Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermüllte Wohnung, Betreuter nicht ansprechbar im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Eilbetreuung einer Alkoholikerin, sie liegt nach Delir momentan im künstlichen Koma. Ich konnte mit ihr ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
23.11.2016, 19:07 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
|
Vermüllte Wohnung, Betreuter nicht ansprechbar
Hallo,
ich habe folgenden Fall: Eilbetreuung einer Alkoholikerin, sie liegt nach Delir momentan im künstlichen Koma. Ich konnte mit ihr noch nicht sprechen. Nun ruft mich die Vermieterin der Wohnung an: da alle Fenster offen standen ist sie mit 2 Polizeibeamten in die Wohnung gegangen. Dort herrschen chaotische Zustände. Überall verschimmelte Essensreste, der Strom ist wohl abgestellt und die Essensreste kommen aus dem Kühlschrank gekrabbelt. Nun bat die Vermieterin mich als die Betreuerin, dringend etwas zu unternehmen. Sie möchte mich in der Wohnung treffen und dann mit mir gemeinsam überlegen, was wir tun sollen. Aber ich darf doch eigentlich ohne Zustimmung der Betreuten gar nicht in die Wohnung, oder? Könnt ihr mir bitte einen kurzen Tipp geben, was ihr an meiner Stelle jetzt tun würdet? Vielen Dank :-)
__________________
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
|
23.11.2016, 20:34 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
|
Vermüllte Wohnung, Betreuter nicht ansprechbar
Hallo AlexW,
die Betreute liegt im Koma und ist nicht ansprechbar, kann also ihre Zustimmung zum Betreten der Wohnung nicht geben. Mit dem Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" darfst du die Wohnung betreten, ohne den Aufgabenkreis geht dich die Wohnung erst mal nichts an. Da würde ich, weil hier Handlungsbedarf besteht, den Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" beantragen. Liebe Grüße gabyhp |
24.11.2016, 14:57 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.02.2013
Beiträge: 53
|
Zum ersten Besuch würde ich einen Müllsack mitnehmen, Essensreste rein und fertig. Ist es sehr schlimm (z.B. Ratten) musst du beim Gesundheitsamt anrufen. Die schicken evtl. einen Kammerjäger auf deren Kosten vorbei. Ich würde auch die Sache mit dem Strom klären, damit die Heizung läuft und nicht einfriert. Das wären meine ersten Schritte.
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|