Dies ist ein Beitrag zum Thema Schonbetrag im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meine Frau hat im Oktober eine Betreuung übernommen. Die Dame ist seit 07/2016 in ein Seniorenheim gezogen, die Zustimmung ...
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19.11.2016, 07:43 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Schonbetrag
Hallo,
meine Frau hat im Oktober eine Betreuung übernommen. Die Dame ist seit 07/2016 in ein Seniorenheim gezogen, die Zustimmung des zur Wohnungskündigung steht noch aus und ist hoffentlich noch für dieses Jahr zu erwarten. Das Sozialamt fordert nun ca. 3500 Euro an Heimkosten, dem steht ein derzeitiges Guthaben (Girokonto) in Höhe von ca. 2500 Euro gegenüber. Muss die Betreute ihr gesamtes Vermögen zur Begleichung der Heimkosten aufbringen? Viele Grüße Andreas |
19.11.2016, 11:32 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Andreas
Nein, normalerweise nicht. Dafür sind die Freibeträge ja da. Allerdings hat sie ihr Vermögen und Einkommen für die Heimkosten und nicht für die Mieten aufzuwenden. Deshalb gibt es auch die Möglichkeit die Mieten inkl. Räumungskosten vom Sozialamt übernehmen zu lassen. Muss aber beantragt werden. Schon gezahlte Mieten interessiert das Sozialamt nicht, weshalb es das schon gezahlte (Miet-)Geld für den Einsatz bei den Heimkosten einfordert. Möglicherweise ist deshalb die Forderung so hoch. Das ist eine der Sachen, die einem vom Sozialamt und auch sonst nie gesagt werden - weshalb immer wieder ein böses Erwachen folgt und die Betroffenen hinterher extra-pleite sind. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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