Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer und Dienstleistung im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
Ich hääte eine kurze Frage, und hoffe, das mir geholfen werden kanm.
Darf ich als Berufsbetreuer, bei meinen ...
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08.11.2016, 11:08 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 07.11.2016
Beiträge: 1
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Betreuer und Dienstleistung
Guten Morgen,
Ich hääte eine kurze Frage, und hoffe, das mir geholfen werden kanm. Darf ich als Berufsbetreuer, bei meinen eigenen Klienten, eine Dienstleistung durchführen (z.B. Pediküre, Haareschneiden), und diese dann abrechnen? Vielen Dank |
08.11.2016, 11:19 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Das hat ein G'schmäckle.
Und ist rechtlich auch nicht sauber, wenn der Betreute z. B. nicht selbst handeln kann. § 181 BGB beachten.
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