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Zwangsräumungs(kosten)-Mietvertrag?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwangsräumungs(kosten)-Mietvertrag? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin zusammen, bei meiner B. wurde Demenz und P.Schizo festgetellt. Die Wohnung wurde zwngsgeräumt, weil sie die Mieten an den ...


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Alt 22.11.2016, 10:20   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.03.2016
Beiträge: 180
Standard Zwangsräumungs(kosten)-Mietvertrag?

Moin zusammen,

bei meiner B. wurde Demenz und P.Schizo festgetellt. Die Wohnung wurde zwngsgeräumt, weil sie die Mieten an den alten Vermieter weitergezahl hat. Der neue Vermieter bekam zirka 8 Monate keine Miete bekommen. Daher die Räumung! Die B. lebt im Heim (vermögend).

Der Anwalt ist im Urlaub!

Frage:1a- Habe wegen des Türaufbrechens eine Rechnung erhalten. Soll ich die R. begleichen?( Ihre Möbel wurde gelagert und enstsorgt, weil kein Verkaufswert da war. Sie muss ja späterja auch für diese Kosten aufkommen?). Wenn das Gericht später ein Urteil fällt und sagt, die B. ist im Rechten, würde sie diese Rechnung zurückerstattet bekommen? Der Grundgedanke bei meiner Frage ist, dass meine B. seit längerer Zeit kognitiv krank war und ist und deshalb vielleicht das Gericht anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu dieser Entscheiung kommt!!



2- Das Gericht hat mich darauf hingewiesen,dass die Kündigung der Wohnung eine ger. Genehmigung bedarf (ist mir klar!!)
Frage: Ist der Mietvertrag aufgrund der Zwansräumung nicht hinfällig? Oder muss es trotzdem gekündigt werden?


Danke Euch


H.H
Heinrich Heine ist offline  
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Alt 22.11.2016, 12:23   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
Standard

Guten Tag,

die Zwangsräumung erfolgt aufgrund eines gerichtlichen Titels (Räumungsurteil). Extra kündigen musste ich in einem solchen Fall noch nie, schließlich erfolgte ja hier eine Kündigung durch den Vermieter. Ich schicke dann immer eine Kopie des Räumungsurteils an das Betreuungsgericht und die wird akzeptiert.

Deine Betreute muss alle Kosten der Räumung tragen (Gerichtsvollzieher, Spedition, Lagerung usw.).

Zitat:
Der Anwalt ist im Urlaub!
Bei einer längeren Abwesenheit muss eine Urlaubsvertretung benannt werden.

Liebe Grüße
nene
nene ist offline  
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Alt 22.11.2016, 12:25   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
Standard

Zitat:
Soll ich die R. begleichen?
Das kommt immer auf den Einzelfall an (Berufung?, angemessene Kosten?) - ich frage vorher immer den Anwalt.
nene ist offline  
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