Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilienkredit im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin.moin,
Ich möchte als Betreuer Grundeigentum meiner von mir Betreuten Mutter beleihen.
Da sie 84Jahre ist wird sie von keinem ...
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23.11.2016, 06:43 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Immobilienkredit
Moin.moin,
Ich möchte als Betreuer Grundeigentum meiner von mir Betreuten Mutter beleihen. Da sie 84Jahre ist wird sie von keinem Kreditinstitut einen Immobilienkredit bekommen. Der Immobilienkredit soll dazu benutzt werden um als Anlage ihres Vermögens zu dienen. Mutter ist nicht Geschäftsfähig. Kann ich als Betreuer mit ihr zusammen den Immobilienkredit aufnehmen? Ist es ein insichgeschäft ,eine erlaubte oder unerlaubte Schenkung? Will auch nicht ins Grundbuch eingetragen werden der Besitz soll Eigentum meiner Mutter bleiben. Wie ist so etwas im Betreuungsrecht zu sehen. Gruß, Pelotte |
23.11.2016, 07:20 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn du das als Betreuer zusammen mit deiner Mutter machen möchtest dann wird es wohl noch schwieriger. Hier im Forum findest zu zu deinem Thema noch einige andere Threads, schau sie dir mal genau an und besprich dein Anliegen am besten mit dem zuständigen Rechtspfleger.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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23.11.2016, 15:52 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
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Moin Pelotte
Das Problem, dass Michaela beschrieben hat, ist das "Insichgeschäft", das gem. § 181 BGB verboten ist. Dü würdest einen Vertrag mit Deiner Mutter machen und auf beiden Seiten unterschreiben wollen. Das geht natürlich nicht. Der Tip mit dem Rechtspfleger ist trotzdem gut. Wenn der mit der Idee als solcher einverstanden ist, dann kann er einen Verfahrenspfleger dazubestellen, der dann die Seite deienr Mutter vertritt. Also: Anfragen kostet nix, bringt aber Klarheit. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.11.2016, 17:01 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 23.10.2016
Beiträge: 52
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Immobilienkredit
Danke für die Unterstützung.
Werde jetzt erst mal alles sacken lassen,den Hausverkauf von ihrer ehemals selbstgenutzten Immobilie in ihrem ihrem alten Wohnort über die Bühne bringen und dann Entscheiden wie ich die Vermögenssorge angehe. Gruß Pelotte Geändert von pelotte (23.11.2016 um 18:31 Uhr) |
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