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Schulden bei Heimunterbringung tilgen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden bei Heimunterbringung tilgen? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. B. Ist im Heim, hat 2 Immobilien und viele Schulden (Kreditverträge). Eine Immobilie ist verkauft, bei der zweiten sind ...


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Alt 14.11.2016, 09:04   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Schulden bei Heimunterbringung tilgen?

Hallo.

B. Ist im Heim, hat 2 Immobilien und viele Schulden (Kreditverträge). Eine Immobilie ist verkauft, bei der zweiten sind wir dran. Vom Erlös der ersten Immobilie könnte ich alle Schulden tilgen und es bliebe noch was über. Für die zweite Immobilie gibt es Interessenten, so dass das Restgeld von der ersten wohl reichen müsste , bis die zweite Immobilie auch verkauft ist.

Mein Plan war also: jetzt mit dem Verkaufserlös Schulden tilgen, Heimunterbringung zahlen und hoffen, dass das 2. Haus ganz schnell verkauft wird.

Allerdings stellt sich mir folgende Frage: kann mir das Sozialamt einen Strick daraus drehen, wenn das Geld von Immobilie 1 leer ist und wir auf Darlehensbasis Antrag auf Übernahme Heimkosten stellen müssten, bis die zweite verkauft ist? Immerhin wurde dann viel Geld (70.000 von 110.000 Euro) zur Schuldentilgung verbraucht.

Wäre es falsch, die Schulden zu tilgen und muss man das Geld besser zurücklegen, um die Heimkosten auf möglichst lange Zeit zu sichern?

Ich vermute jedoch, dass die Banken dann irgendwann sowieso in die Pfändung gehen würden und sich das Geld auf diese Weise plus Mahngebühren etc zurück holen würden.

Wie sieht das rein rechtlich aus?

Lg
Boomer
Boomer ist offline  
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Alt 14.11.2016, 09:50   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Wenn das Geld ausschließlich den Banken geschuldet wird, stellt sich mir die Frage, ob die keine Grundpfandrechte an dem Grundstück haben. Wenn die welche haben, müsstest du vor dem Verkauf sowieso über eine Pfandfreigabe verhandeln. Die bekommst du meist nur gegen eine (Teil)Abtretung des Kaufpreises.

Sollten keine Grundpfandrechte vorhanden sein, könntest du die Banken dennoch mit der Rückzahlung erst einmal mit einer Ratenzahlung "hinhalten" und dann, wenn das Geld für den 2. Verkauf bezahlt ist, die Schulden gänzlich tilgen.

Jedoch muss man bei Forderungen bei Banken bedenken, dass die bei einem vorzeitigen Ablösen der Forderungen (soweit diese Möglichkeit nicht bereits im Darlehensvertrag vereinbart ist) einen guten Aufschlag wegen der ausfallenden Zinsen nehmen. Wenn man es dann genau durchrechnet, ist das bei kurzen Restlaufzeiten oft besser, man bedient die Raten bis zum Schluss.
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Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 14.11.2016, 10:50   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Vielen Dank für deine Antwort.

2 Bausparverträge hängen an einer der Immobilien mit Grundschuld

Dann noch zwei Privatkredite, welche auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten würden.

Das mit der Ratenzahlung bis zum Verkauf der 2. Immobilie ist eine gute Idee. Das ist wohl auf jeden Fall sicherer. Danke schön.
Boomer ist offline  
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