Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgaben als Betreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
folgende Situation: einer meiner Betreuten ( junger Mann, in einem Zimmer bei seiner Mutter wohnend) hat ab und ...
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20.11.2016, 10:54 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Aufgaben als Betreuer
Guten Morgen,
folgende Situation: einer meiner Betreuten ( junger Mann, in einem Zimmer bei seiner Mutter wohnend) hat ab und zu das Bedürfnis, sich in einen Zug zu setzen und durch Deutschland zu fahren. Dann wird er irgendwann und irgendwo aufgegriffen, besser er lässt sich aufgreifen, und dann geht es los! Aktuell ist er wieder mal unterwegs und ist in einer Stadt ca. 500 km von seinem Wohnort bei der Polizei gelandet. Ohne jede Einzelheit schildern zu können, kommen u.a. folgende Forderungen: " Sie als Betreuer müssen rund um die Uhr erreichbar sein und eine Entscheidung treffen was jetzt passiert", " Kommen sie nach XX und holen sie Herrn NN ab!!" Meine Hinweise, man könne nur vor Ort entscheiden ob sich Herr NN selbst-oder fremdgefährdent verhält und dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, stoßen nur auf Unverständnis. Da ich mich geweigert habe, den Wünschen der Polizei zu entsprechen, hat man Herrn NN jetzt doch in einer Klinik vor Ort untergebracht, aber auch von dort kommt umgehend die Forderung, ich möge ihn schnellstmöglich abholen. Ich bin der Auffassung, dass wenn er sich weder fremd-noch selbstgefährdent verhält, kann er sich wieder in den Zug setzen und nach Hause zurückfahren. Die entsprechenden finanziellen Mittel hat. Mich würde interessieren, ob ihr meine Meinung teilt und vergleichbar argumentieren und handeln würdet. |
20.11.2016, 12:12 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im Ernst, es ist definitiv und deutlich nicht deine Aufgabe Fahr/Abholdienste zu leisten. Weder pflegen wir selbst, noch operieren wir selbst, noch bringen wir die Betreuten abendlich eigenhändig zu Bett Dich an der Organisation der Rückführung zu beteiligen solltest du schon. Du bist ja letztendlich derjenige der alle Infos zu Sozialsystem, Finanzen, Leistungsträger usw. hat. Wenn die Klinik ihn derzeit nicht untergebracht hat- das müsste sie wenn sie ihn für eigengefährdet hält- dann kann er gehen wann und wohin er will. Wenn du als Betreuer festlegst/feststellst, er kann alleine, dann soll er alleine zurückkommen. Lass dich nicht irre machen. Was da gesagt wurde ist dummes Zeug, das hört man dauernd. Es lohnt nicht sich damit aufzuhalten oder sich darüber aufzuregen. Es sei denn du willst auch noch für die Unwissenheit und Aufklärung einer 500km entfernten Klinik verantwortlich sein. Sollte er untergebracht worden sein, dann wäre die Frage wie lange? Wenn die Klinik will kann sie ihn verlegen (auf ihre Kosten) wenn nicht bleibt er dort bis zum Beschlussablauf. Wenn er eigene Mittel hat in ausreichender Form könntest du, falls es gewünscht wird vom Betreuten, auf seine Kosten jemanden hinschicken der ihn abholt. Aber nur wenn der Betreute darauf besteht und zahlt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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20.11.2016, 12:37 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
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20.11.2016, 15:45 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Da kann ich Michaela nur unterstützen. Ich habe auch einen Betreuten der gelegentlich kreuz und quer durch das Land fährt, um neue Partnerinnen kennen zu lernen. Das gibt natürlich auch Probleme, wenn er von der Polizei oder sonst wem aufgegriffen wird. ...und die selben dummen Anfragen. Wenn er selber von A nach B fahren kann, dann schafft er es auch alleine von B nach A wieder zurück. Als Betreuer ist man doch kein Escort-Service MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.11.2016, 20:44 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 178
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"Wenn er eigene Mittel hat in ausreichender Form könntest du, falls es gewünscht wird vom Betreuten, auf seine Kosten jemanden hinschicken der ihn abholt. Aber nur wenn der Betreute darauf besteht und zahlt"
Was passiert denn, wenn er abgeholt wird und auf dem Rückweg ein Unfall passiert?1- Ist der Betreuer dafür verantwortlich, weil er die Rückfahrt veranlasst hat? 2- Vielleicht zahlt der B. die Rückfahrt nicht. Kann dann der Betreuer es ohne Genehmigung vom Gericht die Spritkosten vom Konto an den Fahrer auszahlen? |
21.11.2016, 09:39 | #6 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Überlegeungen als Betreuer hinsichtlich der eigenen Verantwortung oder Haftung sind sicher sinnvoll, grundsätzlich. Aber sich irgendwas auszudenken um dann auch noch darauf vorbereitet zu sein ist für den Job absolut kontraproduktiv und vor allem überflüssig. Die Betreuten gehen jeden Tag einkaufen, spazieren, zum Arzt, ihre Medis aus der Apo abholen usw. Soll ich mir dazu auch ein Betreuer-Notfallszenario ausdenken? Ich drücke es hier mal so drastisch aus weil ich verhindern will dass der Job von einem selbst auch noch mit Verantwortungsgedöns überfrachtet wird.
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