Dies ist ein Beitrag zum Thema Haustier im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ich würde gern Eure Einschätzung hören, wahrscheinlich mache ich es mir schwerer als es ist:
Betreuter (alle Aufgabenkreise ...
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13.11.2016, 12:50 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.08.2015
Beiträge: 12
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Haustier
Hallo zusammen,
Ich würde gern Eure Einschätzung hören, wahrscheinlich mache ich es mir schwerer als es ist: Betreuter (alle Aufgabenkreise plus Einwilligungsvorbehalt) ist seit einer Woche -freiwillig - in der Psychiatrie. Aufenthaltsdauer noch offen. Zu meiner Überraschung hat er einen Hund, den mir die Polizei in die Hand gedrückt hat. Nachdem er zunächst im Tierheim geparkt war, was sich der Betreute natürlich nicht leisten kann, ist er derzeit noch privat untergebracht. Leider kann er da nicht bleiben, so dass ich das Tier ins Heim bringen müsste. Kostenfrei nur, wenn er zur Vermittlung freigegeben wird. Natürlich kann und muss ich den Hund ins Tierheim bringen, wenn der Betreute die Unterbringung nicht zahlen kann. Ich hätte allerdings jemanden, der ihn nimmt, wenn er ihn behalten kann. Darf ich das auch oder muss ich da mit Problemen rechnen ? Grundsätzlich will der Betreute das Tier natürlich behalten, hat es aber schon vor meiner Betreuung tagelang allein in der Wohnung gelassen. Ob die Steuermarke überhaupt zum Hund gehört, weiß ich ebenfalls nicht ... versichert ist er natürlich auch nicht... Irgendwie tue ich mich mit dem kleinen Kerl schwer... was meint ihr dazu ? Danke vorab ! Gianna |
15.11.2016, 20:50 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Haustier
Hallo Gianna,
die Abgabe/Wegnahme eines Haustiers ist immer problematisch und für den Betroffenen hochemotional. Ich würde mit dem Klienten Sachverhalt und Alternativen durchsprechen und mir dann eine Erklärung unterschreiben lassen, dass der Hund an eine Privatperson oder ans Tierheim abgegeben werden kann. Ist der Betreute geschäftsfähig und besteht darauf den Hund zu behalten so kann wegen unsachgemäßer Haltung und Tierquälerei das Tier evtl. auch von amtswegen eingezogen werden. VG Gaby |
16.11.2016, 20:21 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.08.2015
Beiträge: 12
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Danke, Gaby,
Leider ist der Betreute momentan nicht in der Lage, die Situation zu besprechen. Deine Überlegungen decken sich jedoch mit meinen. Danke also für Deine Einschätzung. Zum Glück habe ich auf privater Basis eine kostenfreie Pflegestelle für den Rest des Jahres gefunden, so dass sich zumindest die Dringlichkeit nicht mehr besteht. Lg, Gianna |
20.11.2016, 19:07 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.11.2016
Beiträge: 22
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Hund tagelang ohne Herrchen
Hallo Giana,
Ich glaube nicht, dass ein von Vernunft geleiteter Mensch zu einem anderen Ergebnis kommen kann, als seine schützende Hand über das Tier zu legen und den Hund vor weiteren Eskapaden zu bewahren. Gruß Gerhard
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