Dies ist ein Beitrag zum Thema Überleitung aus dem KH im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Leute,
meine Betreute 83 Jahre ist seit 7 Tagen im KH. Die häusliche Versorgung ist absolut nicht gewährleistet. Sie ...
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21.11.2016, 18:41 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 11.10.2013
Beiträge: 2
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Überleitung aus dem KH
Liebe Leute,
meine Betreute 83 Jahre ist seit 7 Tagen im KH. Die häusliche Versorgung ist absolut nicht gewährleistet. Sie wäre trotz Pflegestufe 1 ca. 22,5 Stunden täglich alleine zu Hause und bettlägrig. Morgen soll sie trotzdem entlassen werden. Laut Oberarzt wäre sie austherapiert. Geht natürlich gar nicht. Ich suche dringend einen Heimplatz und der Sozialdienst im KH versucht sich aus der Sache rauszuhalten. Die Dame hat doch einen Betreuer und der Oberarzt ist der Chef. Laut Kranknhausgesetz der Länder sind die SD der KH verpflichtet für einen nahtlosen Übergang vom KH in die Pflege etc. zu sorgen. Hier geht es wieder nur ums Geld. Also abschieben, egal wohin. Das mache ich nicht mit. Wie denkt ihr darüber? Gruß Heyko |
21.11.2016, 20:29 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Überleitung aus dem KH
Hallo Heiko,
wenn die Betreute bettlägering, die Versorgung daheim durch ambulante Dienste/Pflege nicht gewährleistet und eine rund-um-die-Uhr-Versorgung erforderlich ist, dann darf die Klinik sie nicht nach Hause entlassen. Da die Krankenkassen für Patienten die keiner ärztlichen Versorgung mehr bedürfen (austherapiert) keinen weiteren Klinikaufenthalt mehr zahlen ist es verständlich, dass seitens der Klinik auf Entlassung gedrängt wird. Ich habe jedoch noch nie erlebt, dass ein Betreuter entlassen wurde bevor ein Heimplatz gefunden war, 1 bis 2 Tage Toleranz ist meiner Erfahrung nach drin. Bisher konnten in solchen Fällen in Absprache entweder der Sozialdienst oder ich kurzfristig einen Heimplatz finden, sicher dann nicht immer das Heim der ersten Wahl aber die Betreuten waren erst mal gut versorgt und ich habe dann in Ruhe ein geeignetes Heim gesucht. Noch ein Hinweis, bei Bettlägerigkeit hat die Betreute sicherlich Anspruch auf eine höhere Pflegestufe. Liebe Grüße gabyhp |
02.12.2016, 07:23 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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Klinikentlassung
Hallo,
dieses Problem tritt immer wieder auf. Einer ganz uneinsichtigen Leiterin des Sozialdienstes habe ich dann schriftlich mitgeteilt, daß ich die Klinik in Haftung nehmen müßte, falls die Patienten unversorgt in die Häuslichkeit entlassen wird. Daraufhin haben die Ärzte den stat. Aufenthalt unter irgendeiner Diagnose verlängert, bis ein Heimplatz gefunden wurde. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. |
02.12.2016, 17:14 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Guten Abend,
zum Entlassungsmanagement auch § 39 SGB V. Dass das Entlassungsmanagement größtenteils am Betreuer hängenbleibt, ist zwar sehr unschön, aber heute aufgrund der Weigerung bzw. schlichten Untätigkeit vieler Sozialdienste leider Realität. Gruß nene |
02.12.2016, 22:39 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Ist die Betreute mit Pflegestufe 1 tatsächlich bettlägerig???
Bei Pflegestufe 1 und fehlender Demenz wäre zu überlegen, ob eine Betreuung durch einen Pflegedienst plus Mahlzeitendienst nicht ausreicht. Ich habe mehrere Betreute mit Stufe 1 und sogar 3, die nicht ins Heim wollten und mehrfach am Tag durch einen Pflegedienst betreut werden, inclusive hauswirtschaftliche Versorgung. Da gibt es doch umfassende Möglichkeiten auch im Rahme der Hilfe zur Pflege, für den Fall, dass die Pflegestufe nicht alle Kosten abdeckt. Nur die wenigsten benötigen nächtliche Einsätze und selbst das kann man ( z.B bei Beatmungspatienten) abklären lassen. Liebe Grüße |
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