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Betreuer hat Geld vereinnahmt?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer hat Geld vereinnahmt? im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ich besuche seit Jahren regelmäßig einen alten demenzkranken Herrn im Altenheim. Er steht unter finanzieller Betreuung. Nun kam sie ins ...


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Alt 06.12.2016, 11:34   #1
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Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6
Standard Betreuer hat Geld vereinnahmt?

ich besuche seit Jahren regelmäßig einen alten demenzkranken Herrn im Altenheim.
Er steht unter finanzieller Betreuung.
Nun kam sie ins Krankenhaus und konnte die letzten 2 Monate ihr Taschengeld (ca 100€) nicht abholen. Es wird von der Verwaltung bar ausgezahlt.

Er hat mir zusammen mit seinem Freund den Schlüssel zum Tresor gegeben. Dort waren bis vor kurzem fast 500€, die er sich von seiner Kriegsrente, die ihm ja nicht genommen werden kann, zusammengespart hat.

Fazit: wir öffnen den Tresor und es ist nichts mehr drin.

Darf der Betreuer dieses Geld vereinnahmen? Ansonsten ist keinerlei Vermögen vorhanden.
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Martina
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Alt 06.12.2016, 11:46   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Darf der Betreuer dieses Geld vereinnahmen? Ansonsten ist keinerlei Vermögen vorhanden.
Prinzipiell kann der Betreuer Bargeld des Betreuten natürlich sichern ( Vermögenssorge vorausgesetzt). Dann muss es in den Finanzen des Betreuten natürlich aufgeführt werden.

Zitat:
Er hat mir zusammen mit seinem Freund den Schlüssel zum Tresor gegeben. Dort waren bis vor kurzem fast 500€, die er sich von seiner Kriegsrente, die ihm ja nicht genommen werden kann, zusammengespart hat.

Fazit: wir öffnen den Tresor und es ist nichts mehr drin.
Da ja offensichtlich der Betreute selber den Tresorschlüssel hatte ist hier halt fraglich wer denn Geld aus dem Tresor entnommen hat.

Da hier offensichtlich viel Halbwissen über Vorgänge besteht wäre es sicher am sinnigsten dies mit dem Betreuer zu klären.
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Alt 08.12.2016, 19:52   #3
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Beiträge: 6
Standard

leider haben wir den Betreuer selbst in Verdacht, er hat sich auch für 2 Monate das Taschengeld des Betreuten auszahlen lassen, es ist aber bei dem alten Herrn nichts angekommen

aber heute ist der alte Herr eh gestorben.. ich befürchte mal, die Sache wird sich wohl damit erledigt haben, dass die weit entfernt wohnenden Angehörigen nichts mehr von dem Geld sehen werden
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Martina
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Alt 08.12.2016, 20:41   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo Martina,

das
Zitat:
Zitat von Martina2016 Beitrag anzeigen
leider haben wir den Betreuer selbst in Verdacht, er hat sich auch für 2 Monate das Taschengeld des Betreuten auszahlen lassen, es ist aber bei dem alten Herrn nichts angekommen

aber heute ist der alte Herr eh gestorben.. ich befürchte mal, die Sache wird sich wohl damit erledigt haben, dass die weit entfernt wohnenden Angehörigen nichts mehr von dem Geld sehen werden
sind schon herbe Beschuldigungen. Die solltest Du glaubhaft belegen können. Oder sie vorsichtiger als Vermutung formulieren. Ich kann da nur auf den Beitrag von agw verweisen. Betreuer haben Pflichten. Und dazu gehört auch die Sicherung der Finanzen (beim entsprechenden Aufgabenkreis Vermögenssorge, und von dem ist hier erst mal auszugehen). Wenn Du wirklich berechtigte Vermutung zur Veruntreuung hast melde das dem zuständigen Gericht. Aber ich gehe hier mal ehr von der Tatsache der Sicherung durch den Betreuer aus.

Soweit

Beste Grüße
Andrew
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Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 08.12.2016, 21:17   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6
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Ich habe erst mal noch niemanden beschuldigt, wir haben nur einen Verdacht, da macht es keinen Sinn, der Sache nachzugehen, da wir das nicht anders beweisen könnten als mit unserer Aussage....

Wenn es sich aber um das gesparte Geld der Kriegsrente handelt, dürfte das Geld auch nicht zur Vermögenswahrung hergenommen werden, oder sehe ich das falsch?
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Martina
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Alt 08.12.2016, 21:45   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Wenn es sich aber um das gesparte Geld der Kriegsrente handelt, dürfte das Geld auch nicht zur Vermögenswahrung hergenommen werden, oder sehe ich das falsch?
Das siehst du falsch.

Bevor hier so Vermutungen angestellt werden sollte erst einmal die Rechnungslegung des Betreuers geprüft werden ob die Gelder die er vereinnahmt hat dort auftauchen. Die Erben haben natürlich ein Recht dies zu prüfen.
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agw ist offline  
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Alt 09.12.2016, 09:35   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
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Hallo Martina,

Du schreibst, der Herr stand unter finanzieller Betreuung. Wer hat denn die finanzielle Betreuung übernommen? Wenn es ein vom Gericht bestellter Betreuer war, kannst du Dich beruhigt zurücklehnen, denn die Gerichte überprüfen auf den Cent genau, wie der Betreuer mit dem Geld umgeht und beanstanden Ungereimtheiten.

Vielleicht hatte aber jemand auch nur die Vollmacht und war gar nicht vom Gericht bestellt?

Ich finde es sehr schade, wenn der Beruf des gesetzlichen Betreuers durch reine Verdachtsmomete immer wieder in Frage gestellt wird. Natürlich gibt es überall schwarze Schafe, aber die werden dann vom Gericht schon aufgedeckt. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass berufliche Betreuer sehr viel mehr Zeit in die Betreuungen stecken, als sie vergütet bekommen.
sonnyblue3 ist offline  
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Alt 26.12.2016, 10:52   #8
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Registriert seit: 04.12.2016
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so, nun mal noch kurz zum aktuellen Stand der Lage:

der Herr hatte einen vom Gericht bestellten Betreuer für finanzielle Angelegenheiten.

Mittlerweile kam auch heraus, dass Geld durch den Betreuer veruntreut wurde, er ist bereits angezeigt und darf nicht mehr als Berufsbetreuer arbeiten. Es wurde auch festgestellt, dass dies bei mehreren seiner Betreuten Personen passiert ist.
Es ist schade, dass hier so spät gehandelt wurde, da die vorhergehenden Anfragen (für die anderen Betreuten) beim entspr. Amtsgericht schon länger vorlagen und dem leider nicht bzw nicht zeitnah nachgegangen wurde.


Was nun aus dem veruntreuten Geld passieren wird, wird sich im Gerichtsverfahren herausstellen und ich hoffe, dass die Erben noch etwas davon sehen werden.

Man sieht also, man sollte nicht blauäugig durch die "Welt der Betreuer" gehen, sondern auch den Mut haben, solche Dinge anzusprechen.
Hätte man den Betreuer direkt darauf angesprochen, wäre dies wahrscheinlich (zumindest in diesem Fall) im Sande verlaufen.
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liebe Grüße
Martina
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Alt 26.12.2016, 13:51   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 8,593
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Moin Martina

Vielen Dank für Deine Sachstandsmitteilung.

Es ist hoch ärgerlich, wenn Betreuer (egal ob ehrenamtlich oder beruflich tätige) das Geld der Betreuten veruntreuen. Und es ist gut, wenn diese Betreuer aus dem Amt entfernt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Schwarze Schafe sind weder für einen Berufsstand noch für ein Ehrenamt gut - aber leider auch nirgendwo zu verindern und nur mühsam aufzuspüren.

In erster Linie hoffe ich, dass die veruntreuten Gelder den Betreuten wieder zufließen und nicht erst den Erben, das wäre schon etwas zu spät.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.12.2016, 14:07   #10
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Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6
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ja Imre, da sagst du Wahres...

Leider ist in "meinem" Fall der alte Herr vor kurzem gestorben. Und leider hatte er immer schon ab der Betreuung die Angst, dass ihm genau das passieren könnte.

Gut, man kann das leider nicht mehr ändern, aber man sieht doch immerhin, dass es nicht grundsätzlich gut ist, wenn man an erster Stelle eine/n Betreuer/in anspricht... (so, wie etwas vorher geschrieben wurde).....


Und allen ist wahrscheinlich klar, dass es überall schwarze Schafe gibt und auch leider geben wird, man muss halt nur die Augen und Ohren aufhalten
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Martina
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kriegsrente, taschengeld


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