Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis: Stichtag kein Konto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich habe zum Stichstag das Vermögensverzeichnis an das Gericht geschickt. Zum Stichtag hatte der Betreute kein Konto. Das ...
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07.11.2016, 21:11 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Vermögensverzeichnis: Stichtag kein Konto
Hallo Zusammen,
ich habe zum Stichstag das Vermögensverzeichnis an das Gericht geschickt. Zum Stichtag hatte der Betreute kein Konto. Das Konto habe ich erst später eröffnet. Das Gericht fragt nun, warum das Girokonto nicht im Vermögensverzeichnis aufgelistet ist. Dem Gericht ist bekannt, das dass Konto erst später, also der Stichtag war, eröffnet wurde. Für mich war immer klar, dass zum Stichtag die Werte aufgenommen werden, die nun mal zum Stichtag vorhanden sind. Was danach kommt (hier die Kontoeröffnung) würde ich das in der RL erklären. Wie seht ihr das? Grüße Maren |
07.11.2016, 21:50 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin moin
Schreib doch einfach eine Mitteilung, dass das Konto zum Zeitpunkt des VV noch nicht eröffnet war und deshalb auch nicht angegeben werden konnte. Allerdings solltest Du die Eröffnung eines neuen Kontos dem Gericht umgehend mitteilen. Irgendwann mal später - z.B. bei der Rechnungslegung - wird nicht so gerne gesehen. Deshalb möglicherweise auch die Nachfrage. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
13.11.2016, 18:38 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.08.2015
Beiträge: 12
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N' Abend,
ich hatte diesen Fall auch schon und habe das Vermögensverzeichnis zum Stichtag ohne Konto angegeben, jedoch ein Anschreiben beigelegt und das Datum der Eröffnung des Girokontos angegeben. Erleichtert dem Rechtspfleger das Leben ... und erspart Nachfragen. Gianna |
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