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Deutschland verlassen trotz Betreuung ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Deutschland verlassen trotz Betreuung ? im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo u.a. betreue ich eine 19 Jährige welche schwanger ist. Sie ist Thailänderin mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Die Aufgabenkreise sind ...


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Alt 16.11.2016, 00:59   #1
Einsteiger
 
Benutzerbild von Wulli
 
Registriert seit: 10.12.2012
Ort: Pfungstadt
Beiträge: 10
Frage Deutschland verlassen trotz Betreuung ?

Hallo

u.a. betreue ich eine 19 Jährige welche schwanger ist.

Sie ist Thailänderin mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung.

Die Aufgabenkreise sind u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, so wie ihre Wohnungsangelegenheiten.

Aus gegebenen Anlass, habe ich Bedenken, dass Sie evtl. planen könnte, nach Thailand zu fliegen um dort bleiben.

Gleichzeitig bin ich der gesetzliche Betreuer des Kindsvaters.
(Dies sollte nicht Thema der Antworten sein, da wir dies mit dem Betreuungsgericht und dem Jugendamt im sehr intensieven Kontakt besprochen haben).

Die Frage, die ich mir stelle ist folgende:
Was ist, wenn die Betreute sich ein Ticket besorgt und nach Thailand fliegt.
Gibt es an der Grenzkontrolle diesbezüglich Probleme für sie als Ausreisende, oder kann sie trotz gesetzlicher Betreuung Deutschland verlassen ?

Mir ist klar, dass Betreute ein eigenständiges Leben führen sollten und sollen. Aber nicht ohne Grund, wurde ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.

Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten.
__________________
Wer sich verrückt macht wegen Anderen - ist selber schuld
Ich wurde schneller Betreuer als mir lieb war
Wulli ist offline  
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Alt 16.11.2016, 09:10   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Was ist, wenn die Betreute sich ein Ticket besorgt und nach Thailand fliegt.
Dann ist sie weg.
Vielleicht könnte man mit ihr darüber sprechen ob sie in Thailand Familie hat di sie evtl. unterstützt, auf jeden Fall vieleicht erst mal vorsichtig das Gespräch darauf bringen und evtl. vor den Gefahren- so es welche gäbe- warnen.

Zitat:
Gibt es an der Grenzkontrolle diesbezüglich Probleme für sie als Ausreisende, oder kann sie trotz gesetzlicher Betreuung Deutschland verlassen ?
Weshalb sollte es das? Es gibt kein Zentralregister für eingerichtete Betreuungen.

Zitat:
Mir ist klar, dass Betreute ein eigenständiges Leben führen sollten und sollen. Aber nicht ohne Grund, wurde ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.
Mh, das ist sicher einerseits richtig aber anderer seits musst du bedenken dass man auch als Betreuter in weiten Bereichen machen kann was immer man will. Wenn eine Thailänderin sich dafür entscheidet in Thailand vieleicht glücklicher zu werden als hier können wir das nur nach unseren Massstäben beurteilen. Die sind aber nicht zwingend immer gefragt und auch nicht das A und O im Leben.
Es sind ja insgesamt auch recht dürftige und im Zusammenhang ziemlich nichtssagende Aufgabenkreise die da vergeben wurden. Was soll man mit der Aufenthaltsbestimmung ohne Gesundheitssorge denn anfangen?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
ausreisen, betreuung, deutschland verlassen

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