Dies ist ein Beitrag zum Thema unseriöse Inkassounternehmen..? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine neue Betreuung, inkl. Post und Vemögenssorge.
Der Betreute liegt im Koma, ist also nicht ansprechbar.
Nun war ...
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10.12.2016, 19:08 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
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unseriöse Inkassounternehmen..?
Ich habe eine neue Betreuung, inkl. Post und Vemögenssorge.
Der Betreute liegt im Koma, ist also nicht ansprechbar. Nun war in der Post ein Schreiben eines Inkassounternehmens mit einer Forderung i.H.v. 680,05 €, wobei die im Schreiben ausgewiesene ursprüngliche Hauptforderung 58,80 € betragen haben soll... Ich finde dies unseriös und weiß jetzt nicht, ob ich darauf überhaupt reagieren soll? Wenn es ein "dubioses" Unternehmen ist und ich jetzt die Betreuung bekannt gebe, haben die meine Daten und können sich jederzeit an mich wenden (ich bin erst kurz Betreuerin und habe nur ein kleines Büro in unserem Wohnhaus...) Ich weiß natürlich, dass ich die Schulden aufnehmen muss und meine Betreuung bekannt geben soll. Aber es gibt ja so unseriöse Unternehmen, die nur versuchen Geld zu erschleichen. Ich meine, vielleicht ist das ja so ein Schreiben, dass der Betreute selbst in den Müll werfen würde, weil er weiß, dass es keine rechtliche Handhabe gibt... (hatten wir selbst im privaten auch schon) Mich macht halt stutzig, das die Hauptforderung keine 10% der Gesamtforderung ausmacht... Was meint ihr dazu?
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
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10.12.2016, 19:13 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Schau dir über dieSuchfunktion mal die Beiträge an die es dazu bisher hier gab. Da findest du massenhaft Hinweise auf den Umgang mit Inkasso.
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10.12.2016, 19:28 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
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Hallo Michaela,
danke für deine Antwort, das habe ich auch gemacht, aber das hat mich nur mehr verunsichert. Es scheint ja so zu sein, dass ich am besten gar nicht reagiere, um nicht irgendwas anzuerkennen, wovon ich nicht mal weiß, ob es rechtens ist. Und manche Betreuer scheinen Schreiben von Inkassounternehmen tatsächlich unbeantwortet in den Müll zu schmeissen..? Ich bin halt total unsicher, ob ich nicht irgendwas falsch mache, wenn ich nicht reagiere, nachher heißt es ich hätte dadurch die Gesamtsumme unnötig erhöht... Was noch dazu kommt: ich kann ja nicht die gesamte Forderung des Inkassobüros im VZ als Schulden angeben, wenn ich doch gar nicht weiß, ob mein Betreuter tatsächlich Schulden in dieser Höhe hat. Die unverhältnismäßig hohen Nebenkosten im Verhältnis zu Hauptforderung lassen doch darauf schließen, dass es schon sehr lange her ist. Vielleicht sind (wenn sie überhaupt bestanden haben) die Schulden aus der Hauptforderung auch schon längst verjährt...
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10.12.2016, 19:47 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin Alex
Als Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge (oder auch Schuldenangelegenheiten) hast Du den Job, dich bei den Gläubigern als Betreuer bekannt zu machen und damit das weitere Verfahren an Dich zu ziehen. Bevor Du da jetzt einem Gläubiger antwortest, solltest Du Dich unbedingt mit einer Schuldenberatungsstelle in Deiner Nähe in verbindung setzen und einen Schnellkurs in Gläubigerkorrespondenz machen. Anrufen, vorbeidüsen und bei einem Kaffee Tipps und Formulierungsvorschläge abholen. Damit senkst Du das Risiko, die Schulden der Betreuten unbeabsichtigt anzuerkennen oder gar zu erhöhen. Im Prinzip ist es nicht schwer mit Gläubigern umzugehen. Du mußt ihnen genauso emotionslos begegnen, wie sie sich gegenüber ihren Schuldnern verhalten. Inkassounternehmen haben kein Zählwerk für die Leichen über die sie trampeln, um an ihr Geld zu kommen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.12.2016, 20:50 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Im VZ gebe ich anfangs meistens an: Schulden müssen noch ermittelt werden. Zitat:
Je nach Sachlage- und die ist oft der Regelfall- sind die Schulden derart hoch dass an Rückführung gar nicht zu denken ist. Da sind z.B. 3900 bei einem Telefonabieter + 5000 bei einer früheren Bank und der Kandidat ist fast 50, lebt von SGB II was sich nicht ändern wird. Ich teile stumpf mit: Mann ist zahlungswillig aber zahlungsunfähig und verweise auf Schadensminderungspflicht. Dazu kommt dass von meiner Seite aus jährlich ein Sachstand gemeldet werden wird, ich mir aber Generve und Drohgebärden verbitte. Dass ich als Betreuer jetzt da wird registriert, aber nicht was ich sonst noch geschrieben habe. An Rückführung zu denken wäre einfach lächerlich, mein Kandidat müsste dazu 2 Leben haben. In Folge erhält man alle 3 Monate (wenn man Glück hat) ein blödes Schreiben mit Unsinn. Als Anfänger habe ich auch mal drauf geantwortet, mache ich heute nicht mehr, das landet tatsächlich im Müll. Jedes Jahr gibts den Sachstand und damit muss es gut sein. Du musst bedenken, dass eine einzige Forderung mehrmals verkauft wird, da kämst du aus dem Schreiben nicht mehr raus. Und das was man will, eine akzeptable Lösung, gibts bei Inkasso eh nicht. Oft lohnt es sich auch das jeweilige Inkasso mal zu goggeln, da findest du auch ne Menge an Umgangstips. Was ich geschrieben habe bezieht sich rein auf Inkasso, "normale" Schulden behandelt man natürlich anders.
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12.12.2016, 15:18 | #6 |
Routinier
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Beiträge: 1,080
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Schadensminimierungspflicht: kann ich mich auch darauf berufen, wenn eine Versicherung gleich mehrere unterschiedliche Inkasso beauftragt?
Habe hier eine Versicherungsumme von 2 € im Monat, die ist durch das ganze Inkasso auf sage und schreibe 400 € angestiegen. Trotzdem hält die Versicherung bis 2018 an ihren Vertrag fest ... Ich liebe diese Versicherung aus Düsseldorf ... P.S.: jetzt wo ich das finanzielle halbwegs regel. Muss ich die Zahlung an die Versicherung eigentlich wieder aufnehmen (Versicherungsleistung eingestellt, bis Forderungen beglichen, Forderungen können aber eh nicht getilgt werden). Eher nein, oder?! Geändert von ufzeer (12.12.2016 um 15:23 Uhr) |
13.12.2016, 15:47 | #7 |
Held der Arbeit
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Beiträge: 405
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Aus "notleidenden" Versicherungsverträgen hat dein Betreuter keinen Anspruch, also macht es erst mal keinen Sinn, da planlos Geld reinzustecken.
Ist dein Betreuter vermögend? Dann kläre (ggf. mit Schuldnerberatung) die wichtigen Gläubiger und sinnvollen Zahlungen. Ist er mittellos? Dann lege einen Schuldenordner an, informiere alle Gläubiger über die Betreuung und bitte "ohne Anerkennung der Forderung" um Nachweis der Forderung. Du kannst ja noch mitteilen, dass Verhandlungen erst nach Rücksprache mit dem Betreuten aufgenommen werden können und Du bis dahin um Verzicht auf weitere kostentreibende Maßnahmen bittest. Die resultierenden Vollstreckungskosten erkennst Du nämlich nicht an. Auch im Rahmen der geltenden Gesetze können Ursprungsforderungen von wenigen 10€ zu vollstreckbaren Forderungen in 4stelliger Höhe werden. Viele Inkassos kommen aber gut ohne diesen Rahmen aus ...
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