Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Kündigung vom AG wegen Krankheit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung vom AG wegen Krankheit im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein zu B. Liegt nach Hirnblutung im KH - Kontaktaufnahme mit AG ergab, dass nach 6 Wochen die Kündigung ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > sonstige Rechtsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 02.12.2016, 21:11   #1
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
Standard Kündigung vom AG wegen Krankheit

Hallo, mein zu B. Liegt nach Hirnblutung im KH - Kontaktaufnahme mit AG ergab, dass nach 6 Wochen die Kündigung ausgestellt wird. Finanziell sieht es wohl sehr schwierig aus (viele Mahnungen, ggf. Kurz vor Insolvenz) - überblicke noch nicht alles, wurde erst gestern bestellt. Wahrscheinlich ist eine Rückkehr gesundheitlich nicht mehr möglich und auch aus anderen Geünden (Vorwurf Betrug) wohl ausgeschlossen- gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Werde mich bei einem RA auch noch beraten lassen...danke schon mal für die Tipps 😊
Neuling123 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 02.12.2016, 22:31   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Und warum will man dann- wenn eigentlich klar ist, dass der Betreute nicht mehr arbeitsfähig wird- dagegen vorgehen?
Das erschließt sich mir echt nicht.


Beim Rententräger Ansprüche prüfen lassen, ansonsten Sozialleistungen beantragen und fertig.


Vor allem , wenn da noch ein berechtigter Betrugsvorwurf im Raum steht. Will man da noch mit aussichtslosen Klagen seine Zeit vergeuden? Der Mann kann nicht mehr arbeiten. Da würde ich meine Energie eher darin stecken, die Situation dauerhaft zu klären.


Liebe Grüße
Oliveira
Oliveira ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2016, 19:39   #3
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
Standard

Ja, hast wahrscheinlich recht...ich muss mich in dem Fall erstmal sortieren...
Neuling123 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2016, 20:56   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Sozialleistungen würde ich rein vorsorglich formlos immer beantragen, für den Fall, dass er keine Rentenansprüche hat oder diese eben nicht ausreichen. Und schön gucken, dass er auch weiter krankenversichert ist, gerade wenn Du Rente beantragst.
So bist Du auf der sicheren Seite.


LG
Oliveira
Oliveira ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39