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Schenkung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, Ich Betreue meine Mutter seit Februar dieses Jahres, Aufgabenkreis Vermögenssorge Sorge für die Gesundheit Aufenthaltsbestimmung Entgegennahme, Öffnen und Anhalten ...


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Alt 13.11.2016, 10:02   #1
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard Schenkung

Hallo,
Ich Betreue meine Mutter seit Februar dieses Jahres, Aufgabenkreis


Vermögenssorge
Sorge für die Gesundheit
Aufenthaltsbestimmung
Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
Heimangelegenheiten
Wohnungsangelegenheiten
Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten

Meine Mutter befindet sich in einem Seniorenheim und ist an Demenz erkrankt.Sie ist leider nicht mehr Geschäftsfähig.


Ich habe sie in ein Seniorenheim in meiner Umgebung Untergebracht.Da wir Örtlich zu weit voneinander getrennt lebten.
Sie besitzt zwei Häuser wovon eins Vermietet ist. . Ihre Kosten für das Seniorenheim und sonstige Versorgung ist durch ihre Rente abgedeckt. Das Haus in dem sie gelebt hat wird nun Verkauft.


Aus dem Erlös des Verkaufs möchte ich wieder eine Immobilie an unseren Wohnort kaufen, um es zu Vermieten da es meiner Meinung die die beste Anlageform zur zeit ist.


Der Rechtspfleger hat mir schon zugesichert das man das machen könnte.

Jetzt zu meiner frage der Schenkung.Meine Mutter unterstützte mich bis zum beginn ihrer Betreuung mit monatlich 300 EUR seit ca. zwanzig Jahren. Die Zahlungen habe ich mit beginn des Betreuungsverfahrens selbst eingestellt.


Jetzt möchte ich die neu erworbene Immobilie selber Mieten, und die vorher an mich geleistete
finanzielle Unterstützung als Schenkung, in der Mietpreiszahlung von mir anzurechnen.
Ist so etwas vorstellbar, oder gibt es eventuell eine andere Möglichkeit mein vorhaben zu realisieren.
Nachgelesen habe ich im Btprax Online Lexikon Betreuungsrecht,Schenkungen.
Wo vorherige jahrelange finanzielle Unterstützungen nach dem Wunsch des Betreutem weitergeführt werden können wenn die Lebensumstände es zulassen.Und es die Willensäußerung des Betreutem ist.


Ich habe mit meiner Mutter darüber gesprochen und sie würde sich darüber freuen.


Ihre Demenz ist nicht soweit fortgeschritten das sie es nicht mehr versteht.


Ich würde mich über Antworten freuen,die mir in diesem Thema weiterhelfen.
Gruß
pelotte
pelotte ist offline  
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Alt 13.11.2016, 10:52   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Jetzt möchte ich die neu erworbene Immobilie selber Mieten, und die vorher an mich geleistete
finanzielle Unterstützung als Schenkung, in der Mietpreiszahlung von mir anzurechnen.
Das wird m.E. So nicht funktionieren. Google mal nach § 181 BGB.

Ich empfehle dir ein intensives Gespräch mit dem Rechtspfleger.
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agw ist offline  
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Alt 13.11.2016, 17:29   #3
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard Schenkung

Danke für die schnelle Antwort, habe mir das Insichgeschäft nochmals durchgelesen.
Verträge als Betreuer sind auch nicht mit Verwandten erster Linie möglich. Weil ich an einen Gegenbetreuer gedacht hatte.
Momentan sehe ich keine Möglichkeit mein vorhaben zu realisieren.


Wenn sie mir raten ein Gespräch mit meinem Rechtspfleger zu führen, welchen Spielraum hat der Rechtspfleger ihrer Meinung nach in so einer Angelegenheit.
pelotte ist offline  
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Alt 13.11.2016, 20:34   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Wenn sie mir raten ein Gespräch mit meinem Rechtspfleger zu führen, welchen Spielraum hat der Rechtspfleger ihrer Meinung nach in so einer Angelegenheit.
Dem Rechtspfleger obliegt die Genehmigung des Vetrages von daher ist es sinnvoll vorher die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten abzuklären.

Ein Ergänzungsbetreuer wäre dann notwendig wenn ein solcher Vertrag überhaupt genehmigungsfähig wäre. Das hängt aber eben stark von den Möglichkeiten der Betreuten ab, so dass hier eher vor Ort eine Klärung folgen sollte.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 14.11.2016, 06:46   #5
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Standard Schenkung

Dem Rechtspfleger obliegt die Genehmigung des Vetrages von daher ist es sinnvoll vorher die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten abzuklären.




Hallo,
würden sie mir ein vorheriges Gespräch mit einem Fachanwalt raten,in Bezug auf die Rechtlichen
Grenzen und Möglichkeiten eines solchen Vertrages abzuklären.
Sowie auch was es bedeuten würde was genau eine Funktion des Ergänzungsbetreuers in der Betreuung meiner Mutter wäre.
pelotte ist offline  
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Alt 14.11.2016, 07:53   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zum Ergänzungsbetreuer kann man hier gut nachlesen:

Verhinderungsbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon

Ob ein Anwalt hier sinnvoll wäre? Eher nicht denn die wenigstens Anwälte sind sehr fit im Betreuungsrecht und da es sich um eine Rechtspflegerentscheidung handelt ist er/sie die erste Instanz zum Gespräch.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.11.2016, 14:45   #7
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von pelotte
 
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
Daumen hoch Schenkung

Danke für die schnelle Hilfestestellung an agw,Michaela Mohr.
pelotte ist offline  
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