Dies ist ein Beitrag zum Thema Entsorgungspflicht Wohnwagen auf Campingplatz im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits,
nach langer Abstinenz hätte ich einen Fall mit der Bitte um Unterstützung.
Betreuter lebt fast 40 Jahre in ...
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14.11.2016, 10:47 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Beiträge: 59
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Entsorgungspflicht Wohnwagen auf Campingplatz
Hallo allerseits,
nach langer Abstinenz hätte ich einen Fall mit der Bitte um Unterstützung. Betreuter lebt fast 40 Jahre in einem Wohnwagen mit Anbau auf einem Campingplatz. Wohnwagen ist nur noch Schrott. Wert = 0 Sein Gesundheitszustand hat sich diesen Sommer so schwer verschlechtert, dass er in eine stationäre Einrichtung umziehen musste. Daraufhin wurde eine gesetzliche Betreuung eingerichtet. Gesundheitsfürsorge, Vermögen, Vertretung Behörden, Ämter und Versicherungen, Postempfang und Aufenthalt. Nun zu meiner Frage: Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Sozialamt läuft. Der Wohnwagen hat lediglich Schrottwert und muss entsorgt werden. Das Sozialamt hat mir schriftlich mitgeteilt, dass die Kosten einer Entsorgung des Wohnwagen nicht übernommen werden. Auf Antrag können die Kosten für eine Entrümpelung des Wohnwagen übernommen werden. Das Amt bezieht sich auf den § 35 SGB XII. Das leuchtet mir soweit ein, da es sich nicht um keinen sozialhilferechtlichen Bedarf handelt. Die zuständige Gemeinde ist da anderer Meinung. Sie sagt das Sozialamt muss die Kosten übernehmen. Sollen die sich untereinander streiten. Sollte es sich nun herausstellen, dass die Kosten nicht getragen werden meint die Gemeinde, dass der Betreute für die Kosten aufkommen muss. Da der Betreute jedoch Sozialhilfe bezieht ist logischerweise kein Geld da. Ich habe der Gemeinde schriftlich mitgeteilt, dass mein Betreuter keine finanziellen Mittel besitzt und ich aufgrund der Haftung keinen Entsorgungsauftrag erteilen werde. Demnach sollte die Gemeinde den Wohnwagen + Anbau auf seine Kosten entsorgen. Sie können es zwar meinem Betreuten in Rechnung stellen, allerdings wird selbst in der Vollstreckung kein Geld zu erwarten sein. Auch nach dem Tod wird mit Sicherheit das verschuldete Vermögen von den Angehörigen ausgeschlagen werden. Für mich heißt es , dass so oder so die Gemeinde, wenn sie denn will das der Wohnwagen weg kommt, auf den Kosten hängen bleibt. Sehe ich das richtig, oder hab ich einen Denkfehler ? Angenommen die Gemeinde sagt, gut dann lassen wir den halt stehen und verrotten. Dann hätte ich doch eine Grundstückssorgfaltspflicht ? Da jedoch kein Vertrag Saisonvertrag mehr besteht, besteht auch keine Sorgfaltspflicht? Grüße Karsten |
14.11.2016, 12:15 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Wenn man keinen findet der zahlt dann ist das leider so.
Das Ding mit der Sorgfaltspflicht verstehe ich nicht. Wofür Sorgfalt? Dass kein andere dort einzieht? Das wäre Sache des Campingplatzbesitzers. Der Stellplatz war nurgemietet, analog einer Wohnung. Lässt sich zwar nicht 1:1 vergleichen aber übrig bleibt nur: wenn es nicht geht dann geht es nicht. Ist leider manchmal so dass wir unsere Grenzen akzeptieren müssen
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
14.11.2016, 18:31 | #3 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Für mich heißt es , dass so oder so die Gemeinde, wenn sie denn will das der Wohnwagen weg kommt, auf den Kosten hängen bleibt.
Sehe ich das richtig, oder hab ich einen Denkfehler ? Angenommen die Gemeinde sagt, gut dann lassen wir den halt stehen und verrotten. Dann hätte ich doch eine Grundstückssorgfaltspflicht ? Da jedoch kein Vertrag Saisonvertrag mehr besteht, besteht auch keine Sorgfaltspflicht? Deine Annahme, dass die Gemeinde für die Kosten aufkommen muss, ist nur dann richtig, wenn es sich um einen Campingplatz handelt, der im Eigentum der Gemeinde steht und sie diesen auch betreibt. Wenn es sich um einen Campingplatz handelt, der von einer Privatperson betrieben wird, bleibt diese halt auch den Kosten sitzen. Dies gilt selbst dann, wenn diese Person nur Pächter ist und die Gemeinde Eigentümerin. Muss dich aber alles nicht weiter jucken, du stelltst die persönlichen Gegenstände deines zu Betreuenden sicher und hast damit deinen Part erledigt - man ist nicht für alles zuständig. |
15.11.2016, 18:36 | #4 |
Forums-Gesellen-Anwärter
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Beiträge: 59
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Hallo Schnieder, hallo Michaela,
danke für eure Antworten. Genauso sehe ich das auch. Ja der Campingplatz steht im Eigentum der Gemeinde. @Michaela Mit Sorgfaltspflicht meinte ich die Stellplatzpflege, wie Hecken schneiden, Rasen mähen. Wenn kein Vertrag mehr besteht, besteht auch keine Pflicht das zu tun. Ergo, die machen es selbst. Grüße Karsten |
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