Dies ist ein Beitrag zum Thema Offene Heimkosten, Kündigung des Heimvertrages im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe seit einem Monat einen neuen Betreuten (90). Er ist seit einem halben Jahr nach einem Sturz nach ...
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23.11.2016, 14:58 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Offene Heimkosten, Kündigung des Heimvertrages
Hallo,
ich habe seit einem Monat einen neuen Betreuten (90). Er ist seit einem halben Jahr nach einem Sturz nach dem Krankenhausaufenthalt zunächst in einem Pflegeheim in Kurzzeitpflege anschließend vollstationär im Heim aufgenommen worden. Zuvor lebte er zu Hause. Er hatte einen Freund bevollmächtigt seine Vermögensangelegenheiten zu regeln, der hat jedoch seit 4 Monaten keine Überweisungen mehr an das Heim getätigt. Nun bin ich im Boot. Es war bei meiner Übernahme etwas Barvermögen vorhanden, mit denen ich sofort einen kleinen Teil der erheblich hohen offenen Heimkosten bezahlt habe. Dem Heim habe ich mitgeteilt, dass ich die Eigentumswohnung des Betroffenen mit Genehmigung des Gerichts verkaufen und sodann die offenen Forderungen zahlen werde. Ich hatte um Stundung der Forderung beantragt. Umgehend kam die Kündigung des Heimvertrages. Wie soll ich weiter vorgehen? Gruß Ruby |
23.11.2016, 15:08 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Ruby
Du hast dem Heim doch die Sachlage mitgeteilt. Damit steht dem Heim die Bezahlung der Heimkosten in Aussicht. Wenn das dem Heim zu unsicher sein sollte, dann kannst Du anbieten, die Heimkosten sogar im Rahmen einer Sicherungshypothek abzusichern, da so ein Verkauf nicht ganz schnell über die Bühne geht. Aber mit diesem Angebot würde ich erst mal warten. Erst mal würde ich das Heim darauf hinweisen, dass es zwar gerne kündigen kann, aber auch für die Suche eines angemessenen anderen Heimplatzes zuständig ist. Sie dürfen nicht einfach so entlassen. Und schon gar nicht wg. ausstehender Heimkosten, wenn deren Begleichung glaubwürdig in Aussicht gestellt ist. Inzwischen gibt es eine ganze Reihe Heime, die erst mal nach dem Geld geiern, bevor ein Auge auf die Bewohner geworfen wird. Weil sie wirtschaftlich arbeiten müssen, ist das sogar in gewissem Rahmen verständlich - muss aber nicht so hingenommen werden... Hake sonst doch mal bei der Heimaufsicht nach. Eine höfliche Anfrage dort gibt auch gute Tipps. MfG Imre
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