Dies ist ein Beitrag zum Thema Kündigung vom AG wegen Krankheit im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein zu B. Liegt nach Hirnblutung im KH - Kontaktaufnahme mit AG ergab, dass nach 6 Wochen die Kündigung ...
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02.12.2016, 21:11 | #1 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Kündigung vom AG wegen Krankheit
Hallo, mein zu B. Liegt nach Hirnblutung im KH - Kontaktaufnahme mit AG ergab, dass nach 6 Wochen die Kündigung ausgestellt wird. Finanziell sieht es wohl sehr schwierig aus (viele Mahnungen, ggf. Kurz vor Insolvenz) - überblicke noch nicht alles, wurde erst gestern bestellt. Wahrscheinlich ist eine Rückkehr gesundheitlich nicht mehr möglich und auch aus anderen Geünden (Vorwurf Betrug) wohl ausgeschlossen- gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Werde mich bei einem RA auch noch beraten lassen...danke schon mal für die Tipps 😊
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02.12.2016, 22:31 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Und warum will man dann- wenn eigentlich klar ist, dass der Betreute nicht mehr arbeitsfähig wird- dagegen vorgehen?
Das erschließt sich mir echt nicht. Beim Rententräger Ansprüche prüfen lassen, ansonsten Sozialleistungen beantragen und fertig. Vor allem , wenn da noch ein berechtigter Betrugsvorwurf im Raum steht. Will man da noch mit aussichtslosen Klagen seine Zeit vergeuden? Der Mann kann nicht mehr arbeiten. Da würde ich meine Energie eher darin stecken, die Situation dauerhaft zu klären. Liebe Grüße Oliveira |
03.12.2016, 19:39 | #3 |
Gibt einen aus
Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 111
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Ja, hast wahrscheinlich recht...ich muss mich in dem Fall erstmal sortieren...
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03.12.2016, 20:56 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Sozialleistungen würde ich rein vorsorglich formlos immer beantragen, für den Fall, dass er keine Rentenansprüche hat oder diese eben nicht ausreichen. Und schön gucken, dass er auch weiter krankenversichert ist, gerade wenn Du Rente beantragst.
So bist Du auf der sicheren Seite. LG Oliveira |
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