Dies ist ein Beitrag zum Thema Einschalten der Heimaufsicht im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ein Betreuter hat wg. der Nähe zu seiner Familie den Heimplatz gewechselt. Allerdings musste er sich bereit erklären, dass ...
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01.12.2016, 21:10 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Einschalten der Heimaufsicht
Hallo,
ein Betreuter hat wg. der Nähe zu seiner Familie den Heimplatz gewechselt. Allerdings musste er sich bereit erklären, dass er in dem neuen Heim - da angeblich keine Einzelzimmer frei waren - vorerst in ein Doppelzimmer zieht. Er wurde dann auf eine Warteliste gesetzt mit der Absicht, dass er bei freiwerdenden Einzelzimmen bevorzugt nachrücken kann. Nun sind gem. meinen Recherchen zwischenzeitlich mehrere Neuankömmlinge im Heim direkt in Einzelzimmer gezogen und mein Betreuter muss - obwohl man ihm dies ursprünglich zugesagt hat - weiterhin im Doppelzimmer bleiben - was derzeit besonders problematisch ist, da sich sein Zimmernachbar eine ansteckbare Krankheit eingehandelt hat. Über den besonderen Schweregrad der Pflegebedürftigkeit seines Zimmernachbars wurde er auch nicht in Kenntnis gesetzt. Ich vermute hier eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Zimmer-Vergabeverfahrens. Ich würde diesbzüglich gerne die Heimaufsicht benachrichtigen. Ist dies sinnvoll, oder kümmert sich die Heimaufsicht nur um pflegerische Belange. Nebenbei bemerkt: Die Kosten für Einzel- und Doppelzimmer sind identisch. mfg |
01.12.2016, 21:46 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Einschalten der Heimaufsicht
Hallo Carlos,
m. W. ist es Aufgabe der Heimaufsicht zu überprüfen ob die Anforderungen des Heimgesetzes eingehalten werden, die Belegung der Zimmer gehört da eher weniger dazu. Vielleicht waren die Personen die ein Einzelzimmer erhalten haben weiter vorne auf der Warteliste und/oder hatten bereits eine Zusage. Nachfragen bei der Heimverwaltung kann nicht schaden, da darf man gerne auch mal etwas penetrant sein. Grüße gabyhp |
01.12.2016, 21:54 | #3 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Wobei, wie ich eben irgendwo gelesen habe, die Heimaufsicht auch für Beschwerden hinsichtlich der Heim-Organisation angerufen werden kann. Zitat:
mfg Geändert von carlos (01.12.2016 um 22:02 Uhr) |
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02.12.2016, 06:21 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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Einzelzimmer
Hallo,
nachdem es keine "Heimverträge" mehr gibt, sondern Wohn- und Betreuungsverträge, ist die Heimaufsicht für die Betreuung zuständig, der Wohn-(Miet)vertrag unterliegt dem BGB, Ansprüche müssen zivilrechtlich geklärt werden. Unter Umständen gibt auch die Verbraucherzentrale Auskunft, nicht immer kostenlos. Viel Erfolg! |
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