.2016, 06:10   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dem Rat von ufzeer kann man sich nur anschliessen, lasse dich umfassend zu deinem Problem bei der Betreuungsstelle beraten ob eine neutrale Betreuung hier evtl.dem Vater hilfreich sein könnte!

Zu 1): Das Betreuungsgericht geht davon ais, dass der Betreuer eigenständig arbeitet so wie der Wirtschaftlichkeit entspricht. Dass man als Betreuer ein Anwaltsschreiben erhält bedeutet nicht, dass man selbst unbedingt auch einen Anwalt braucht z.B. Dazu ghört dann aber die nötige Ditsanz und das nötige rechtliche Wissen.
Weiterleitung an das AG zur Beantwortung ist nicht drin.
2) hängt von den persönlichen Umständen ab.
4) ja, wird man unter Umständen. Vermeiden lässt sich das nicht oder nur dadurch, dass man dieses Risiko nicht eingeht.
5) lässt sich so nicht sagen, hängt auch wieder von den genauen Gegebenheiten ab.

Dein Beitrag erweckt den Eindruck: ich werde jetzt Betreiuer meines Vaters und dann kann ich mich für ihn gegen die Ehefrau durchsetzen mit Hilfe des Betreuungsgerichtes. So wird das nicht sein und nicht gehen.

Zitat:
Gegen eine "nicht involvierte Person" hätte ich nicht einmal etwas einzuwenden, vorausgesetzt diese wäre offen für meine und die vorstellungen meines Vaters, wie es mit ihm weitergehen soll ...
Das wäre übrigens die schlechteste Voraussetzung für die Betreuungsübernahme durch dich. Um dich und deine Vorstellungen geht es nicht. Evtl.solltest du auch darüber nachdenken wie riskant es sein kann sich in Ehestreitigkeiten einzumischen.
Notare kommen übrigens auch ins Haus, da muss man nicht hinfahren.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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