Dies ist ein Beitrag zum Thema "Positive" Erbschaft ausschlagen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin rechtlicher Betreuer meiner Großeltern. Nun ist es leider so, dass mein Großvater nach schwerer Krankheit in absehbarer Zeit ...
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01.12.2016, 05:42 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
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"Positive" Erbschaft ausschlagen
Ich bin rechtlicher Betreuer meiner Großeltern. Nun ist es leider so, dass mein Großvater nach schwerer Krankheit in absehbarer Zeit sterben könnte. Meine Großmutter, welche in einem Pflegeheim lebt würde dann entsprechend einen Barbetrag erben. Da sie selbst schwer krank ist aber über Jahre hinaus finanziell abgesichert ist, könnte sie mit dem Geld allerdings nichts anfangen. Letztendlich wäre es sogar so, dass durch die restriktiven Anlagemöglichkeiten (mündelsichere Anlagen bringen keine Zinsen) und die zu entrichtende Betreuungsgebühr das Geld mit den Jahren immer weniger würde.
Meine Idee wäre es nun - im Falle eines Falles - das Erbe als Betreuer meiner Großmutter auszuschlagen und den Betrag selbst z. B. bei einer Onlinebank als Festgeld anzulegen. Als Betreuer darf ich das nicht! Was hierbei noch gar nicht berücksichtigt ist, wären eventuelle Strafzinsen (dies steht ja bei der aktuellen EZB-Politik durchaus im Raum). Dies würde ein noch stärkeres abschmelzen des Kapitals bewirken. Auch wären mir dann als Betreuer die Hände gebunden wenn ich das Geld besser anlegen will, z. B. in Aktien. Am Ende müssten wir als Angehörige ja sowieso für die Pflegeheimkosten aufkommen. Daher frage ich mich, ob ich als Betreuer unter diesen Umständen das Erbe ausschlagen kann?? Meine Großmutter würde dem übrigens zustimmen. |
01.12.2016, 08:09 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Diese wirst du meiner Einschätzung nach sicher nicht erhalten.
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01.12.2016, 08:38 | #3 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Für die Erbausschlagung ist eine Genehmigung erforderlich, § 1822 BGB. Das Gericht prüft, ob die Ausschlagung für die Betreute von "lediglich rechtlichem Vorteil" ist. Wenn Aktivnachlass vorhanden ist, also keine Überschuldung vorliegt, wirst Du die Genehmigung nicht erhalten.
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01.12.2016, 14:04 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
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Diese Betreuungsmaschinerie ist doch echt das letzte.
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01.12.2016, 14:19 | #5 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Zitat:
Ob einem die rechtlichen Einschränkungen dadurch nun gefallen oder nicht sei mal dahingestellt. Letzlich sollen diese dem Schutz des Betreuten dienen und nicht den Interessen der Erben.
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01.12.2016, 16:37 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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01.12.2016, 18:20 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Geld auszuschlagen weil es sich nicht günstig anlegen lässt sondern deshalb alleine im Schrank ein trübes Dasein fristen müsste könnte schon auf das Fehlen geistiger Gesundheit hinweisen. In aller Deutlichkeit. Im Übrigen könnte es schlicht auch als Betrugs-Versuch angesehen werden. Geld nicht anzunehmen und an andere weiterzugeben weil dann Gerichtsgebühren gezahlt werden müssten ist für jemanden der als Betreuer tätig ist nun mal bestimmt kein Qualitätsmerkmal.
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03.12.2016, 06:08 | #8 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.09.2015
Beiträge: 76
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Zitat:
Natürlich verbietet es sich, als Betreuer eine Person dazu "anzustiften", an deren Geschäftsfähigkeit auch nur der geringste Zweifel besteht. |
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05.12.2016, 08:22 | #9 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Mag sein, dass dies die Intention des ein oder anderen ist, mit seiner Erbausschlagung jemand anderen begünstigen zu wollen.
Kann aber auch mal nach hinten losgehen, wenn man die Rechtswege nicht kennt und sich mit der Familie nicht grün ist.
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05.12.2016, 09:16 | #10 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Um Erbschaftssteuer wird man so oder so nicht herunkommen im Fall. Bei solchen Freds habe ich intuitiv Bauchweh. Konstruktionenen als Familienbetreuer halte ich für fast grundsätzlich schlecht bzw. einfach nicht ratsam.
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