Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeheim Abmahnung und Kündigung im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ich hab mal ne kurze frage und zwar darf der wohnheim platz (Pflegeheim) nach einmal mist bauen schon gekündigt werden? ...
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08.12.2016, 11:42 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 13
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Pflegeheim Abmahnung und Kündigung
ich hab mal ne kurze frage und zwar darf der wohnheim platz (Pflegeheim) nach einmal mist bauen schon gekündigt werden? und können die mich nach einer abmahnung schon eine Räumungs klage gegegn mich anstreben?
Zur geschichte: ich habe an ein paar mitarbeiter Droh briefe geschrieben, war falsch weiß ich werde auch angezeigt nur haben die mir damit gedroht das wenn ich nicht die schweige pflicht entbindung unterschreibe dann würden die mich raus schmeißen. Ich habe unterschrieben. vorher war aber davon die rede das mein gesetzlicher betreuer mir die freie arztwahl weg nimmt und dann für mich entscheidet wo ich hinkomme, ist das Rechtens? habe ich mir gedacht und habe mich schlau gemacht was ich jetzt weiß ist das er nichts gegen meinen willen tuen darf.... die fragen: darf der wohnheim platz nach einmal mist bauen schon gekündigt werden? können die gegen mich nach einmal abmahnen schon eine Räumungsklage gegen mich anstreben? und darf der gesetzliche betreuer einfach so mir die freie arztwal abnehmen? |
08.12.2016, 13:44 | #2 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Beiträge: 14,097
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08.12.2016, 13:56 | #3 |
Einsteiger
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Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 13
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Gekündigt werden kann immer solange dazu die Regeln des Heimvertrags eingehalten werden. Keine Einrichtung kann gezwungen werden einen Klienten zu behalten. Ja ich hab deshalb gefragt weil zu mir gesagt wurde das ein heim platz nicht so schnell gekündigt werden kann, naja villt ist das ja in Darmstadt ja anders Zitat: Wenn ed dafür gute Gründe gibt ist das möglich. Das kann so grundsätzlich nicht beantwortet werden sondern hängt auch von der Schwere der Erkrankung ab. Ich war bei einem anwalt und sie sagte mir folgendes: das es grundsätzlich ohne meinen einverständnis nicht geht er kann das zwar aber ich kann dann vor das amtsgericht ziehen und sagen das will ich nicht.....also so hab ich sie verstanden Zitat: Das ist so auf keinen Fall richtig. Je nach Sachlage kann er sogar verpflichtet sein gegen deinen Willen zu handeln. Ein Einwilligungsvorbehalt liegt bei mir nicht vor ich bin Fähig selber entscheidungen zu treffen und daher kann er nichts gegen meinen willen tun |
08.12.2016, 15:01 | #4 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die genauen Regeln findet man in seinem Heimvertrag. Zitat:
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Wen es nötig ist kan der Betreuer gegen den Willen des Betreuten handeln. Ich wil dir aber mit meiner Antwort keine Angst machen und auch nicht den Mut nehmen. Ich befürchte lediglich, dass du hier im Forum mit deinen Angelegenheiten völlig falsch bist. Bei dir scheint vieles schwierig und kompliziert zu sein und dabei können dann fremde Personen im Internt nicht helfen. Ich rate dir jetzt zum letzten Mal dringend mit deinem Betreuer solange zu reden bis ihr gemeinsam eine Lösung für deine Anliegen und Sorgen gefunden habt! Dafür hat man einen Betreuer. Er dürfte der Einzige sein auf den du dich verlassen kannst da er die ganze Geschichte kennt. Viel Erfolg
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08.12.2016, 15:10 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
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Beiträge: 13
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dann kann ich nur darauf das hier antworten:https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)
Da steht alles drinne und da steht auch das der betreuer nichts gegen meinen willen machen darf sofern keine gefährdene situation vorliegt..... |
08.12.2016, 16:31 | #6 |
Forums-Geselle
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo mauricethekiller 2802,
wenn dem so wäre bräuchte man keine Betreuung mehr denn dann könnten die Betreuten ja schalten und walten wie sie wollen, egal ob das gut oder schlecht für sie ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Betreuer häufig Entscheidungen gegen den Willen des Klienten treffen muss wenn dessen Wille seinem Wohl zuwiderläuft. Wie schon empfohlen wurde kann man dir nur raten das sachliche Gespräch mit deinem Betreuer zu suchen. Gruß gabyhp |
08.12.2016, 17:13 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Hallo maurice,
um die endlosen Wiederholungen jetzt mal zu vermeiden: Wenn du das alles so meinst wie du schreibst und dir sicher bist alles richtig verstanden zu haben dann ist mir unklar welchen Rat du hier noch suchst? Dann hast du deine Antworten doch bereits.
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