Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimvertrag vorzeitig unterschreiben? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo.
Ein B. möchte nach Entlassung aus der Klinik in ein bestimmtes Heim. Eine gute Wahl für ihn wie ich ...
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02.12.2016, 07:40 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Heimvertrag vorzeitig unterschreiben?
Hallo.
Ein B. möchte nach Entlassung aus der Klinik in ein bestimmtes Heim. Eine gute Wahl für ihn wie ich finde. Das Heim hält ihm zur Zeit ein Zimmer frei. Allerdings wird die stationäre Behandlung wohl noch einige Wochen dauern und so lange kann das Heim das Zimmer nicht frei halten. Der B. will gerne dorthin , für ihn wäre es ideal und seine Wohnung könnte er selbst kündigen (keine kognitiven Einschränkungen) . Ich möchte noch mit dem Vermieter reden, ob er uns früher aus dem Vertrag lässt. Finanziell könnte er sich noch einige Monate eine Doppelbelastung leisten. Eine Pflegestufe gibt es noch nicht, ist aber er beantragt. Aufgrund seiner Erkrankung besteht durchaus Heim Notwendigkeit. Jetzt aber zu meiner Frage: könnte man den Heimvertrag schon vorzeitig unterschreiben um das Zimmer zu sichern, auch wenn klar ist, dass wir es erst in einigen Wochen nach Entlassung brauchen? Könnte das Sozialamt daraus später einen Strick drehen, weil so sein Vermögen schon frühzeitiger verbraucht sein wird? Wir sprechen von ca ein oder zwei Monaten "unnötigen" Heimrechnungen. LG Boomer |
02.12.2016, 07:46 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das hört sich alles gut durchdacht und richtig an, ich würde das genauso machen. Manchmal sind Heime mit einer Reservierungsgebühr einverstanden so dass nicht die gesamten Kosten anfallen. Hängt von den struktrellen Gegebenheiten ab. Du könntest mal nachfragen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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02.12.2016, 07:48 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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vorzeitig Heimvertrag unterzeichnen
Damit wäre ich sehr vorsichtig. Du kannst nicht sicher sein, dass eine Pflegestufe gewährt wird, ab 1.1.2017 übernehmen die Sozialämter keine ungedeckten Heimkosten für die bisherige Pflegestufe 0, die dann in den Pflegegrad 1 umgewandelt wird, sofern damit keine eingeschränkte Alltagskompetenz verbunden ist. Grundsätzlich werden auch keine rückwirkenden Kosten übernommen.
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02.12.2016, 08:56 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das mit diesen neuen Pflegegraden hab ich noch nicht verstanden (bin aber nächste Woche auf einer Fortbildung diesbezüglich) .
Aktuell springt das Sozialamt ja an PS 0 ein. Diese ist zukünftig Pflegegrad 1 , wird dann aber nicht mehr vom SA übernommen. Ausnahme: zur 1 wird noch die eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt. stimmt das so? |
02.12.2016, 13:19 | #5 | |
Held der Arbeit
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Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Zitat:
PS: Er bleibt zu Hause
__________________
--> Das Leben bleibt spannend |
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03.12.2016, 08:57 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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vorzeitig Heimvertrag unterzeichnen
Hallo, Bommer,
genau das trifft zu. Hier gibt es eine Gesetzeslücke, die nachgebessert werden soll, aber eine Übergangsregelung liegt nicht vor. Im benachbarten Landkreis betrifft das 18 Heimbewohner mit derzeit Plegestufe 0, ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (EA), die zum Teil seit Jahren im Heim leben. Bereits im Sommer ds. Jahres hat der LK die Bewohner angesprochen und Hilfe bei der Wohnungssuche und ambulanten Hilfen angeboten, weil die Kosten nicht mehr übernommen werden. Das ist eine menschliche Tragödie für die Betreffenden. Grundsätzlich soll durch die Pflegerechtsreform niemand schlechter gestellt werden, aber dieser Personenkreis wurde "vergessen". |
03.12.2016, 09:24 | #7 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Hallo
habe nun folgendes im Netz gefunden: Zitat:
Hilft mir persönlich jetzt zwar nicht weiter, da ich trotzdem keine Ahnung habe, wie mein Betroffenen nun eingestuft wird. Aber interessant ist es trotzdem |
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04.12.2016, 08:39 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.07.2011
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 91
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vorzeitig Heimvertrag unterzeichnen
Hallo, Boomer,
das ist nicht ganz korrekt: derezeit Pflegestufe 0, ab 1.1.17 ohne EA: Pflegegrad1, mit EA: Pflegegrad 2 Hier liegt das Problem. Alle anderen Pflegstufen werden übergeleitet. Sinn des ganzen ist, daß künftig nicht mehr nach Minuten beurteilt wird, ob Anspruch besteht, sondern nach den ganz persönlichen Bedarfen/Verhältnissen. Grundsätzlich eine positive Veränderung. |
04.12.2016, 12:07 | #9 |
Routinier
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Beiträge: 1,882
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ok. Also wenn nicht mehr nur nach Minuten geschaut wird, sondern nach dem ganz persönlichen Bedarf, dann sehe ich für diesen B. ganz gute Chancen. Er ist psychisch krank (schwerste Depression, zur Zeit geschlossene Gerontopsychiatrie). Er könnte sich rein körperlich z.B. alleine anziehen. Psychisch schafft er es aber nicht. Wenn man ihm nicht sagt, er solle sich anziehen (trinken, essen, duschen,....) und dies nicht überwacht, dann tut er es auch nicht. Er ist definitiv nicht mehr alleine lebensfähig. Dieses Heim hat eine gerontopsychiatrische Station und für diesen Bereich speziell fortgebildetes Personal. Das einzige Heim damit hier im Umkreis. Insofern wirklich ideal für ihn. Und er kennt es bereits, da er nach einem gescheiterten Suizidversuch dort in Kurzzeitpflege war.
Die eingeschränkte Alltagskompetenz würde ich persönlich hier auf jeden Fall bejahen. hoffe nur, der MDK sieht das auch so. Bei denen bin ich mir mit gar nichts mehr sicher. |
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